Grundloser Dresscode

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Dresscodes führen am Arbeitsplatz immer wieder zu Missverständnissen und Unmut.
Dabei ist klar, dass in einigen Berufen und Branchen Dresscodes unerlässlich sind. So wird wohl kaum ein Chef einer Werbeagentur von seinen Mitarbeitern die Einhaltung eines bestimmten Dresscodes fordern. Bankangestellte müssen einen Dresscode jedoch meist hinnehmen. Doch darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einfach ohne erkennbaren Grund einen Dresscode auferlegen?

Dresscode nur bei berechtigtem Interesse

Grundsätzlich nicht, denn für einen Dresscodes braucht der Arbeitgeber stets ein berechtigtes Interesse.
Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise vor, wenn Hygiene- oder Sicherheitsvorschriften bestimmte Kleidung erfordern.
So kann der Arbeitgeber Mitarbeiter auf Grund von Sicherheitsvorschriften zum Tragen von Sicherheitsschuhen oder Sicherheitskleidung am Arbeitsplatz verpflichten.
Auch Hygienevorschriften können beispielsweise bestimmte Kleidung, wie Kittel oder Haarnetze erfordern.

einheitliches Erscheinungsbild

Doch auch ein einheitliches Erscheinungsbild kann durchaus ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers darstellen.
So kann der Arbeitgeber beispielsweise ein einheitliches Erscheinungsbild gegenüber Kunden und Geschäftspartnern fordern. Gerade in großen Unternehmen mit viel Kundenkontakt legen Arbeitgeber häufig Wert auf ein einheitliches Erscheinungsbild. Allerdings sind auch hier Grenzen gesetzt. Zwar darf der Arbeitgeber beispielsweise einen Business-Dresscode, also Kostüm oder Hosenanzug für die weiblichen Angestellten und Anzug für die männlichen Angestellten, fordern, Grenzen werden allerdings bei Farb- oder Markenwünschen gesetzt.
Schließlich müssen Arbeitnehmer trotz Dresscodevorgaben noch Spielraum für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten haben.

Dresscode mit Hilfe einer Betriebsvereinbarung festlegen

Schwieriger wird es dann, wenn der Arbeitgeber ein einheitliches Erscheinungsbild fordert, die Mitarbeiter allerdings keinen Kontakt „nach außen“ haben.
Der Arbeitgeber kann sich dabei nicht auf das Argument stützen, dass es doch schöner aussieht, wenn alle Mitarbeiter einem bestimmten Dresscode entsprechen.
Allerdings kann der Arbeitgeber seine Kleiderwünsche in einer Betriebsvereinbarung festhalten.
Diese muss allerdings mit dem Betriebsrat abgestimmt werden.
Hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse am Dresscode, so sollten sich Arbeitnehmer unbedingt daran halten.
Wer gegen den Dresscode verstößt, muss unter Umständen auch mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Pöppel Rechtsanwälte/ Bild: Unsplash.com


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Macht Arbeit krank? Welche Branchen haben besonders hohen Krankenstand?

Gegen Grippe und Co ist grundsätzlich kein Arbeitnehmer geschützt, doch es gibt Berufsgruppen, in denen der Krankenstand besonders hoch ist. Dies zeigt der Gesundheitsreport 2016, der vom Dachverband der Betriebskrankenkassen veröffentlich wurde.

Krankenstand 2015

Erstellt wurde der Gesundheitsreport anhand der Daten von 9,3 Millionen Versicherten. 4,4 Millionen der Versicherten waren Arbeitnehmer. Der Dachverband der Betriebskrankenkassen sieht diesen Report damit als repräsentativ für das Krankenbild im Arbeitsalltag.

