Kurz und knapp
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist eine Vereinbarung zwischen einem Unternehmen und z.B. einem Arbeitnehmer bei dem der Arbeitnehmer nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses für eine bestimmte Zeit keine Konkurrenztätigkeit ausüben darf.
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist eine Vereinbarung, die in einem Arbeitsvertrag oder einem Dienstvertrag enthalten sein kann und die besagt, dass der Arbeitnehmer bzw. der Dienstnehmer nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für eine bestimmte Zeit keine Konkurrenztätigkeit ausüben darf, die dem Wettbewerb des Arbeitgebers oder Auftraggebers zuwiderläuft.
Der ehemalige Arbeitnehmer aber auch ehemalige Geschäftsführer und Vorstände darf dann für eine bestimmte Zeit – maximal 2 Jahre – keine Konkurrenztätigkeit ausüben. Dies schützt die Interessen des Unternehmens.
Auf der anderen Seite stehen die Interessen und auch die Grundrechte des Arbeitnehmers (Berufsfreiheit z.B.). Als Arbeitnehmer sind Sie grundsätzlich nur während des Arbeitsverhältnisses zur Treue verpflichtet, nicht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Ein wirksames nachvertragliches Wettbewerbsverbot muss diesen entgegenstehenden Interessen in angemessener Art und Weise Rechnung tragen. Der Gesetzgeber hat daher das Modell der sogenannten Karenzentschädigung – eine Entschädigungszahlung des Unternehmers an seinen ehemaligen Arbeitnehmer – gewählt, um die beiden Interessen wieder in Ausgleich zu bringen und den Zeitraum des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots auf maximal 2 Jahre begrenzt. Darüber hinaus muss der Umfang des Wettbewerbsverbots angemessen sein. Inhaltlich und räumlich. Wenn ich bei einem norddeutschen Sanitärgroßhändler tätig war und wechsle zu einem Bayerischen Elektrohandel, darf das nicht verboten sein. Hier muss jeder Einzelfall genau betrachtet werden. Wenn Sie ein wirksames nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart haben, dürfen Sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Dienstverhältnisses für eine gewisse Zeit keiner sogenannte Konkurrenztätigkeit zu Ihrem bisherigen Arbeitgeber nachgehen. Dafür bekommen Sie zumindest 50% des bisherigen Gehalts für die Zeit des Wettbewerbsverbots weitergezahlt. Das bedeutet für Sie in der Regel, dass Sie für eine bestimmte Zeit keine Tätigkeit ausüben dürfen, die in direktem Wettbewerb zu dem Unternehmen steht, für das Sie bisher gearbeitet haben. Das Wettbewerbsverbot kann auch festlegen, dass der Arbeitnehmer nach dem Ende des
Arbeitsverhältnisses für eine bestimmte Zeit keine Geschäfte mit den Kunden des Unternehmens machen darf oder keine wichtigen Geschäftsgeheimnisse oder Know-how des Unternehmens weitergeben oder nutzen darf.
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot dient dazu, das Unternehmen vor Konkurrenz durch den Arbeitnehmer zu schützen und die Zukunft des Unternehmens zu sichern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot in Deutschland nur dann wirksam ist, wenn es angemessen und verhältnismäßig ist. Ein zu weitgehendes Wettbewerbsverbot kann als unwirksam erklärt werden.
Für das nachvertragliche Wettbewerbsverbot gibt es keine eigenen arbeitsrechtlichen Regeln. Diese kommen aus dem Handelsrecht. Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot hat seine Grundlage im Handelsrecht des 19. Jahrhunderts und ist ursprünglich und seinem Wortlaut nach auf den Prinzipal und den Gehilfen ausgelegt. Es ging also im Prinzip um Handelsvertreter und Fabrikanten und nicht um Angestellte im Unternehmen. Das Recht des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots und der Karenzentschädigung ist kompliziert und gerade die Anrechnungsregeln nur schwer verständlich. Wenn sie fragen haben, melden Sie ssich gerne bei uns.
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