Lügen im Bewerbungsverfahren

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Im Bewerbungsverfahren möchte sich jeder Bewerber natürlich im besten Licht darstellen. Da kommt es schon einmal vor, dass kleinere Lügen eingebaut werden.

Recht zur Lüge

Grundsätzlich muss der Bewerber im Vorstellungsgespräch die Wahrheit sagen.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen, etwa dann, wenn der Arbeitgeber eine Frage stellt, die im Bewerbungsgespräch unzulässig ist.
Bekanntestes Beispiel: Sind sie schwanger?
Eigentlich darf der Arbeitgeber Bewerberinnen nicht fragen, ob sie schwanger sind oder eine Schwangerschaft planen.
Tut er es doch, so dürfen die Bewerberinnen lügen. Dies ist mittlerweile von der Rechtsprechung anerkannt.

Griff zur Notlüge

Nicht selten müssen Bewerber jedoch zu „Notlügen“ greifen.
So wurde beispielsweise ein Fall bekannt, bei dem sich eine Texterin auf einen Job bewarb und zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde.
Die Bewerberin hat drei Kinder. Dies wurde auch vom Arbeitgeber zur Kenntnis genommen und im Bewerbungsgespräch zu einem großen Thema.
So fragte der Chef, selbst Vater (und natürlich nur aus eigenem Interesse), wie bei drei Kindern die Kinderbetreuung ablaufe.
Dass sich die Bewerberin und ihr Mann die Kinderbetreuung teilten, konnte der Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch nicht nachvollziehen. Schließlich ist der Ehepartner der Bewerberin auch in Vollzeit tätig.
Dass es flexible Arbeitgeber gibt, die die Arbeit im Homeoffice zulassen oder Vereinbarungen treffen, dass beispielsweise keine wichtigen Besprechungen am Nachmittag mehr zugelassen werden, damit der betreffende Mitarbeiter seine Kinder vom Kindergarten oder der Schule abholen kann, war dem potentiellen Arbeitgeber an dieser Stelle wohl fremd.

Der Arbeitgeber ging dabei noch weiter und fragte, ob denn auch die Oma manchmal aushelfe. Alles natürlich nur aus eigenem Interesse als Vater. Dies bejahte die Bewerberin, obwohl dies nur sehr selten der Fall ist, da die Mutter der Bewerberin weiter entfernt wohnt.
Am Ende bekam die Bewerberin den Job nicht, ob dies an der thematisierten Kinderfrage liegt, bleibt dabei offen.

Schutz der Privatsphäre

Arbeitnehmer sollten im Bewerbungsgespräch grundsätzlich (bei den zulässigen Fragen) offen und ehrlich antworten. Kleinere Notlügen, wie beispielsweise die Oma, die ab und zu auch auf die Kinder aufpasst, sind hingegen menschlich nachvollziehbar und durchaus erlaubt.
Schließlich hat der Arbeitgeber kein Recht, derart in die Privatsphäre der Bewerber einzudringen. Auch wenn er vorgibt, dies nur aus reinem Interesse als Vater zu tun.
Arbeitnehmer sollten sich jedoch immer vor Augen halten, dass grundsätzlich auch im Arbeitsrecht der Grundsatz der Privatautonomie gilt, sprich im Arbeitsvertrag darf alles frei geregelt werden (Ausnahme: es liegen Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen oder Ähnliches vor).

So können Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber beispielsweise vereinbaren, dass an bestimmten Tagen in der Woche oder einem bestimmten Prozentsatz im Monat der Arbeitnehmer im Homeoffice arbeitet. Aber auch flexible Arbeitszeiten können vereinbart werden. Gerade wenn keine festen Arbeitszeiten im Unternehmen vorgeschrieben sind oder die Tätigkeit auch nach 18 Uhr noch ausgeübt werden kann, können Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber beispielsweise vereinbaren, dass eine längere Mittagspause gilt, die Zeit allerdings abends nachgearbeitet wird.
Gerade in kleineren Unternehmen und vor allem in der Kreativbranche ist dies nicht selten. In klassischeren Berufsbildern und größeren Unternehmen erscheint dies schwieriger. Arbeitnehmer sollten jedoch zumindest das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und mögliche Vereinbarungen für den Arbeitsvertrag vorschlagen. Ablehnen kann diese der Arbeitgeber immer noch, denn in den Arbeitsvertrag können nur Regelungen aufgenommen werden, mit denen beide Parteien einverstanden sind.

