Grundsätzlich sind Arbeitnehmer zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet. Doch oft ist Arbeitnehmer nicht klar, wie weit die Verschwiegenheitsklausel eigentlich reicht.
Was darf man also über seinen eigenen Job erzählen?
Häufig wird bereits im Arbeitsvertrag eine Verschwiegenheitsklausel festgehalten, doch auch ohne eine solche vereinbarte Klausel ist der Arbeitnehmer per Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Denn vom Gesetz wird die Verschwiegenheit der Mitarbeiter als eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht angesehen.
Wer Betriebsgeheimnisse verrät, macht sich unter Umständen sogar strafbar, wenn derartige Geheimnisse an die Konkurrenz oder Mitbewerber weitergegeben werden.
Definition Betriebsgeheimnis
Vielen Arbeitnehmern ist jedoch gar nicht klar, was vom Begriff Betriebsgeheimnis eigentlich umfasst ist.
Generell sind Betriebsgeheimnisse all solche Umstände, die nur einem gewissen Personenkreis bekannt sind und an denen das Unternehmen ein wirtschaftliches Interesse hat.
Abzugrenzen davon sind offiziell zugängliche Informationen. So zählen veröffentlichte Geschäftszahlen oder Geschäftsberichte nicht zu den Betriebsgeheimnissen.
Oft ist auch der zeitliche Umfang der Verschwiegenheit nicht ganz klar.
Grundsätzlich beginnt die Verschwiegenheit mit Beginn des Arbeitsverhältnisses. Wird das Arbeitsverhältnis beendet, so endet damit jedoch nicht auch automatisch die Verschwiegenheitspflicht.
Wer also seinem neuen Arbeitgeber vertrauliche Informationen des Ex-Unternehmens mitteilt, muss durchaus mit Konsequenzen rechnen.
„Maulkorbverbot“
Der Arbeitgeber darf ehemaligen Mitarbeitern allerdings keinen Maulkorb aufzwängen. Vielmehr dürfen ehemalige Mitarbeiter nicht komplett in ihrer Berufsausübung beschränkt werden.
Ein Verbot, welches dem Mitarbeiter komplett verbietet über seinen alten Job zu reden, ist damit unzulässig und auch vor Gericht nicht durchsetzbar.
Betriebsratsmitglieder besonders in der Pflicht
Anders sieht es jedoch bei Mitgliedern des Betriebsrates aus. Denn Betriebsratsmitglieder unterliegen einer besonderen Geheimhaltungspflicht. Schließlich haben die Mitglieder des Betriebsrates Zugang zu besonders sensiblen Informationen und Daten.
Sind einem Mitglied des Betriebsrates nur auf Grund der Zugehörigkeit zum Betriebsrat Betriebsgeheimnisse bekannt geworden und hat der Arbeitgeber dies für ausdrücklich geheimhaltungsbedürftig erklärt, so müssen die Mitglieder des Betriebsrates schweigen.
Wer als Betriebsratsmitglied Betriebsgeheimnisse ausplaudert, macht sich zudem strafbar.
Arbeitnehmer sollten Verschwiegenheitsklausel also durchaus ernst nehmen. Bei Unklarheiten sollte Rücksprache mit dem Arbeitgeber oder (falls vorhanden) mit dem Betriebsrat gehalten werden.
Oft lassen sich Fragen so am schnellsten klären.
In jedem Fall sollte man nicht leichtsinnig mit betrieblichen Informationen umgehen, denn im schlimmsten Fall drohen nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.
Was darf ich über meinen Job erzählen?/ Bild: Unsplash.ocm
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Krankenstand 2015
Erstellt wurde der Gesundheitsreport anhand der Daten von 9,3 Millionen Versicherten. 4,4 Millionen der Versicherten waren Arbeitnehmer. Der Dachverband der Betriebskrankenkassen sieht diesen Report damit als repräsentativ für das Krankenbild im Arbeitsalltag.
Folgende Berufe sind besonders belastet:
- Reinigungsgewerbe
- Logistik
- Verkehrsbetriebe
- Sicherheitsgewerbe
Spitzenreiter bei den krankheitsbedingten Fehlzeiten sind laut Report Reinigungskräfte. Durchschnittlich fehlten Reinigungskräfte im Jahr 2015 23 Tage. Dicht gefolgt folgen Verkehrs- und Logistikangestellte mit einer Fehlzeit von 22 Tagen. Weiterlesen
Macht arbeiten krank? Bild: Unpslah.com
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Fallbeispiel
Kündigung
Sehr oft haben Kündigungen Schwächen, die ein erfolgreiches Kündigungsschutzverfahrens erwarten lassen. Dabei handelt es sich oft um Formfehler oder fehlerhafte Begründungen, nichts auf den ersten Blick unbedingt bedeutsames. Ein Fehler in der Anhörung des Betriebsrats kann ebenso zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen, wie ein „übersehenes“ und damit nicht berücksichtigtes Kind bei der Sozialauswahl. Dies kommt z.B. vor, wenn bei geschiedenen Eltern jeder Elternteil zwei 0,5 Kinderfreibeträge also in der Summe genau ein Kind auf der „Steuerkarte“ eingetragen hat. In Wirklichkeit aber zwei Kinder vorhanden sind.
Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden und Angaben nicht überprüft wurden.
Im Ergebnis gehen für den kündigenden Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen teuer zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen kippen.
Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung bemerken oft nur die echten Profis, weil manche Fehler im Detail liegen oder versteckt sind. Nur wenn man weiß, wonach man suchen muss, kann man es auch finden. Das macht den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll.
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Als der Arbeitgeber und der Betriebsrat zum Personalgespräch luden, zeichnete ein Arbeitnehmer die im diesem Rahmen gesprochenen Worte auf. Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte führte zur fristlosen Kündigung. Dass diese auch rechtmäßig ist, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil.
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Offene und erkennbare Aufzeichnung des Gesprächs?
Einige Monate später luden dann Betriebsrat und der Vorgesetzte zum Personalgespräch. Dieses zeichnete der Arbeitnehmer heimlich mit seinem Smartphone auf. Als der Vorgesetzte dies später zufällig erfuhr, sprach er die fristlose Kündigung aus. Hiergegen klagte der Arbeitnehmer und berief sich darauf, dass er nicht gewusst habe, dass eine solche Ton-Aufnahme verboten gewesen sei. Außerdem habe er sein Smartphone während des gesamten Gesprächs offen auf dem Tisch liegen gehabt…WEITERLESEN
Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung/ Bild: Unsplash.com
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Verdachtskündigung
Das besondere und an sich unglaubliche an einer Verdachtskündigung ist, dass auch eine im Nachhinein erwiesene Unschuld unter Umständen nicht vor der Kündigung schützen kann. Darum muss man schon beim leisesten Schein, dass es sich in Richtung einer Verdachtskündigung bewegen könnte, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, kann der Arbeitgeber – je nach Intensität des Verstoßes – eine ordentliche oder auch eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass dem Arbeitnehmer der Verstoß nachgewiesen werden kann. Schließlich soll hiermit eine Kündigung begründet werden. Oft ist es allerdings so, dass der Arbeitgeber keine wirklich aussagekräftigen Beweise hat und er die Kündigung nur auf mehr oder weniger aussagekräftige Verdachtsmomente stützen kann. Aber auch dann, wenn der Arbeitgeber „nur“ einen dringenden Verdacht eines Pflichtverstoßes hegt, ist eine Kündigung möglich – nämlich als sogenannte Verdachtskündigung…WEITERLESEN
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Whistleblowing
Vor einigen Jahren weckte das Phänomen Whistleblowing zum ersten Mal das weltweite Interesse: Im Jahre 2013 übergab der ehemalige CIA- und NSA-Mitarbeiter Edward Snowden der Presse in Hongkong unzählige geheime Dokumente. Dadurch machte er die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch Programme britischer und amerikanischer Geheimdienste öffentlich. Die NSA-Affaire war eine der Folgen seiner Enthüllungen. Snowden lebt jetzt in Russland mit ungeklärter Zukunft. Seine Lebensgeschichte diente drei Jahre später als Vorlage für einen deutsch-amerikanischen Kinofilm („Snowden“). Während die einen den berühmten Whistleblower als Helden feiern, verachten ihn die anderen als Verräter und Nestbeschmutzer. Fundiertes Wissen über den Inhalt des Whistleblowings und die möglichen Konsequenzen haben jedoch nur wenige. Whistleblowing kommt vom englischen Audruck „ to blow the whistle“ und heißt „jemanden verpfeifen“ oder „Alarm schlagen“. Ein Whistleblower informiert als Mitarbeiter die Polizei, eine Aufsichtsbehörde oder die Öffentlichkeit über Missstände in Unternehmen oder Behörden. Dabei kann es sich um Gesetzesverstöße, Korruption, Gefahren oder unethisches Verhalten handeln. Wird die Öffentlichkeit eingeschaltet, spricht man von externem Whistleblowing. Dies stellt Personaler, aber vor allem den Hinweisgeber selbst, vor große Probleme: Denn nicht in jedem Fall ist das Aufdecken von innerbetrieblichen Missständen gegenüber Externen arbeits- und strafrechtlich zulässig… Weiterlesen
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Elternzeit verkürzen
Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Elternzeit auch verkürzen. Allerdings muss dafür der Arbeitgeber zustimmen. Allerdings sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vor, dass der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht unbedingt nachkommen muss.
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Profis zum Kündigungsschutz: Pöppel Rechtsanwälte – Rechtsanwalt in Husum – Rechtsanwalt für Kündigungsschutz in Husum – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Eilbek – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Eimsbüttel– Rechtsbeistand bei Kündigung in Wilhelmsburg– Anwalt für Kündigungsschutz in Bergedorf–Spezialist für Kündigung in Hamburg– Bester Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg
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