
Eine fristlose Kündigung ist dann gerechtfertigt, wenn ein Außendienstmitarbeiter Kundenbesuche vorsätzlich unrichtig dokumentiert. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil.
Hat der Arbeitgeber keine Kontrollmöglichkeit, müssen Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten selbst dokumentieren. Hiervon häufig betroffen sind beispielsweise Außendienstmitarbeiter. Diese müssen regelmäßig Kunden aufsuchen, um sie von den zu vertreibenden Produkten zu überzeugen. Werden diese Kundenbesuche in erheblichem Umfang unrichtig dokumentiert, riskiert man selbst nach langer Betriebszugehörigkeit eine fristlose Kündigung.
Im vorliegenden Streitfall entdeckte ein Pharma-Unternehmen Unregelmäßigkeiten in der Dokumentation der Arbeitszeiten eines Pharmareferenten und engagierte einen Detektiv, um den Mitarbeiter überwachen zu lassen. Der Detektivbericht bestätigte die Vermutungen des Unternehmens: an zwei aufeinanderfolgenden Tagen im Februar 2015 hat der Referent nicht in dem von ihm dokumentierten Umfang gearbeitet. An dem ersten der beiden Tage arbeitete er nur knapp sieben Stunden – dokumentierte aber zehn. Am folgenden Tag hatte er seine Wohnung gar nicht verlassen, notierte aber sieben Besuche bei Arztpraxen.
Falsche Dokumentation alleine ausreichend – keine Täuschungsabsicht notwendig
Nach erfolgter Anhörung zu den Verdachtsmomenten gab der Mitarbeiter zu, dass er an dem überwachten Tag keine der genannten Arztpraxen besucht habe. Er verwies jedoch auf die gängige Praxis von Außendienstmitarbeitern, die sich eine Art Polster an Arbeitsstunden aufbauen und diese beliebig an Tagen einsetzten, an denen nicht genügend Stunden gearbeitet werden können.
Nachdem eine Woche später auch der Betriebsrat des Unternehmens angehört wurde, sprach das Unternehmen – trotz zwölfjähriger Betriebszugehörigkeit und zweier unterhaltspflichtiger Kinder – eine außerordentliche und fristlose Kündigung aus. Eine hiergegen vor dem Arbeitsgericht Berlin erhobene Kündigungsschutzklage wurde abgewiesen. Ebenso auch die Berufung vor dem Landesarbeitsgericht.
Dieses stellte in seiner Begründung zunächst klar, dass der Kläger in erheblicher Weise gegen seine Pflicht zur korrekten Arbeitszeitdokumentation verstoßen habe. Dies allein sei als wichtiger Grund für eine außerordentliche und fristlose Kündigung ausreichend. Die Abwägung der beiderseitigen Interessen erfolgte zulasten des Referenten. Die lange Betriebszugehörigkeit sowie die Unterhaltspflicht für die beiden Kinder konnten die fristlose Kündigung nicht verhindern.
Detektiv verletzte nicht die Persönlichkeitsrechte
Ob der Referent mit der Absicht handelte, seinen Arbeitgeber zu täuschen, um sich dadurch zu bereichern, spielte für die Entscheidung keine Rolle. Das Gericht ließ letztlich ebenfalls offen, ob es die Stellungnahme des Kläger, er hätte nur sein „Polster“ genutzt, für wahr wertete. Der Verstoß gegen die Dokumentationspflichten alleine sei für die fristlose Kündigung ausreichend.
Auch mit dem Einwand, die Beschattung des Detektivs verletzte seine Persönlichkeitsrechte, sodass der Bericht nicht genutzt werden dürfe, hatte der Kläger keinen Erfolg. Schließlich hatte er die falsche Dokumentation bereits vor Ausspruch der Kündigung zugegeben. Auf einen weiteren Beweis sei es daher nicht angekommen. Außerdem sei der Detektiv nicht ohne sachlichen Grund beauftragt worden, sodass keine Persönlichkeitsrechtsverletzung gegeben sei.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.10.2016, Az.: 2 Sa 985/16.

Falche Angaben von Arbeitszeiten/ Bild: Unsplash.com
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Kündigungsschutz – Beschäftigungsverbot – Aufhebungsvertrag – Betriebsvereinbarung – Arbeitsrecht in der Gastronomie–Kündigung fristgerecht – Kündigung, was tun?– Kündigung Personenbedingt– Germanwings Kündigung – Lufthansa Personalabbau–Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg – Bester Anwalt Arbeitsrecht – Anwalt Kündigung Barmbek Nord – Rechtsanwalt Arbeitsrecht Eimsbüttel- Rechtsanwalt Kündigung Dulsberg – Anwalt Arbeitsrecht Bergedorf – Anwalt Kündigung Wandsbek– Anwalt Volksdorf Arbeitsrecht– Anwalt Kündigung Kiel
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Aufhebungsvertrag
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie werden von Ihrem Arbeitgeber ins Büro gerufen, wo dieser Ihnen eröffnet, dass man sich von Ihnen trennen möchte. Statt einer Kündigung legt er Ihnen jedoch einen Aufhebungsvertrag vor und drängt Sie, diesen sofort oder nach sehr kurzer Bedenkzeit zu unterschreiben. Wissen Sie, was Sie unter dieser psychischen Doppelbelastung, drohender Arbeitsplatzverlust einerseits und Druck des Chefs andererseits, jetzt am besten machen sollen?

