Nicht alle Krankheiten lassen sich schnell auskurieren. So kann es durchaus vorkommen, dass Arbeitnehmer über Wochen, Monate oder sogar Jahre arbeitsunfähig sind. Viele Arbeitnehmer machen sich in dieser Zeit Gedanken über ihre Urlaubsansprüche, schließlich kann der Urlaub auf Grund der Erkrankung nicht genommen werden.
Urlaubsansprüche verfallen nicht einfach
Grundsätzlich verfallen Urlaubsansprüche durch eine längere Krankheit nicht einfach.
Denn der Erholungsurlaub hat im deutschen Arbeitsrecht einen sehr hohen Stellenwert.
Deswegen haben die Richter am Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht dadurch abgetan werden kann, dass der Mitarbeiter das ganze Jahr erkrankt war.
Damit haben auch Mitarbeiter, die das ganze Kalenderjahr arbeitsunfähig waren, einen Urlaubsanspruch.
Zudem muss der nicht genommene Urlaub nicht, wie sonst üblich, in den ersten drei Monaten des Folgejahres genommen werden.
Schultz-Hoff-Urteil
Noch in den 80er Jahren vertrat das Bundesarbeitsgericht die Ansicht, dass der auf Grund der Krankheit nicht genommene Urlaub in den ersten drei Monaten des Folgejahres genommen werden muss. Diese Ansicht änderte sich jedoch mit dem Schultz-Hoff-Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2009.
Wer also beispielsweise auf Grund einer Erkrankung das komplette Jahr 2017 arbeitsunfähig ist und erst im August 2018 wieder arbeitsfähig ist, hat einen Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub für das Jahr 2017 und den gesamten Jahresurlaub für das Jahr 2018.
Urlaubsanspruch bei Ausscheiden aus dem Unternehmen
Der Urlaubsanspruch kann jedoch auch beim Ausscheiden aus dem Unternehmen von Bedeutung sein.
Denn wer aus dem Unternehmen ausscheidet und den Resturlaub nicht mehr nehmen kann, beispielsweise auf Grund einer Erkrankung, hat einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung.
Wer längerfristig erkrankt ist und dann aus dem Unternehmen ausscheidet, hat damit einen Urlaubsabgeltungsanspruch für den kompletten Resturlaub.
Gerade für kleinere Arbeitgeber kann dies jedoch eine enorme finanzielle Belastung bedeuten. Denn sie müssen den über Jahre erkrankten Mitarbeitern bei deren Ausscheiden auf einen Schlag die Urlaubsabgeltung zahlen.
Unter Umständen können das dann mehrere Monatsgehälter sein.
Übertragungsregel bei langfristiger Erkrankung
Deshalb wurden immer wieder Stimmen laut, die eine Begrenzung der Urlaubsansprüche gefordert haben.
So dürfen Tarifverträge beispielsweise Klauseln enthalten, die eine Übertragungsregelung für den Urlaub bei langfristigen Erkrankungen vorsehen. So kann beispielsweise eine Klausel enthalten sein, die Urlaubsansprüche nach 15 Monaten (ab Ende des Urlaubsjahres) verfallen lässt. Grundsätzlich gelten diese Regelungen jedoch nur für den gesetzlichen Urlaubsanspruch. In der Regel orientieren sich die Arbeitgeber bei übergesetzlichen Urlaubsansprüchen jedoch auch an der 15-Monate-Regel.
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Befristung endet während der Krankheit – Was tun?
Wenn ein Arbeitsverhältnis wegen Befristung endet, ist das wichtigste (neben einem neuen Job), sich rechtzeitig (3 Monate vor dem Ende) bei der Agentur für Arbeit zu melden. Wer aber Krank ist, muss mehr beachten!
Hier die Anfrage, die uns zu diesem Thema erreichte uns Mitte Januar 2022:
Liebes Team!
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag seit dem 1.2.2021 bis zum 31.1.2022.
Am 5.01.2022 wurde ich krank und liege seitdem im Krankenhaus. Heute erhielt ich einen Anruf, das mein Arbeitsvertrag – anders als mündlich vom Chef zugesichert – nicht verlängert wird.
Wer zahlt jetzt das Krankengeld bzw. die Lohnfortzahlung ab dem 01 .02.2022? …WEITERLESEN
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Inhaberwechsel – Betriebsübergang § 613a BGB
Oder im Speziellen: Was bedeutet der Wechsel des Inhabers für den Gehaltsempfänger und was bedeuten die alten Arbeitsverträge für den neuen Arbeitgeber? In aller Regel gilt das Gleiche wie im Mietrecht, „Kauf bricht Miete nicht“ oder um es entsprechend anzupassen „Inhabverwechsel bricht das Arbeitsverhältnis nicht“. Hier geltend zu Gunsten des Arbeitnehmers die Regeln über den Betriebsübergang.
