Die Corona-Pandemie beherrscht unseren Alltag und die Luftfahrt steckt in einer existenziellen Krise. Wenn man die Presseberichte zur Entwicklung bei den verschiedenen europäischen und internationalen Airlines betrachtet, muss man feststellen, dass die eigentlichen Maßnahmen erst noch bevorstehen.
Ganze Flugzeugflotten werden außer Dienst gestellt
Die Lufthansa hat bisher angekündigt, das war die Hälfte, wahrscheinlich sogar die komplette Flotte an Flugzeugen vom Typ Airbus A380 auszumustern. British Airways stellt seine gesamte Flotte an Boeing 747 Jumbojet außer Dienst. Die südafrikanische South African Airline hat den Flugbetrieb komplett eingestellt. Diese drei Maßnahmen spiegeln den Zustand wieder und zeigen deutlich, dass es hier richtig ernst ist.
Insgesamt ist der Flugverkehr Weltweit praktisch zum Erliegen gekommen und erholt sich hier von nur in sehr kleinen Schritten.
Lufthansa-Tochter Germanwings im Leerlauf ohne Perspektive
Der Flugbetrieb der Lufthansa-Tochter Germanwings wurde praktisch von einer Stunde zur anderen eingestellt, ohne dass der Mutterkonzern Lufthansa vorübergehende, und schon gar nicht abschließende Pläne zur Verwendung von Flugzeugen und Personal liefern konnte.
Im Ergebnis sind daher derzeit praktisch alle Mitarbeiter der Germanwings bei vollen Bezügen beurlaubt und nicht in Kurzarbeit.
Bei der Lufthansa-Technik werden zahlreiche Stellen abgebaut. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit geschickt, Leiharbeiter und sub Unternehmer einfach nach Hause geschickt.
Nahezu alle Bereiche des europäischen Luftverkehrs sind massiv betroffen. Alle großen Airlines werden gezwungen sein massiv betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Und das nach einer kompletten Flurbereinigung auf dem innerdeutschen Markt. Hier waren ja zwei letzten etwas größeren Deutschen Airlines, die nicht zum Lufthansa Konzern gehören – AirBerlin und Germania – in der Insolvenz aufgelöst worden. Condor und TuiFly geht es auch nicht wirklich gut.
Aktuell berichtet unter anderen Tagesschau.de über beabsichtigte Entlassungen bei der Lufthansa.
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Mehr zum Thema Corona:
Kündigung wegen Corona – Was tun?
Das Coronavirus hat starke Auswirkungen auf die komplette Arbeitswelt. Uns erreichen momentan täglich zahlreiche Anfragen zu diesem Thema und wir merken, dass bei vielen große Unsicherheiten bestehen.
⏩ Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Fragen zum Thema Kündigung wegen Corona zusammengefasst.
⏩ Zudem haben wir für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte die häufigsten Fragen zum Arbeitsrecht und Corona gesammelt und die zugehörigen Antworten in einer eigenen Rubrik veröffentlicht.
Übersicht
- Ist eine Kündigung wegen Corona überhaupt möglich?
- Fristlose Kündigung wegen Corona
- Betriebsbedingte Kündigung wegen Corona
- Aufhebungsvertrag wegen Corona
- Corona Virus – Muss der Arbeitgeber zahlen?
- Die häufigsten Fragen zum Thema „Arbeitsrecht und Corona“
- Weitere Fragen? Wir helfen! (Kostenlose Ersteinschätzung)
Profis im Kündigungsschutz: Fume Events: Gefahr im Flug durch Giftige Gase– Altersgrenze für Piloten rechtmäßig – Notlandungen bei Ryanair – Sind Piloten angewiesen zu wenig Kerosin zu tanken?– Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern im Streikfall– Rechtsbeistand bei Kündigung in Wandsbek – Pöppel Rechtsanwälte–Anwalt Arbeitsrecht Airline – Anwalt Kündigung Hamburg – Kündigungsschutz
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Fallbeispiel
Kündigung
Sehr oft haben Kündigungen Schwächen, die ein erfolgreiches Kündigungsschutzverfahrens erwarten lassen. Dabei handelt es sich oft um Formfehler oder fehlerhafte Begründungen, nichts auf den ersten Blick unbedingt bedeutsames. Ein Fehler in der Anhörung des Betriebsrats kann ebenso zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen, wie ein „übersehenes“ und damit nicht berücksichtigtes Kind bei der Sozialauswahl. Dies kommt z.B. vor, wenn bei geschiedenen Eltern jeder Elternteil zwei 0,5 Kinderfreibeträge also in der Summe genau ein Kind auf der „Steuerkarte“ eingetragen hat. In Wirklichkeit aber zwei Kinder vorhanden sind.
Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden und Angaben nicht überprüft wurden.
Im Ergebnis gehen für den kündigenden Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen teuer zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen kippen.
Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung bemerken oft nur die echten Profis, weil manche Fehler im Detail liegen oder versteckt sind. Nur wenn man weiß, wonach man suchen muss, kann man es auch finden. Das macht den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll.
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Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?
Wer eine Kündigung erhält, ist dieser grundsätzlich nicht schutzlos ausgeliefert.
Denn im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens kann die Kündigung vor dem Arbeitsgericht auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Ein Kündigungsschutzverfahren ist für viele Arbeitnehmer häufig ein Mythos. Jeder wird wohl schon einmal davon gehört haben, den genauen Ablauf jedoch nicht kennen.
