2017 kommt die „Flexi-Rente“ – lassen sich so Rente und Arbeit endlich besser verbinden?

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Das Bundeskabinett hat kürzlich den Gesetzentwurf zur sogenannten „Flexi-Rente“ verabschiedet. Hierdurch soll es in Zukunft einfacher sein, im Alter zu arbeiten und zeitgleich einen Teil seiner Rente zu beziehen. Noch im September sollen die ersten Beratungen im Bundestag aufgenommen werden.

Zusätzlich hat Arbeitsministerin Nahles vor, ein Gesamtkonzept zur Ausrichtung der Rente vorzulegen. Teile ihres Vorhabens soll bereits ab Januar, die neuen Hinzuverdienstgrenzen dann ab Juli 2017 in Kraft treten.

Neue Regelung für Hinzuverdienste bei Rente

Unsplash.com/ Wiliam Krause

Bisher richten sich die Hinzuverdienstgrenzen nach dem Alter. Erreicht man die Regelaltersgrenze, dürfen Rentner beliebig viel hinzuverdienen. Auf die Höhe der Rente wirkt sich die Tätigkeit nicht aus. Vor Erreichen dieser Altersgrenze darf die Rente nur um 450,- € pro Monat und um zweimal 900,- € im Jahr aufgebessert werden. Verdient man mehr, wird die Rente nur teilweise ausgezahlt. Hierbei kann man pauschal jedoch keine Zahlen nennen, da die Hinzuverdienstgrenzen immer individuell festgelegt werden. Es kann daher passieren, dass die Rente bei Überschreiten der Grenzen stark gemindert wird oder gar ganz wegfällt.

Mit der neuen „Flexi-Rente“ entfallen diese individuellen Grenzen. Werden jährlich mehr als 6300,- € hinzuverdient, werden 40% des übersteigenden Betrags abgezogen. Sobald die Teilrente und der Hinzuverdienst zusammengerechnet das frühere Bruttogehalt übersteigen, wird der Überschuss voll auf die Rente angerechnet. Angriffspunkt soll also der Hinzuverdienst und nicht mehr die Rente an sich sein.

Bisher war es so, dass die Teilrenten in Stufen gekürzt wurden. Wenn ein Betroffener eine Verdienstgrenze überschritt, erhielt er nur noch entweder ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel seiner Rente. Mit dem neuen Gesetzesentwurf und dem festen Abzug von 40% des überschreitenden Hinzuverdienstes erhält man seine volle Teilrente.

Neue Regelungen auch für Frührentner und arbeitende Rentner

Auch für Frührentner soll ich einiges ändern: bisher werden Frührentnern für jeden Monat, den sie früher in Rente gehen, 0,3% ihrer Rente abgezogen. Diese Abschläge können derzeit jedoch durch höhere Einzahlungen ab einem Alter von 55 Jahren verhindert werden. Der neue Gesetzesentwurf beabsichtigt, mit den Ausgleichszahlungen schon früher – nämlich ab einem Alter von 50 Jahren – beginnen zu können.

Rente / unsplash.com

Schließlich soll es eine weitere Neuerung für arbeitende Rentner geben. Derzeit können Arbeitnehmer, die über das Renteneintrittsalter hinaus arbeiten und nebenher keine Rente beziehen, einen monatlichen Zuschlag in Höhe von 0,5% auf den Rentenanspruch erhalten. Sozialversicherungsbeiträge müssen dann nicht bezahlt werden. Gleiches gilt aber nicht für Arbeitnehmer, die schon eine Teilrente beziehen und weiterarbeiten. Die Rentenhöhe wird durch die Tätigkeit nicht beeinflusst. Bei der neuen „Flexi-Rente“ soll es nun möglich sein, dass alle, die weitere Beträge an die Rentenkasse abführen, ihre Ansprüche erhöhen. Für Arbeitgeber soll es im Gegenzug attraktiver werden, Rentner einzustellen. Künftig sollen nämlich die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung für Rentner entfallen. Insgesamt sollen Anreize geschaffen werden, länger zu arbeiten und Arbeit und Rente zu verbinden.


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Unverzügliche Krankmeldung

Das Gesetz schreibt vor, dass sich der Arbeitnehmer unverzüglich krankmelden muss. Unverzüglich heißt hierbei am ersten Krankheitstag und so schnell wie möglich – am besten sogar noch vor Beginn der Arbeitszeit. Wer aber beispielsweise einen Unfall hat, meldet sich, sobald er kann oder bittet einen Angehörigen darum. Für die Krankmeldung ist zunächst keine bestimmte Form erforderlich. So ist ein Anruf, eine E-Mail oder sogar eine SMS ausreichend – je nachdem, was im Unternehmen üblich ist. Wichtig ist aber, dass man sich grundsätzlich beim Vorgesetzten oder der Personalabteilung zu melden hat. Sagt man nur beim Kollegen Bescheid, der die Nachricht weitertragen soll, kann es unter Umständen Ärger geben. Weiterlesen


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