Im Falle eines Mietverhältnisses ist das persönliche Verhältnis der Vertragsparteien von gringerer Bedeutung. Was geschieht aber, wenn der Chefsekretärin der neue Boss nicht sympathisch ist oder umgekehrt? Selbstverständlich gilt, je spezieller die Sachlage, desto mehr ist die Fachkompetenz einer Kanzlei für Arbeitsrecht gefragt. Natürlich gilt bei der Beratung durch eine Anwaltskanzlei nicht die Devise „Fragen kostet nichts“, denn eine gute Beratung ist nicht umsonst zu bekommen. Vor allem beim Arbeitsrecht gilt aber, „Nicht zu fragen kostet meistens mehr!“
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Mindestlohn
Das deutsche Arbeitsrecht kennt insgesamt sechs Arten von Mindestlohn:
- den allgemeinen Mindestlohn auf der Grundlage des Mindestlohngesetzes;
- Branchenmindestlöhne durch allgemeinverbindliche Tarifverträge auf der Grundlage des Tarifvertragsgesetzes;
- Branchenmindestlöhne durch allgemeinverbindliche Tarifverträge auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes;
- den Mindestlohn für die Pflegebranche durch Rechtsverordnung auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes;
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Dienstkleidung
Kleidervorschriften Am Arbeitsplatz – Welche Dienstkleidung darf einem der Arbeitgeber vorschreiben?
Immer wieder machen große Unternehmen Schlagzeilen, indem sie ihren Mitarbeitern vorschreiben, welche Kleidung oder welchen Kleidungsstil diese zu tragen haben. In vielen Bereichen sind Arbeitskleidung und Uniformen normal. Man würde sich ganz sicher sehr wundern, wenn ein Flugbegleiter in Jeans und T-Shirt im Eingang der Maschine stehen würde und die Streifenpolizistin im Ballerinakleid an die Unfallstelle kommt.Für großes Aufsehen hat vor einigen Jahren die Schweizer Bank UBS gesorgt, indem sie ein 40-seitiges Handbuch veröffentlicht hatte, in dem genau vorgeschrieben war, was die Mitarbeiter zu tragen hatten und was nicht. So wurde beispielsweise vorgegeben, dass Männer nur in schwarzen Schnürschuhen (mit Ledersohle) mit schwarzen Socken zur Arbeit erscheinen dürften. Frauen wurde vorgeschrieben hautfarbene Unterwäsche und Seidenstrümpfe zu tragen. Hier wird dann die Alltagskleidung zur Dienstkleidung. Aber nicht nur bei Banken gibt es Bekleidungsvorschriften. Aber: Kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern wirklich vorschreiben, welche Kleidung sie am Arbeitsplatz zu tragen haben? Bis hin zur Farbe der Unterhose?…Weiterlesen
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Betriebsgeheimnis
Streitigkeiten rund um Betriebsgeheimnisse sind stets heikel. Dies zeigt sich bereits daran, wie schwierig die Bestimmung einer Tatsache als Betriebsgeheimnis sein kann. Das Gesetz zieht bei der Bestimmung, wann man von einem Betriebsgeheimnis sprechen kann, keine klare Grenze. Der Begriff wurde jedoch über die letzten Jahre durch die Rechtsbesprechung vom Bundesverfassungsgericht und anderen hohen
Bundesgerichten maßgeblich bestimmt. Bei einem Betriebsgeheimnis handelt es sich demnach um einen Fakt, der von der Unternehmensleistung bewusst geheim gehalten wird und von dem nur wenige befugte Mitarbeiter wissen. Sofern nur ein begrenzter Personenkreis in bestimmte Tatsachen eingeweiht ist, auf die die Mehrzahl der Mitarbeiter oder gar Außenstehende keinen Zugriff haben, spricht man von einem Betriebsgeheimnis….Weiterlesen
Profis im Kündigungsschutz: Fachanwalt für Kündigung in Neumünster – Fachanwalt für Kündigung in Harburg – Fachanwalt für Kündigung in Kiel– Rechtsbeistand bei Kündigung in Wandsbek – Rechtsbeistand bei Kündigung in Eppendorf– Bester Anwalt Arbeitsrecht Hamburg – Kündigung Hamburg Anwalt– Terminsvertretung Arbeitsrecht Hamburg–fristgemäße Kündigung– Betriebsratskanzlei– Kündigung Lufthansa– Hamburg Kündigungsschutz Anwalt
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Fallbeispiel
Kündigung
Sehr oft haben Kündigungen Schwächen, die ein erfolgreiches Kündigungsschutzverfahrens erwarten lassen. Dabei handelt es sich oft um Formfehler oder fehlerhafte Begründungen, nichts auf den ersten Blick unbedingt bedeutsames. Ein Fehler in der Anhörung des Betriebsrats kann ebenso zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen, wie ein „übersehenes“ und damit nicht berücksichtigtes Kind bei der Sozialauswahl. Dies kommt z.B. vor, wenn bei geschiedenen Eltern jeder Elternteil zwei 0,5 Kinderfreibeträge also in der Summe genau ein Kind auf der „Steuerkarte“ eingetragen hat. In Wirklichkeit aber zwei Kinder vorhanden sind.
Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden und Angaben nicht überprüft wurden.
Im Ergebnis gehen für den kündigenden Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen teuer zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen kippen.
Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung bemerken oft nur die echten Profis, weil manche Fehler im Detail liegen oder versteckt sind. Nur wenn man weiß, wonach man suchen muss, kann man es auch finden. Das macht den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll.
Mehr zum Thema Arbeitrecht: die wichtigsten Fragen und kurze Antworten zur Abmahnung – Kündigungsschutz– Verhalten bei einer Abmahnung – unbefristeter Arbeitsvertrag – Verfallfrist – Versicherungen – Urlaubsgeld – Überstunden– Corona Arbeitsrecht– Corona Kündigung– Kündigungsschutz im Kleinbetrieb– Arbeitsrecht Kündigung
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Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?
Wer eine Kündigung erhält, ist dieser grundsätzlich nicht schutzlos ausgeliefert.
Denn im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens kann die Kündigung vor dem Arbeitsgericht auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Ein Kündigungsschutzverfahren ist für viele Arbeitnehmer häufig ein Mythos. Jeder wird wohl schon einmal davon gehört haben, den genauen Ablauf jedoch nicht kennen.
Generell benötigt man für einen Kündigungsschutzprozess keinen Anwalt (Anwaltszwang herrscht erst ab dem Landesarbeitsgericht), die Kündigungsschutzklage kann man als Arbeitnehmer theoretisch selbst vor dem Arbeitsgericht einlegen…WEITERLESEN
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Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung
Als der Arbeitgeber und der Betriebsrat zum Personalgespräch luden, zeichnete ein Arbeitnehmer die im diesem Rahmen gesprochenen Worte auf. Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte führte zur fristlosen Kündigung. Dass diese auch rechtmäßig ist, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil.
Zu dem Personalgespräch kam es, weil dem Arbeitnehmer vorgeworfen wurde, seine Kollegen beleidigt und sogar verbal bedroht zu haben. So hatte er einen Teil seiner Kollegen in einer E-Mail als „low performer“ und „faule Mistkäfer“ bezeichnet. Hierfür kassierte er zunächst eine Abmahnung.
Offene und erkennbare Aufzeichnung des Gesprächs?