Lügen im Bewebungsverfahren/ Bild: Unsplash.com/ Chaz McGregor


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Schwangerschaft

Mutterschutzgesetz (MuSchG)

„Jede Mutter hat Anspruch auf die Fürsorge und den Schutz der Gemeinschaft“. Dieses schöne Zitat stammt aus dem Grundgesetz. genauer aus Art. 6 Absatz 4 GG. Um diesen Anspruch zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber gerade im Bereich des Arbeitsrechts besondere Schutzvorschriften geschaffen.

Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich ausgeschlossen

  • während der Schwangerschaft (vom 1. Tag/ Empfängnis an)
  • vier Monate nach der Entbindung (Wichtig: Von einer Entbindung geht die Rechtsprechung auch bei einer Fehlgeburt aus, wenn das Fötus ein Gewicht von 500 gr. erreicht hatte)Weiterlesen

Schwangerschaft/ Bild: Unsplash.com/alicia-petresc


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Überstunden abbummeln

Viele Arbeitnehmer stehen vor der Wahl: Überstunden abbummeln, das heißt durch Freizeit ausgleichen, oder lieber ausbezahlen lassen. Im Regelfall gilt dabei, dass Überstunden zusätzlich zum Monatsgehalt zu bezahlen sind, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet hat. Viele Arbeitgeber sind aber nicht dazu bereit, die Überstunden auszubezahlen. Sie fordern stattdessen von ihren Arbeitnehmern, dass diese die angesammelten Überstunden abbummeln. ..Weiterlesen

Überstunden abbummeln/ Bild: Unsplash.com


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Fallbeispiel

Kündigung

Sehr oft haben Kündigungen Schwächen, die ein erfolgreiches Kündigungsschutzverfahrens erwarten lassen. Dabei handelt es sich oft um Formfehler oder fehlerhafte Begründungen, nichts auf den ersten Blick unbedingt bedeutsames. Ein Fehler in der Anhörung des Betriebsrats kann ebenso zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen, wie ein „übersehenes“ und damit nicht berücksichtigtes Kind bei der Sozialauswahl. Dies kommt z.B. vor, wenn bei geschiedenen Eltern jeder Elternteil zwei 0,5 Kinderfreibeträge also in der Summe genau ein Kind auf der „Steuerkarte“ eingetragen hat. In Wirklichkeit aber zwei Kinder vorhanden sind.

Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden und Angaben nicht überprüft wurden.

Im Ergebnis gehen für den kündigenden Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen „teuer“ zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen „kippen“.

Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung bemerken oft nur die echten Profis, weil manche Fehler im Detail liegen oder versteckt sind. Nur wenn man weiß, wonach man suchen muss, kann man es auch finden. Das macht den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll.

Kündigung/ Bild: Unsplash.com


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Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?

Wer eine Kündigung erhält, ist dieser grundsätzlich nicht schutzlos ausgeliefert.
Denn im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens kann die Kündigung vor dem Arbeitsgericht auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Ein Kündigungsschutzverfahren ist für viele Arbeitnehmer häufig ein Mythos. Jeder wird wohl schon einmal davon gehört haben, den genauen Ablauf jedoch nicht kennen.
Generell benötigt man für einen Kündigungsschutzprozess keinen Anwalt (Anwaltszwang herrscht erst ab dem Landesarbeitsgericht), die Kündigungsschutzklage kann man als Arbeitnehmer theoretisch selbst vor dem Arbeitsgericht einlegen…WEITERLESEN

Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?/ Bid: Unssplash.com


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Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung

Als der Arbeitgeber und der Betriebsrat zum Personalgespräch luden, zeichnete ein Arbeitnehmer die im diesem Rahmen gesprochenen Worte auf. Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte führte zur fristlosen Kündigung. Dass diese auch rechtmäßig ist, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil.

Zu dem Personalgespräch kam es, weil dem Arbeitnehmer vorgeworfen wurde, seine Kollegen beleidigt und sogar verbal bedroht zu haben. So hatte er einen Teil seiner Kollegen in einer E-Mail als „low performer“ und „faule Mistkäfer“ bezeichnet. Hierfür kassierte er zunächst eine Abmahnung.

Offene und erkennbare Aufzeichnung des Gesprächs?