Aufhebungsvertrag/ Bild: Unsplash.com/ Markus Spiske
Profis zum Kündigungsschutz : Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Eilbek – Rechtsanwalt für Arbeistrecht in Finkenwerder – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Bergedorf–Airliner Anwalt– Anwalt Luftfahrt– Eurowings Arbeitsrecht– Anwalt Kündigung Hamburg– Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg – Bester Anwalt Arbeitsrecht – Anwalt Barmbek – Arbeitsrecht Eimsbüttel – Anwalt Dulsberg Arbeitsrecht – Anwalt Bergedorf Arbeitsrecht – Wandsbek Anwalt– Anwalt Kündigung Volksdorf– Kündigungsschutz Kiel – Alsterdorf Arbeitsrecht– Rechtsanwalt Barmbek Nord Kündigung
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Macht Arbeit krank? Welche Branchen haben besonders hohen Krankenstand?
Gegen Grippe und Co ist grundsätzlich kein Arbeitnehmer geschützt, doch es gibt Berufsgruppen, in denen der Krankenstand besonders hoch ist. Dies zeigt der Gesundheitsreport 2016, der vom Dachverband der Betriebskrankenkassen veröffentlich wurde.
Krankenstand 2015
Erstellt wurde der Gesundheitsreport anhand der Daten von 9,3 Millionen Versicherten. 4,4 Millionen der Versicherten waren Arbeitnehmer. Der Dachverband der Betriebskrankenkassen sieht diesen Report damit als repräsentativ für das Krankenbild im Arbeitsalltag.
Folgende Berufe sind besonders belastet:
- Reinigungsgewerbe
- Logistik
- Verkehrsbetriebe
- Sicherheitsgewerbe
Spitzenreiter bei den krankheitsbedingten Fehlzeiten sind laut Report Reinigungskräfte. Durchschnittlich fehlten Reinigungskräfte im Jahr 2015 23 Tage. Dicht gefolgt folgen Verkehrs- und Logistikangestellte mit einer Fehlzeit von 22 Tagen. Weiterlesen

Macht arbeiten krank? Bild: Unpslah.com
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Arbeitsrecht in der Luftfahrt – Arbeitsrecht in der Gastronomie – Arbeitsrecht in der Pharmaindustrie – Arbeitsrecht in Krankenhäusern – fristlose Kündigung–Ausbildungsverhältnis – Bdsg– Bundesrepublik Deutschland– Bundesverfassungsgericht– Arbeitsgerichtsgesetz – Kein Rücktritt vom Aufhebungsvertrag – Krankengeld bei Arbeitgebern– Krankmeldung– Kündigungsschutz Arbeitnehmer– Schwerbehinderung – Konkurenztätigkeit
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Unbefristeter Arbeitsvertrag
Von einem unbefristeten Arbeitsvertrag spricht man, wenn das Arbeitsverhältnis nicht durch vereinbarte Befristung oder einen sonstigen Zeitablauf automatisch endet. Arbeitsverhältnisse werden in der Regel unbefristet geschlossen, möchte der Arbeitgeber eine Befristung durchsetzen, dann bedarf es dazu einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Das unbefristete Arbeitsverhältnis bietet dem Arbeitnehmer verständlicherweise mehr Planungssicherheit, als ein befristetes. Allerdings ist auch dort der Schutz nicht uferlos… Weiterlesen