Einige Monate später luden dann Betriebsrat und der Vorgesetzte zum Personalgespräch. Dieses zeichnete der Arbeitnehmer heimlich mit seinem Smartphone auf. Als der Vorgesetzte dies später zufällig erfuhr, sprach er die fristlose Kündigung aus. Hiergegen klagte der Arbeitnehmer und berief sich darauf, dass er nicht gewusst habe, dass eine solche Ton-Aufnahme verboten gewesen sei. Außerdem habe er sein Smartphone während des gesamten Gesprächs offen auf dem Tisch liegen gehabt…WEITERLESEN
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Verdachtskündigung
Das besondere und an sich unglaubliche an einer Verdachtskündigung ist, dass auch eine im Nachhinein erwiesene Unschuld unter Umständen nicht vor der Kündigung schützen kann. Darum muss man schon beim leisesten Schein, dass es sich in Richtung einer Verdachtskündigung bewegen könnte, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, kann der Arbeitgeber – je nach Intensität des Verstoßes – eine ordentliche oder auch eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass dem Arbeitnehmer der Verstoß nachgewiesen werden kann. Schließlich soll hiermit eine Kündigung begründet werden. Oft ist es allerdings so, dass der Arbeitgeber keine wirklich aussagekräftigen Beweise hat und er die Kündigung nur auf mehr oder weniger aussagekräftige Verdachtsmomente stützen kann. Aber auch dann, wenn der Arbeitgeber „nur“ einen dringenden Verdacht eines Pflichtverstoßes hegt, ist eine Kündigung möglich – nämlich als sogenannte Verdachtskündigung…WEITERLESEN
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Whistleblowing
Vor einigen Jahren weckte das Phänomen Whistleblowing zum ersten Mal das weltweite Interesse: Im Jahre 2013 übergab der ehemalige CIA- und NSA-Mitarbeiter Edward Snowden der Presse in Hongkong unzählige geheime Dokumente. Dadurch machte er die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch Programme britischer und amerikanischer Geheimdienste öffentlich. Die NSA-Affaire war eine der Folgen seiner Enthüllungen. Snowden lebt jetzt in Russland mit ungeklärter Zukunft. Seine Lebensgeschichte diente drei Jahre später als Vorlage für einen deutsch-amerikanischen Kinofilm („Snowden“). Während die einen den berühmten Whistleblower als Helden feiern, verachten ihn die anderen als Verräter und Nestbeschmutzer. Fundiertes Wissen über den Inhalt des Whistleblowings und die möglichen Konsequenzen haben jedoch nur wenige. Whistleblowing kommt vom englischen Audruck „ to blow the whistle“ und heißt „jemanden verpfeifen“ oder „Alarm schlagen“. Ein Whistleblower informiert als Mitarbeiter die Polizei, eine Aufsichtsbehörde oder die Öffentlichkeit über Missstände in Unternehmen oder Behörden. Dabei kann es sich um Gesetzesverstöße, Korruption, Gefahren oder unethisches Verhalten handeln. Wird die Öffentlichkeit eingeschaltet, spricht man von externem Whistleblowing. Dies stellt Personaler, aber vor allem den Hinweisgeber selbst, vor große Probleme: Denn nicht in jedem Fall ist das Aufdecken von innerbetrieblichen Missständen gegenüber Externen arbeits- und strafrechtlich zulässig… Weiterlesen
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Elternzeit verkürzen
Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Elternzeit auch verkürzen. Allerdings muss dafür der Arbeitgeber zustimmen. Allerdings sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vor, dass der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht unbedingt nachkommen muss.
Denn der Arbeitgeber hat für den Zeitraum der geplanten Elternzeit in der Regel eine Vertretung eingestellt. Da der Arbeitgeber nicht zwei Mitarbeiter für die gleiche Stelle benötigt, muss dem Arbeitgeber somit die Möglichkeit gegeben werden, dass er die Verkürzung der Elternzeit ablehnt. Ausnahme in Härtefällen…Weiterlesen
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Schwerbehindertenvertretung
Arbeiten in einem Betrieb dauerhaft mehr als 5 schwerbehinderte, oder den schwerbehinderten gleichgestellte Beschäftigte, ist gem. § 94 Abs. 1 Satz 1 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) zu wählen.
Die Schwerbehindertenvertretung besteht aus mindestens einer Vertrauensperson und einem Stellvertreter.
Die SBV soll ihre Aufgaben unabhängig und frei von Weisungen ausüben. Deshalb kommt beiden Personenkreisen ein besonderer Kündigungsschutz zu, wie er auch für Betriebsräte bzw. Personalräte gilt (§ 96 Abs. 3 SGB IX i.V.m. § 15 KSchG). Mandatströger, die selbst schwerbehindert oder gleichgestellt sind, geniessen zusätzlich den besonderen Kündigungsschutz nach den §§ 85 ff. SGB IX…WEITERLESEN
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Wenn der Arbeitgeber zuviel bezahlt
Arbeitnehmer staunen meist nicht schlecht, wenn der Arbeitgeber plötzlich zu viel Gehalt zahlt.
Doch lange überwiegt die Freude nicht, denn viele Arbeitnehmer sind unsicher, ob sie das zu viel gezahlte Geld wieder zurückzahlen müssen.
Dass zu viel Gehalt gezahlt wird passiert tatsächlich, gerade bei kleineren Unternehmen, gar nicht so selten. Schließlich unterlaufen auch der Buchhaltung zuweilen Fehler. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer jedoch nicht verpflichtet jeden Monat ihre Gehaltsabrechnung zu überprüfen.
Allerdings sieht das Gesetz auch vor, dass jemand, der etwas zu Unrecht erhält das Erhaltene auch wieder zurückgeben muss…Weiterlesen
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