Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit

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Immer wieder kommt es beim Thema Bereitschaftszeit zu Streitigkeiten vor deutschen Arbeitsgerichten.
In einem aktuellen Urteil hat jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Bereitschaftszeit als Arbeitszeit gilt, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von kürzester Zeit zur Verfügung stehen muss.

keine Entlohnung für Bereitschaftszeit

Im konkreten Fall hatte eine Feuerwehrmann aus Belgien geklagt.
Dieser war bereits seit den Achtzigerjahren bei der freiwilligen Feuerwehr tätig. Einmal im Monat hatte er Bereitschaftsdienst, musste also ständig einsatzbereit sein.
Konkret musste er innerhalb von acht Minuten einsatzbereit sein.
Damit war es ihm nahezu unmöglich während der Bereitschaftszeit anderen Tätigkeiten nachzugehen.
Eine Entschädigung erhielt er dafür allerdings nicht.
Dagegen klagte der Feuerwehrmann schließlich und berief sich darauf, dass die Bereitschaftszeit als Arbeitszeit gelten müsse.
Geklagt hatte er bereits im Jahr 2009.

Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit

Nun hat das höchste Europäische Gericht zu seinen Gunsten entschieden.
Die Richter entschieden, dass die Bereitschaftszeit als Arbeitszeit gelte und zudem auch entlohnt werden muss.
Wie genau die Entlohnung erfolgt, müssen jetzt jedoch die nationalen (belgischen) Richter entscheiden.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bindet auch alle weiteren nationalen Gerichte, die eine ähnliche Frage entscheiden müssen.
In Deutschland werden mittlerweile verschiedene Formen des Bereitschaftsdienstes unterschieden.
So gilt es als Bereitschaftsdienst, wenn der Arbeitnehmer nicht selbst tätig werden muss, sondern vom Arbeitgeber aufgefordert wird.
Dies ist beispielsweise bei Ärzten, die die Nacht im Krankenhaus verbringen und auf den nächsten Patienten wartet, der Fall.
Im Gegensatz dazu steht die Rufbereitschaft. In diesem Fall darf sich der Arbeitnehmer nach seinem eigenen Belieben aufhalten, wo er möchte. Allerdings muss er weiterhin einsatzbereit sein.
Wird der Arbeitnehmer angefordert, muss er entsprechend schnell am Arbeitsplatz erscheinen.
Wird er nicht angefordert, so gilt die Zeit als Ruhezeit.

Bereitschaftsdienst = Mindestlohn

Im Falle des Bereitschaftsdienstes muss der Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn zahlen.
Problematisch wird es allerdings, wenn der Arbeitnehmer mehr, als den gesetzlichen Mindestlohn verdient. In einem solchen Fall darf der Arbeitgeber die Vergütung für den Bereitschaftsdienst entsprechend kürzen.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gilt demnach für alle Arbeitnehmer, die verpflichtet sind, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten und innerhalb kurzer Zeit einsatzbereit zu sein und dafür weder Lohn, noch einen Freizeitausgleich erhalten.
Betroffenen sollten schnell handeln und ihre Ansprüche geltend machen, denn grundsätzlich entsteht der Anspruch erst ab Geltendmachung und nicht rückwirkend.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Februar 2018 – Az.: C-518/15.

Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit/ Bild: unsplash.com


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Gegen Grippe und Co ist grundsätzlich kein Arbeitnehmer geschützt, doch es gibt Berufsgruppen, in denen der Krankenstand besonders hoch ist. Dies zeigt der Gesundheitsreport 2016, der vom Dachverband der Betriebskrankenkassen veröffentlich wurde.

Krankenstand 2015

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  • Reinigungsgewerbe
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  • Verkehrsbetriebe
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Von einem unbefristeten Arbeitsvertrag spricht man, wenn das Arbeitsverhältnis nicht durch vereinbarte Befristung oder einen sonstigen Zeitablauf automatisch endet. Arbeitsverhältnisse werden in der Regel unbefristet geschlossen, möchte der Arbeitgeber eine Befristung durchsetzen, dann bedarf es dazu einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Das unbefristete Arbeitsverhältnis bietet dem Arbeitnehmer verständlicherweise mehr Planungssicherheit, als ein befristetes. Allerdings ist auch dort der Schutz nicht uferlos… Weiterlesen

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Fallbeispiel

Kündigung

Sehr oft haben Kündigungen Schwächen, die ein erfolgreiches Kündigungsschutzverfahrens erwarten lassen. Dabei handelt es sich oft um Formfehler oder fehlerhafte Begründungen, nichts auf den ersten Blick unbedingt bedeutsames. Ein Fehler in der Anhörung des Betriebsrats kann ebenso zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen, wie ein „übersehenes“ und damit nicht berücksichtigtes Kind bei der Sozialauswahl. Dies kommt z.B. vor, wenn bei geschiedenen Eltern jeder Elternteil zwei 0,5 Kinderfreibeträge also in der Summe genau ein Kind auf der „Steuerkarte“ eingetragen hat. In Wirklichkeit aber zwei Kinder vorhanden sind.

Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden und Angaben nicht überprüft wurden.

Im Ergebnis gehen für den kündigenden Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen „teuer“ zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen „kippen“.

Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung bemerken oft nur die echten Profis, weil manche Fehler im Detail liegen oder versteckt sind. Nur wenn man weiß, wonach man suchen muss, kann man es auch finden. Das macht den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll.

Kündigung/ Bild: Unsplash.com


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Wer eine Kündigung erhält, ist dieser grundsätzlich nicht schutzlos ausgeliefert.
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Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?/ Bid: Unssplash.com


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Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung

Als der Arbeitgeber und der Betriebsrat zum Personalgespräch luden, zeichnete ein Arbeitnehmer die im diesem Rahmen gesprochenen Worte auf. Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte führte zur fristlosen Kündigung. Dass diese auch rechtmäßig ist, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil.

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Offene und erkennbare Aufzeichnung des Gesprächs?

Einige Monate später luden dann Betriebsrat und der Vorgesetzte zum Personalgespräch. Dieses zeichnete der Arbeitnehmer heimlich mit seinem Smartphone auf. Als der Vorgesetzte dies später zufällig erfuhr, sprach er die fristlose Kündigung aus. Hiergegen klagte der Arbeitnehmer und berief sich darauf, dass er nicht gewusst habe, dass eine solche Ton-Aufnahme verboten gewesen sei. Außerdem habe er sein Smartphone während des gesamten Gesprächs offen auf dem Tisch liegen gehabt…WEITERLESEN

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Verdachtskündigung

Das besondere und an sich unglaubliche an einer Verdachtskündigung ist, dass auch eine im Nachhinein erwiesene Unschuld unter Umständen nicht vor der Kündigung schützen kann. Darum muss man schon beim leisesten Schein, dass es sich in Richtung einer Verdachtskündigung bewegen könnte, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

Wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, kann der Arbeitgeber – je nach Intensität des Verstoßes – eine ordentliche oder auch eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass dem Arbeitnehmer der Verstoß nachgewiesen werden kann. Schließlich soll hiermit eine Kündigung begründet werden. Oft ist es allerdings so, dass der Arbeitgeber keine wirklich aussagekräftigen Beweise hat und er die Kündigung nur auf mehr oder weniger aussagekräftige Verdachtsmomente stützen kann. Aber auch dann, wenn der Arbeitgeber „nur“ einen dringenden Verdacht eines Pflichtverstoßes hegt, ist eine Kündigung möglich – nämlich als sogenannte Verdachtskündigung…WEITERLESEN

Verdachtskündigung/ Bild: Unsplash.com


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 Whistleblowing

Vor einigen Jahren weckte das Phänomen Whistleblowing zum ersten Mal das weltweite Interesse: Im Jahre 2013 übergab der ehemalige CIA- und NSA-Mitarbeiter Edward Snowden der Presse in Hongkong unzählige geheime Dokumente. Dadurch machte er die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch Programme britischer und amerikanischer Geheimdienste öffentlich. Die NSA-Affaire war eine der Folgen seiner Enthüllungen.  Snowden lebt jetzt in Russland mit ungeklärter Zukunft. Seine Lebensgeschichte diente drei Jahre später als Vorlage für einen deutsch-amerikanischen Kinofilm („Snowden“). Während die einen den berühmten Whistleblower als Helden feiern, verachten ihn die anderen als Verräter und Nestbeschmutzer. Fundiertes Wissen über den Inhalt des Whistleblowings und die möglichen Konsequenzen haben jedoch nur wenige. Whistleblowing kommt vom englischen Audruck „ to blow the whistle“ und heißt „jemanden verpfeifen“ oder „Alarm schlagen“. Ein Whistleblower informiert als Mitarbeiter die Polizei, eine Aufsichtsbehörde oder die Öffentlichkeit über Missstände in Unternehmen oder Behörden. Dabei kann es sich um Gesetzesverstöße, Korruption, Gefahren oder unethisches Verhalten handeln. Wird die Öffentlichkeit eingeschaltet, spricht man von externem Whistleblowing. Dies stellt Personaler, aber vor allem den Hinweisgeber selbst, vor große Probleme: Denn nicht in jedem Fall ist das Aufdecken von innerbetrieblichen Missständen gegenüber Externen arbeits- und strafrechtlich zulässig… Weiterlesen

Bild: unsplash.com/ Javardh


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Elternzeit verkürzen 

Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Elternzeit auch verkürzen. Allerdings muss dafür der Arbeitgeber zustimmen. Allerdings sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vor, dass der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht unbedingt nachkommen muss.
Denn der Arbeitgeber hat für den Zeitraum der geplanten Elternzeit in der Regel eine Vertretung eingestellt. Da der Arbeitgeber nicht zwei Mitarbeiter für die gleiche Stelle benötigt, muss dem Arbeitgeber somit die Möglichkeit gegeben werden, dass er die Verkürzung der Elternzeit ablehnt. Ausnahme in Härtefällen…Weiterlesen


Profis zum Kündigungsschutz Pöppel Rechtsanwälte – Rechtsanwalt in HusumRechtsanwalt für Kündigungsschutz in HusumRechtsanwalt für Arbeitsrecht in EilbekRechtsanwalt für Arbeitsrecht in EimsbüttelRechtsbeistand bei Kündigung in WilhelmsburgAnwalt für Kündigungsschutz in BergedorfSpezialist für Kündigung in HamburgBester Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg


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