unsplash.com/ Ulises Baga
Profis im Kündigungsschutz: Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in St. Georg – Kanzlei für Arbeitsrecht in Eppendorf – Fachanwalt für Kündigung in Altona – Fachanwalt für Kündigung in Harburg– Fachanwalt für Kündigung in Neumünster– Wie reagiere ich auf Kündigung?– Kleinstbetrieb – LAG– Mitbestimmung BR– Outplacement– Bewerbungstraining– Definition Schwerbehinderung– Abfindung bei Entlassung mit Sozialplan– Bester Anwalt Arbeitsrecht Hamburg– Anwalt Kündigung Hamburg– Lufthansa Arbeitsrecht– Arbeitsrecht Safran Cabine – Lufthansa Personalabbau
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Fallbeispiel
Kündigung
Sehr oft haben Kündigungen Schwächen, die ein erfolgreiches Kündigungsschutzverfahrens erwarten lassen. Dabei handelt es sich oft um Formfehler oder fehlerhafte Begründungen, nichts auf den ersten Blick unbedingt bedeutsames. Ein Fehler in der Anhörung des Betriebsrats kann ebenso zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen, wie ein „übersehenes“ und damit nicht berücksichtigtes Kind bei der Sozialauswahl. Dies kommt z.B. vor, wenn bei geschiedenen Eltern jeder Elternteil zwei 0,5 Kinderfreibeträge also in der Summe genau ein Kind auf der „Steuerkarte“ eingetragen hat. In Wirklichkeit aber zwei Kinder vorhanden sind.
Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden und Angaben nicht überprüft wurden.
Im Ergebnis gehen für den kündigenden Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen teuer zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen kippen.
Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung bemerken oft nur die echten Profis, weil manche Fehler im Detail liegen oder versteckt sind. Nur wenn man weiß, wonach man suchen muss, kann man es auch finden. Das macht den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll.

Kündigung/ Bild: Unsplash.com
Mehr zum Thema Arbeitrecht: die wichtigsten Fragen und kurze Antworten zur Abmahnung – Kündigungsschutz– Verhalten bei einer Abmahnung – unbefristeter Arbeitsvertrag – Verfallfrist – Versicherungen – Urlaubsgeld – Überstunden– Corona Arbeitsrecht– Corona Kündigung– Kündigungsschutz im Kleinbetrieb– Arbeitsrecht Kündigung
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?
Wer eine Kündigung erhält, ist dieser grundsätzlich nicht schutzlos ausgeliefert.
Denn im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens kann die Kündigung vor dem Arbeitsgericht auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Ein Kündigungsschutzverfahren ist für viele Arbeitnehmer häufig ein Mythos. Jeder wird wohl schon einmal davon gehört haben, den genauen Ablauf jedoch nicht kennen.
Generell benötigt man für einen Kündigungsschutzprozess keinen Anwalt (Anwaltszwang herrscht erst ab dem Landesarbeitsgericht), die Kündigungsschutzklage kann man als Arbeitnehmer theoretisch selbst vor dem Arbeitsgericht einlegen…WEITERLESEN

Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?/ Bid: Unssplash.com
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Arbeitsrecht im Einzelhandel – Anwalt Scheidung Hamburg– Abfindung Auflösungsanstrag – Kündigung mit Änderungsangebot – Änderungskündigung betriebsbedingt – Anwalt Hamburg Arbeitsrecht – Ich suche einen Anwalt für Kündigungsschutz – Kündigung wegen Maßregelung – Arbeitnehmer Personalgespräch – Personalrat– Anwalt Scheidung Eppendorf – Anwalt Scheidung Hamburg– Liebe am Arbeitsplatz
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung
Als der Arbeitgeber und der Betriebsrat zum Personalgespräch luden, zeichnete ein Arbeitnehmer die im diesem Rahmen gesprochenen Worte auf. Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte führte zur fristlosen Kündigung. Dass diese auch rechtmäßig ist, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil.
Zu dem Personalgespräch kam es, weil dem Arbeitnehmer vorgeworfen wurde, seine Kollegen beleidigt und sogar verbal bedroht zu haben. So hatte er einen Teil seiner Kollegen in einer E-Mail als „low performer“ und „faule Mistkäfer“ bezeichnet. Hierfür kassierte er zunächst eine Abmahnung.
Offene und erkennbare Aufzeichnung des Gesprächs?
Einige Monate später luden dann Betriebsrat und der Vorgesetzte zum Personalgespräch. Dieses zeichnete der Arbeitnehmer heimlich mit seinem Smartphone auf. Als der Vorgesetzte dies später zufällig erfuhr, sprach er die fristlose Kündigung aus. Hiergegen klagte der Arbeitnehmer und berief sich darauf, dass er nicht gewusst habe, dass eine solche Ton-Aufnahme verboten gewesen sei. Außerdem habe er sein Smartphone während des gesamten Gesprächs offen auf dem Tisch liegen gehabt…WEITERLESEN

Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung/ Bild: Unsplash.com
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Arbeitsrecht im Einzelhandel – Anwalt Scheidung Hamburg– Abfindung Auflösungsanstrag – Kündigung mit Änderungsangebot – Änderungskündigung betriebsbedingt – Anwalt Hamburg Arbeitsrecht – Ich suche einen Anwalt für Kündigungsschutz – Kündigung wegen Maßregelung – Arbeitnehmer Personalgespräch – Personalrat– Anwalt Scheidung Eppendorf – Anwalt Scheidung Hamburg– Liebe am Arbeitsplatz
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Verdachtskündigung
Das besondere und an sich unglaubliche an einer Verdachtskündigung ist, dass auch eine im Nachhinein erwiesene Unschuld unter Umständen nicht vor der Kündigung schützen kann. Darum muss man schon beim leisesten Schein, dass es sich in Richtung einer Verdachtskündigung bewegen könnte, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, kann der Arbeitgeber – je nach Intensität des Verstoßes – eine ordentliche oder auch eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass dem Arbeitnehmer der Verstoß nachgewiesen werden kann. Schließlich soll hiermit eine Kündigung begründet werden. Oft ist es allerdings so, dass der Arbeitgeber keine wirklich aussagekräftigen Beweise hat und er die Kündigung nur auf mehr oder weniger aussagekräftige Verdachtsmomente stützen kann. Aber auch dann, wenn der Arbeitgeber „nur“ einen dringenden Verdacht eines Pflichtverstoßes hegt, ist eine Kündigung möglich – nämlich als sogenannte Verdachtskündigung…WEITERLESEN

Verdachtskündigung/ Bild: Unsplash.com
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Kündigungsschutz – krankheitsbedingte Kündigung – Lebensmittelproduktion – Luftfahrt – Regelungsabrede – Schulungsanspruch Betriebsrat – Punktesysthem bei der Sozialwahl– Corona Kündigung – Corona Arbeitsrecht – KSchG – Personenbedingte Kündigung–Formfehler Kündigung– Anspruch auf Freizeitausgleich
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Whistleblowing
Vor einigen Jahren weckte das Phänomen Whistleblowing zum ersten Mal das weltweite Interesse: Im Jahre 2013 übergab der ehemalige CIA- und NSA-Mitarbeiter Edward Snowden der Presse in Hongkong unzählige geheime Dokumente. Dadurch machte er die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch Programme britischer und amerikanischer Geheimdienste öffentlich. Die NSA-Affaire war eine der Folgen seiner Enthüllungen. Snowden lebt jetzt in Russland mit ungeklärter Zukunft. Seine Lebensgeschichte diente drei Jahre später als Vorlage für einen deutsch-amerikanischen Kinofilm („Snowden“). Während die einen den berühmten Whistleblower als Helden feiern, verachten ihn die anderen als Verräter und Nestbeschmutzer. Fundiertes Wissen über den Inhalt des Whistleblowings und die möglichen Konsequenzen haben jedoch nur wenige. Whistleblowing kommt vom englischen Audruck „ to blow the whistle“ und heißt „jemanden verpfeifen“ oder „Alarm schlagen“. Ein Whistleblower informiert als Mitarbeiter die Polizei, eine Aufsichtsbehörde oder die Öffentlichkeit über Missstände in Unternehmen oder Behörden. Dabei kann es sich um Gesetzesverstöße, Korruption, Gefahren oder unethisches Verhalten handeln. Wird die Öffentlichkeit eingeschaltet, spricht man von externem Whistleblowing. Dies stellt Personaler, aber vor allem den Hinweisgeber selbst, vor große Probleme: Denn nicht in jedem Fall ist das Aufdecken von innerbetrieblichen Missständen gegenüber Externen arbeits- und strafrechtlich zulässig… Weiterlesen

Bild: unsplash.com/ Javardh
Mehr zum Thema Arbeitrecht: Kündigung Schriftform– Kündigungsschutz– unbefristeter Arbeitsvertrag – Verfallfrist – Versicherungen – Urlaubsgeld – Überstunden– Corona Arbeitsrecht– Corona Kündigung– Kündigungsschutz im Kleinbetrieb– Rechtsbeistand Arbeitsrecht Hamburg– Kündigung- Was tun?– Teilzeit- und Befristungsgesetz– Teilzeitbeschäftigte– Variable Vergütung– Werkvertrag
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Elternzeit verkürzen
Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Elternzeit auch verkürzen. Allerdings muss dafür der Arbeitgeber zustimmen. Allerdings sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vor, dass der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht unbedingt nachkommen muss.
Denn der Arbeitgeber hat für den Zeitraum der geplanten Elternzeit in der Regel eine Vertretung eingestellt. Da der Arbeitgeber nicht zwei Mitarbeiter für die gleiche Stelle benötigt, muss dem Arbeitgeber somit die Möglichkeit gegeben werden, dass er die Verkürzung der Elternzeit ablehnt. Ausnahme in Härtefällen…Weiterlesen
Profis zum Kündigungsschutz: Pöppel Rechtsanwälte – Rechtsanwalt in Husum – Rechtsanwalt für Kündigungsschutz in Husum – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Eilbek – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Eimsbüttel– Rechtsbeistand bei Kündigung in Wilhelmsburg– Anwalt für Kündigungsschutz in Bergedorf–Spezialist für Kündigung in Hamburg– Bester Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?
Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.
Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.