Generell benötigt man für einen Kündigungsschutzprozess keinen Anwalt (Anwaltszwang herrscht erst ab dem Landesarbeitsgericht), die Kündigungsschutzklage kann man als Arbeitnehmer theoretisch selbst vor dem Arbeitsgericht einlegen…WEITERLESEN
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Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung
Als der Arbeitgeber und der Betriebsrat zum Personalgespräch luden, zeichnete ein Arbeitnehmer die im diesem Rahmen gesprochenen Worte auf. Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte führte zur fristlosen Kündigung. Dass diese auch rechtmäßig ist, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil.
Zu dem Personalgespräch kam es, weil dem Arbeitnehmer vorgeworfen wurde, seine Kollegen beleidigt und sogar verbal bedroht zu haben. So hatte er einen Teil seiner Kollegen in einer E-Mail als „low performer“ und „faule Mistkäfer“ bezeichnet. Hierfür kassierte er zunächst eine Abmahnung.
Offene und erkennbare Aufzeichnung des Gesprächs?
Einige Monate später luden dann Betriebsrat und der Vorgesetzte zum Personalgespräch. Dieses zeichnete der Arbeitnehmer heimlich mit seinem Smartphone auf. Als der Vorgesetzte dies später zufällig erfuhr, sprach er die fristlose Kündigung aus. Hiergegen klagte der Arbeitnehmer und berief sich darauf, dass er nicht gewusst habe, dass eine solche Ton-Aufnahme verboten gewesen sei. Außerdem habe er sein Smartphone während des gesamten Gesprächs offen auf dem Tisch liegen gehabt…WEITERLESEN
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Verdachtskündigung
Das besondere und an sich unglaubliche an einer Verdachtskündigung ist, dass auch eine im Nachhinein erwiesene Unschuld unter Umständen nicht vor der Kündigung schützen kann. Darum muss man schon beim leisesten Schein, dass es sich in Richtung einer Verdachtskündigung bewegen könnte, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, kann der Arbeitgeber – je nach Intensität des Verstoßes – eine ordentliche oder auch eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass dem Arbeitnehmer der Verstoß nachgewiesen werden kann. Schließlich soll hiermit eine Kündigung begründet werden. Oft ist es allerdings so, dass der Arbeitgeber keine wirklich aussagekräftigen Beweise hat und er die Kündigung nur auf mehr oder weniger aussagekräftige Verdachtsmomente stützen kann. Aber auch dann, wenn der Arbeitgeber „nur“ einen dringenden Verdacht eines Pflichtverstoßes hegt, ist eine Kündigung möglich – nämlich als sogenannte Verdachtskündigung…WEITERLESEN
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Whistleblowing
Vor einigen Jahren weckte das Phänomen Whistleblowing zum ersten Mal das weltweite Interesse: Im Jahre 2013 übergab der ehemalige CIA- und NSA-Mitarbeiter Edward Snowden der Presse in Hongkong unzählige geheime Dokumente. Dadurch machte er die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch Programme britischer und amerikanischer Geheimdienste öffentlich. Die NSA-Affaire war eine der Folgen seiner Enthüllungen. Snowden lebt jetzt in Russland mit ungeklärter Zukunft. Seine Lebensgeschichte diente drei Jahre später als Vorlage für einen deutsch-amerikanischen Kinofilm („Snowden“). Während die einen den berühmten Whistleblower als Helden feiern, verachten ihn die anderen als Verräter und Nestbeschmutzer. Fundiertes Wissen über den Inhalt des Whistleblowings und die möglichen Konsequenzen haben jedoch nur wenige. Whistleblowing kommt vom englischen Audruck „ to blow the whistle“ und heißt „jemanden verpfeifen“ oder „Alarm schlagen“. Ein Whistleblower informiert als Mitarbeiter die Polizei, eine Aufsichtsbehörde oder die Öffentlichkeit über Missstände in Unternehmen oder Behörden. Dabei kann es sich um Gesetzesverstöße, Korruption, Gefahren oder unethisches Verhalten handeln. Wird die Öffentlichkeit eingeschaltet, spricht man von externem Whistleblowing. Dies stellt Personaler, aber vor allem den Hinweisgeber selbst, vor große Probleme: Denn nicht in jedem Fall ist das Aufdecken von innerbetrieblichen Missständen gegenüber Externen arbeits- und strafrechtlich zulässig… Weiterlesen
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Elternzeit verkürzen
Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Elternzeit auch verkürzen. Allerdings muss dafür der Arbeitgeber zustimmen. Allerdings sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vor, dass der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht unbedingt nachkommen muss.
Denn der Arbeitgeber hat für den Zeitraum der geplanten Elternzeit in der Regel eine Vertretung eingestellt. Da der Arbeitgeber nicht zwei Mitarbeiter für die gleiche Stelle benötigt, muss dem Arbeitgeber somit die Möglichkeit gegeben werden, dass er die Verkürzung der Elternzeit ablehnt. Ausnahme in Härtefällen…Weiterlesen
Profis zum Kündigungsschutz: Pöppel Rechtsanwälte – Rechtsanwalt in Husum – Rechtsanwalt für Kündigungsschutz in Husum – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Eilbek – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Eimsbüttel– Rechtsbeistand bei Kündigung in Wilhelmsburg– Anwalt für Kündigungsschutz in Bergedorf–Spezialist für Kündigung in Hamburg– Bester Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg
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