Folgende Berufe sind besonders belastet:

  • Reinigungsgewerbe
  • Logistik
  • Verkehrsbetriebe
  • Sicherheitsgewerbe

Spitzenreiter bei den krankheitsbedingten Fehlzeiten sind laut Report Reinigungskräfte. Durchschnittlich fehlten Reinigungskräfte im Jahr 2015 23 Tage. Dicht gefolgt folgen Verkehrs- und Logistikangestellte mit einer Fehlzeit von 22 Tagen. Weiterlesen

Macht arbeiten krank? Bild: Unpslah.com


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Unbefristeter Arbeitsvertrag

Von einem unbefristeten Arbeitsvertrag spricht man, wenn das Arbeitsverhältnis nicht durch vereinbarte Befristung oder einen sonstigen Zeitablauf automatisch endet. Arbeitsverhältnisse werden in der Regel unbefristet geschlossen, möchte der Arbeitgeber eine Befristung durchsetzen, dann bedarf es dazu einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Das unbefristete Arbeitsverhältnis bietet dem Arbeitnehmer verständlicherweise mehr Planungssicherheit, als ein befristetes. Allerdings ist auch dort der Schutz nicht uferlos… Weiterlesen

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Fallbeispiel

Kündigung

Sehr oft haben Kündigungen Schwächen, die ein erfolgreiches Kündigungsschutzverfahrens erwarten lassen. Dabei handelt es sich oft um Formfehler oder fehlerhafte Begründungen, nichts auf den ersten Blick unbedingt bedeutsames. Ein Fehler in der Anhörung des Betriebsrats kann ebenso zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen, wie ein „übersehenes“ und damit nicht berücksichtigtes Kind bei der Sozialauswahl. Dies kommt z.B. vor, wenn bei geschiedenen Eltern jeder Elternteil zwei 0,5 Kinderfreibeträge also in der Summe genau ein Kind auf der „Steuerkarte“ eingetragen hat. In Wirklichkeit aber zwei Kinder vorhanden sind.

Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden und Angaben nicht überprüft wurden.

Im Ergebnis gehen für den kündigenden Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen „teuer“ zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen „kippen“.

Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung bemerken oft nur die echten Profis, weil manche Fehler im Detail liegen oder versteckt sind. Nur wenn man weiß, wonach man suchen muss, kann man es auch finden. Das macht den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll.

Kündigung/ Bild: Unsplash.com


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Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?

Wer eine Kündigung erhält, ist dieser grundsätzlich nicht schutzlos ausgeliefert.
Denn im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens kann die Kündigung vor dem Arbeitsgericht auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Ein Kündigungsschutzverfahren ist für viele Arbeitnehmer häufig ein Mythos. Jeder wird wohl schon einmal davon gehört haben, den genauen Ablauf jedoch nicht kennen.
Generell benötigt man für einen Kündigungsschutzprozess keinen Anwalt (Anwaltszwang herrscht erst ab dem Landesarbeitsgericht), die Kündigungsschutzklage kann man als Arbeitnehmer theoretisch selbst vor dem Arbeitsgericht einlegen…WEITERLESEN

Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?/ Bid: Unssplash.com


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Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung

Als der Arbeitgeber und der Betriebsrat zum Personalgespräch luden, zeichnete ein Arbeitnehmer die im diesem Rahmen gesprochenen Worte auf. Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte führte zur fristlosen Kündigung. Dass diese auch rechtmäßig ist, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil.

Zu dem Personalgespräch kam es, weil dem Arbeitnehmer vorgeworfen wurde, seine Kollegen beleidigt und sogar verbal bedroht zu haben. So hatte er einen Teil seiner Kollegen in einer E-Mail als „low performer“ und „faule Mistkäfer“ bezeichnet. Hierfür kassierte er zunächst eine Abmahnung.

Offene und erkennbare Aufzeichnung des Gesprächs?

