Kurz und knapp
Leitende Angestellte sind Arbeitnehmer, die in einer leitenden Funktion tätig sind und daher über besondere Entscheidungsbefugnisse verfügen. Sie sind in der Regel für die Führung und Koordination der Arbeit anderer Mitarbeiter verantwortlich und haben meist auch eine Überwachungsfunktion.
Klassische Beispiele für echte leitende Angestellte sind z.B. Personalleiter, Einzelprokuristen, Betriebsleiter und Führungskräfte, die zur selbständigen Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern berechtigt sind.
Viele halten sich für leitende Angestellte, sind es aber nicht. Es wird dabei zwischen echten du unechten leitenden Angestellten unterschieden.
Die Unterscheidung ist insbesondere beim Kündigungsschutz von Bedeutung. Hier genießen echte leitende Angestellte einen geringeren Kündigungsschutz. Dies hat seinen Grund in der besonderen Nähe zum Arbeitgeber und der Wahrnehmung von Aufgaben, die normalerweise vom Arbeitgeber selbst übernommen werden.
Die rechtliche Unterscheidung kommt aus dem Kündigungsschutzgesetz. Dies regelt § 14 Abs. 2 KSchG. Danach ist leitender Angestellter, wer selbständig über die Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern entscheiden darf. Die Rechtsprechung fordert darüber hinaus, dass diese Befugnis sich auf eine Vielzahl von Mitarbeitern erstrecken muss, nicht bloß auf einzelne Stellen. Zudem ist notwendig, dass Personalangelegenheiten einen wesentlichen Teil der Beschäftigung ausmachen und die Führungskraft ihre Entscheidungen frei treffen darf.
Beispiele für leitende Angestellte:
- Personaldirektor/Personalleiter
- Einzelprokuristen
- Werksleiter/Betriebsleiter
- Mitarbeiter, die selbständig über Einstellung und Kündigung selbst entscheiden
- Die Erteilung insbesondere einer Gesamtprokura allein genügt nicht.
- Leitende Angestellte können in unterschiedlichen Bereichen tätig sein und in verschiedenen Funktionsstufen angesiedelt sein, wie zum Beispiel als Personalleiter, Betriebsleiter oder Generalbevollmächtigte.
- Achtung: Geschäftsführer und Vorstände sind grundsätzlich keine leitenden Angestellten, sondern Organe der Gesellschaft. Diese Gruppen genießen in aller Regel keinerlei allgemeinen Kündigungsschutz.
- Um sicherzustellen, ob Sie arbeitsrechtlich als leitender Angestellter gelten, empfehle ich Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder besser Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, die Ihnen bei der Beurteilung Ihrer individuellen Situation behilflich sein kann.
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Mehr zum Thema Abfindung: Abfindung im Kleinbetrieb – Rechtsanwalt Husum – Abfindungsanspruch berechnen – Abfindungsvergleich – Abfindungsanspruch – Abmahnung – Anwalt Kündigung Nürnberg– Abfindungszahlung – Abfindungsformel – Abfindungsforderung– Aufhebungsvetrag und Corona– Fristlose Kündigung Corona– Abfindung – Abfindungsrechner– Arbeitsvertrag– Arbeitsrecht Insolvenz – Anwalt Kündigung Waren Müritz – Airbus Stellenabbau Sozialplan– Personalabbau Lufthansa Technik– Personalabbau Bodenpersonal– Sozialplan Abfindung
Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?
Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.
Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.