Fume Events: Gefahr im Flug durch Giftige Gase

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Kontaminierte Kabinenluft oder Fume Event. In den vergangenen Jahren haben immer wieder, wenn auch teilweise nur unterschwellig, so genannte Fume Events in der Luftfahrtbranche Schlagzeilen gemacht.

Bei einem Fume Event gelangen giftige Stoffe in die Atemluft einer Flugzeugkabine. Für dieses Phänomen werden auch die Begriffe Small-Event oder schlicht Smeller verwandt.

Dabei muss kein Dunst oder Rauch in der Kabine sichtbar sein, vielmehr gelangen unsichtbare Stoffe in die Kabinenluft.

Diese Stoffe stehen im Verdacht Gesundheitsschädigungen bei Kabinenpersonal, Piloten und Passagieren hervor zu rufen.

Als Symptome werden unter anderem Atemnot, Störungen des Gleichgewichtssinns, Taubheitsgefühle in den Extremitäten oder Kopfschmerzen angegeben. Diese müssen nicht zwangsläufig sofort auftreten, sondern könne auch noch Tage und Wochen nach dem entsprechenden Flug auftreten.

Ob die Symptome wirklich mit einem möglichen Fume Event zusammenhängen, haben Forscher der Universität Göttingen nunmehr über einen Zeitraum von drei Jahren untersucht.

Menschen, die nach einem Flug über Beschwerden klagten, wurden mittels Blut- und Urinproben untersucht. Von den 140 Patienten war der Großteil Flugpersonal selbst.

Fume Events: Gefahr im Flug durch Giftige Gase/ Bild: Unsplash.com/ Markus Lompa

Welche Giftstoffe verantwortlich sind ist teilweise unklar

Gefunden haben die Forscher das bereits bekannte Organophosphat, aber auch flüchtige organische Verbindungen oder deren Abbauprodukte.

Diese Stoffe greifen vor allem das Herz-Kreislauf-System an und belasten die Nerven und Atemwege. Wie genau die Stoffe entstehen können die Mediziner jedoch nur vermuten. Sie gehen davon aus, dass die Stoffe bei starker Hitze aus Kerosin, Enteisungsmitteln und Ölen freigesetzt werden und dann über undichte Stellen im Triebwerk in die Kabinenluft gelangen.

Grundsätzlich wird bei Passagierflugzeugen die Kabinenluft zumeist von den Triebwerken abgezapft. Genau dort finden sich jedoch häufig Öllachen oder Rückstände von Enteisungsmitteln.

Eine dauerhafte Belastung mit den Schadstoffen schließen die Forscher der Universität Göttingen jedoch aus, vielmehr vermuten sie, dass die Schadstoffe in hohen Konzentrationen entweder bereits beim Start oder erst bei der Landung freigesetzt werden.

Airlines und Flugzeughersteller schweigen zum Fume Event/ Bild: RA Axel Pöppel

Schwer nachweisbare Giftstoffe

Den Patientenberichten zufolge sei eine Geruchsbelastung immer nur für wenige Minuten wahrnehmbar gewesen.

Wie gefährlich Fume Events sein können, zeigt ein Zwischenfall einer Germanwings-Maschine aus dem Jahr 2010. Die Piloten hatten damals während der Landung einen stechenden Brandgeruch bemerkt und daraufhin die Sauerstoffmasken angelegt. Zudem klagten beide über Übelkeit. Der Airbus konnte jedoch sicher in Köln landen.

Ein Flug der britischen Airline British Airways verlief hingegen nicht so glimpflich.

Auf einem Flug von San Francisco nach London Heathrow meldeten die Piloten über Funk einen medizinischen Notfall, da sich mehrere Passagiere und auch Teile des Kabinenpersonals über Unwohlsein klagten. Später wurden 20 Crewmitglieder, darunter auch zwei Piloten und fünf Passagiere, mit dem Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus gebracht.