Einige Monate später luden dann Betriebsrat und der Vorgesetzte zum Personalgespräch. Dieses zeichnete der Arbeitnehmer heimlich mit seinem Smartphone auf. Als der Vorgesetzte dies später zufällig erfuhr, sprach er die fristlose Kündigung aus. Hiergegen klagte der Arbeitnehmer und berief sich darauf, dass er nicht gewusst habe, dass eine solche Ton-Aufnahme verboten gewesen sei. Außerdem habe er sein Smartphone während des gesamten Gesprächs offen auf dem Tisch liegen gehabt…WEITERLESEN

Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung/ Bild: Unsplash.com


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Verdachtskündigung

Das besondere und an sich unglaubliche an einer Verdachtskündigung ist, dass auch eine im Nachhinein erwiesene Unschuld unter Umständen nicht vor der Kündigung schützen kann. Darum muss man schon beim leisesten Schein, dass es sich in Richtung einer Verdachtskündigung bewegen könnte, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

Wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, kann der Arbeitgeber – je nach Intensität des Verstoßes – eine ordentliche oder auch eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass dem Arbeitnehmer der Verstoß nachgewiesen werden kann. Schließlich soll hiermit eine Kündigung begründet werden. Oft ist es allerdings so, dass der Arbeitgeber keine wirklich aussagekräftigen Beweise hat und er die Kündigung nur auf mehr oder weniger aussagekräftige Verdachtsmomente stützen kann. Aber auch dann, wenn der Arbeitgeber „nur“ einen dringenden Verdacht eines Pflichtverstoßes hegt, ist eine Kündigung möglich – nämlich als sogenannte Verdachtskündigung…WEITERLESEN

Verdachtskündigung/ Bild: Unsplash.com


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 Whistleblowing

Vor einigen Jahren weckte das Phänomen Whistleblowing zum ersten Mal das weltweite Interesse: Im Jahre 2013 übergab der ehemalige CIA- und NSA-Mitarbeiter Edward Snowden der Presse in Hongkong unzählige geheime Dokumente. Dadurch machte er die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch Programme britischer und amerikanischer Geheimdienste öffentlich. Die NSA-Affaire war eine der Folgen seiner Enthüllungen.  Snowden lebt jetzt in Russland mit ungeklärter Zukunft. Seine Lebensgeschichte diente drei Jahre später als Vorlage für einen deutsch-amerikanischen Kinofilm („Snowden“). Während die einen den berühmten Whistleblower als Helden feiern, verachten ihn die anderen als Verräter und Nestbeschmutzer. Fundiertes Wissen über den Inhalt des Whistleblowings und die möglichen Konsequenzen haben jedoch nur wenige. Whistleblowing kommt vom englischen Audruck „ to blow the whistle“ und heißt „jemanden verpfeifen“ oder „Alarm schlagen“. Ein Whistleblower informiert als Mitarbeiter die Polizei, eine Aufsichtsbehörde oder die Öffentlichkeit über Missstände in Unternehmen oder Behörden. Dabei kann es sich um Gesetzesverstöße, Korruption, Gefahren oder unethisches Verhalten handeln. Wird die Öffentlichkeit eingeschaltet, spricht man von externem Whistleblowing. Dies stellt Personaler, aber vor allem den Hinweisgeber selbst, vor große Probleme: Denn nicht in jedem Fall ist das Aufdecken von innerbetrieblichen Missständen gegenüber Externen arbeits- und strafrechtlich zulässig… Weiterlesen

Bild: unsplash.com/ Javardh


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Elternzeit verkürzen 

Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Elternzeit auch verkürzen. Allerdings muss dafür der Arbeitgeber zustimmen. Allerdings sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vor, dass der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht unbedingt nachkommen muss.
Denn der Arbeitgeber hat für den Zeitraum der geplanten Elternzeit in der Regel eine Vertretung eingestellt. Da der Arbeitgeber nicht zwei Mitarbeiter für die gleiche Stelle benötigt, muss dem Arbeitgeber somit die Möglichkeit gegeben werden, dass er die Verkürzung der Elternzeit ablehnt. Ausnahme in Härtefällen…Weiterlesen


Profis zum Kündigungsschutz Pöppel Rechtsanwälte – Rechtsanwalt in HusumRechtsanwalt für Kündigungsschutz in HusumRechtsanwalt für Arbeitsrecht in EilbekRechtsanwalt für Arbeitsrecht in EimsbüttelRechtsbeistand bei Kündigung in WilhelmsburgAnwalt für Kündigungsschutz in BergedorfSpezialist für Kündigung in HamburgBester Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg


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