Nebentätigkeit

RA Axel Pöppel

Viele Arbeitnehmer gehen neben ihrer normalen Tätigkeit auch noch einer Nebentätigkeit nach. So haben viele Arbeitnehmer einen Zweitjob, gehen einer selbstständigen Tätigkeit nach oder aber sind ehrenamtlich tätig. Doch wer einer Nebentätigkeit nachgeht, sollte einige Besonderheiten in Bezug auf sein eigentliches Arbeitsverhältnis beachten. Grundsätzlich sind Nebentätigkeiten erlaubt, wenn der Arbeitsvertrag oder der Tarifvertrag keine Regelungen bezüglich der Nebentätigkeiten vorsieht. In einem solchen …

Personalakte

RA Axel Pöppel

Obwohl nicht gesetzlich vorgeschrieben, führt nahezu jedes Unternehmen über seine Mitarbeiter Personalakten. Es handelt sich dabei um wichtige Informationen, die den Arbeitnehmer und sein Arbeitsverhältnis betreffen. Dabei werden diese gebündelten Information immer mehr in elektronischer Form erfasst und gespeichert. Es gibt jedoch nach wie vor auch Personalakten, die in Papierform vorliegen. Was darf in die Personalakte? Der Arbeitgeber darf alle …

Rückzahlung von Ausbildungskosten

RA Axel Pöppel

Normalerweise ist es Aufgabe und Pflicht des Arbeitgebers, die Kosten der Fortbildung von Mitarbeitern im laufenden Arbeitsverhältnis zu tragen, ebenso die Kosten der Ausbildung. Es gibt allerdings Fälle, in denen Aus- und Fortbildungen sehr teuer sind und ggf. über längere Zeit erfolgen. Hiermit nicht gemeint sind die klassischen Berufsausbildungsverhältnisse. Diese haben einen eigenen arbeitsrechtlichen Rahmen. In den Fällen von Rückzahlungsvereinbarungen …

Rückzahlung von Fortbildungskosten

RA Axel Pöppel

Normalerweise ist es Aufgabe und Pflicht des Arbeitgebers, die Kosten der Fortbildung von Mitarbeitern im laufenden Arbeitsverhältnis zu tragen, ebenso die Kosten der Ausbildung. Es gibt allerdings Fälle, in denen Aus- und Fortbildungen sehr teuer sind und ggf. über längere Zeit erfolgen. Hiermit nicht gemeint sind die klassischen Berufsausbildungsverhältnisse. Diese haben einen eigenen arbeitsrechtlichen Rahmen. In den Fällen von Rückzahlungsvereinbarungen …

Schriftform der Kündigung (§ 623 BGB)

RA Axel Pöppel

Nach dieser zivilrechtlichen Vorschrift bedarf eine Kündigung oder ein Auflösungsvertrag zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen der Schriftform. Da die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist, kann von ihr nicht ( auch nicht durch arbeitsvertragliche Regelungen) abgewichen werden, sonst sind Kündigung bzw. Auflösungsvertrag unwirksam. Auch die elektronische Form ist ausgeschlossen. Die zwingende Schriftform bedeutet, dass die Kündigung eigenhändig zu unterzeichnen ist. Kündigungen, die per …