Einige Monate später luden dann Betriebsrat und der Vorgesetzte zum Personalgespräch. Dieses zeichnete der Arbeitnehmer heimlich mit seinem Smartphone auf. Als der Vorgesetzte dies später zufällig erfuhr, sprach er die fristlose Kündigung aus. Hiergegen klagte der Arbeitnehmer und berief sich darauf, dass er nicht gewusst habe, dass eine solche Ton-Aufnahme verboten gewesen sei. Außerdem habe er sein Smartphone während des gesamten Gesprächs offen auf dem Tisch liegen gehabt…WEITERLESEN

Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung/ Bild: Unsplash.com


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Verdachtskündigung

Das besondere und an sich unglaubliche an einer Verdachtskündigung ist, dass auch eine im Nachhinein erwiesene Unschuld unter Umständen nicht vor der Kündigung schützen kann. Darum muss man schon beim leisesten Schein, dass es sich in Richtung einer Verdachtskündigung bewegen könnte, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

Wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, kann der Arbeitgeber – je nach Intensität des Verstoßes – eine ordentliche oder auch eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass dem Arbeitnehmer der Verstoß nachgewiesen werden kann. Schließlich soll hiermit eine Kündigung begründet werden. Oft ist es allerdings so, dass der Arbeitgeber keine wirklich aussagekräftigen Beweise hat und er die Kündigung nur auf mehr oder weniger aussagekräftige Verdachtsmomente stützen kann. Aber auch dann, wenn der Arbeitgeber „nur“ einen dringenden Verdacht eines Pflichtverstoßes hegt, ist eine Kündigung möglich – nämlich als sogenannte Verdachtskündigung…WEITERLESEN

Verdachtskündigung/ Bild: Unsplash.com


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 Whistleblowing

Vor einigen Jahren weckte das Phänomen Whistleblowing zum ersten Mal das weltweite Interesse: Im Jahre 2013 übergab der ehemalige CIA- und NSA-Mitarbeiter Edward Snowden der Presse in Hongkong unzählige geheime Dokumente. Dadurch machte er die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch Programme britischer und amerikanischer Geheimdienste öffentlich. Die NSA-Affaire war eine der Folgen seiner Enthüllungen.  Snowden lebt jetzt in Russland mit ungeklärter Zukunft. Seine Lebensgeschichte diente drei Jahre später als Vorlage für einen deutsch-amerikanischen Kinofilm („Snowden“). Während die einen den berühmten Whistleblower als Helden feiern, verachten ihn die anderen als Verräter und Nestbeschmutzer. Fundiertes Wissen über den Inhalt des Whistleblowings und die möglichen Konsequenzen haben jedoch nur wenige. Whistleblowing kommt vom englischen Audruck „ to blow the whistle“ und heißt „jemanden verpfeifen“ oder „Alarm schlagen“. Ein Whistleblower informiert als Mitarbeiter die Polizei, eine Aufsichtsbehörde oder die Öffentlichkeit über Missstände in Unternehmen oder Behörden. Dabei kann es sich um Gesetzesverstöße, Korruption, Gefahren oder unethisches Verhalten handeln. Wird die Öffentlichkeit eingeschaltet, spricht man von externem Whistleblowing. Dies stellt Personaler, aber vor allem den Hinweisgeber selbst, vor große Probleme: Denn nicht in jedem Fall ist das Aufdecken von innerbetrieblichen Missständen gegenüber Externen arbeits- und strafrechtlich zulässig… Weiterlesen

Bild: unsplash.com/ Javardh


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Elternzeit verkürzen 

Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Elternzeit auch verkürzen. Allerdings muss dafür der Arbeitgeber zustimmen. Allerdings sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vor, dass der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht unbedingt nachkommen muss.
Denn der Arbeitgeber hat für den Zeitraum der geplanten Elternzeit in der Regel eine Vertretung eingestellt. Da der Arbeitgeber nicht zwei Mitarbeiter für die gleiche Stelle benötigt, muss dem Arbeitgeber somit die Möglichkeit gegeben werden, dass er die Verkürzung der Elternzeit ablehnt. Ausnahme in Härtefällen…Weiterlesen


Profis zum Kündigungsschutz Pöppel Rechtsanwälte – Rechtsanwalt in HusumRechtsanwalt für Kündigungsschutz in HusumRechtsanwalt für Arbeitsrecht in EilbekRechtsanwalt für Arbeitsrecht in EimsbüttelRechtsbeistand bei Kündigung in WilhelmsburgAnwalt für Kündigungsschutz in BergedorfSpezialist für Kündigung in HamburgBester Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg


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