Airlines und Flugzeughersteller schweigen zum Fume Event

Auch Lufthansa geriet bereits wegen möglicher Fume Events in die Schlagzeilen, so gleich doppelt bei einem Airbus A321. So kam es zunächst auf einem Flug von Frankfurt nach Dubrovnik zu einem Zwischenfall, bei dem starker Ölgeruch wahrnehmbar war. Einer der Piloten gab an, nicht mehr in der Lage zu sein die Maschine zu landen. Die Maschine landete sicher, jedoch fühlten sich beide Piloten danach nicht mehr in der Lage zu fliegen und mussten zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden.

Ein Technikerteam untersuchte anschließend die Maschine und entdeckte dabei Ölspuren in einer Zapfluftleitung einer Turbine. Daraufhin wurde die entsprechende Leitung stillgelegt und das Flugzeug für den erneuten Flug zurück nach Frankfurt wieder freigegeben.

Während des Rückflugs trat jedoch erneut starker Öl-Geruch auf, weshalb auch die Zapfluftzuleitung des anderen Triebwerks ausgeschaltet werden musste und anschließend bis zur Landung über die Notversorgung lief.

Im Zeitraum von 2006 bis 2013 wurden bei der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen 663 Fälle registriert. Ob dies die tatsächliche Menge an möglichen Fume Events darstellt, bleibt jedoch fraglich.

Obwohl Fume Events somit keine Seltenheit sind, fehlen bis heute genauere Untersuchungen.

Bereits 2014 hatte die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen eine eigene Untersuchung durchgeführt und dabei keine Gefahr für die Flugsicherheit feststellen können. Allerdings bestätigten die Untersuchungen, dass für das Kabinenpersonal möglicherweise ein langfristiges Gesundheitsrisiko bestehe.

Piloten und Kabinenpersonal appellieren deshalb schon seit langem an die zuständigen Behörden. So fordern sie einheitliche Standards für die Qualität der Kabinenluft. Dementsprechend müsse anhand von Studien entsprechende Richtwerte für mögliche Schadstoffe in der Kabinenluft festgelegt werden.

Wenig Unterstützung für die Göttinger Forscher

Die Göttinger Forscher beklagen allerdings, dass viele Substanzen in den durchgeführten Untersuchungen das erste Mal aufgetaucht seien und demnach noch keine Richtwerte für die Atemluft festgelegt worden seien.

Treten bei Piloten oder dem Kabinenpersonal entsprechenden Symptome auf, so handelt es sich dabei um einen Arbeitsunfall. Entsprechend ist die Berufsgenossenschaft Verkehr in Hamburg für die weitere Abwicklung zuständig.

Doch auch diese wird von den Betroffenen kritisiert. So würden im Falle, dass kein technischer Bericht über ein mögliches Fume Event angefertigt wurde, Heilverfahren extrem schnell eingestellt und Laborergebnisse gar nicht mehr abgewartet werden.

Die Berufsgenossenschaft Verkehr hingegen wehrt sich gegen diese Vorwürfe. Nach eigenen Angaben werden Fume Events und mögliche Gesundheitsgefahren sehr ernst genommen. Allerdings gebe es bisher nur uneinheitliche Symptome und Diagnosen.

Weiterhin konnte bisher nach Angaben der Berufsgenossenschaft kein dauerhaftes Gesundheitsrisiko festgestellt werden. Vielmehr halte sich die Zahl der Erkrankungen, die länger als sechs Wochen andauern, pro Jahr in einem einstelligen Bereich.

Betroffene sollten bei einem möglichen Fume Event zunächst Beweise sichern. Wenn möglich also Videos, falls Rauch oder Dunst sichtbar sind, anfertigen und in jedem Fall Blutproben sichern und in einem speziellen toxikologischen Labor auswerten lassen.

Bei gesundheitlichen Problemen können unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Ist Kabinenpersonal oder Piloten betroffen, so handelt es sich um einen Arbeitsunfall, der über die Berufsgenossenschaft Verkehr abgewickelt werden muss.

unsplash.com/ Chage Tang


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Fallbeispiel

Kündigung

Sehr oft haben Kündigungen Schwächen, die ein erfolgreiches Kündigungsschutzverfahrens erwarten lassen. Dabei handelt es sich oft um Formfehler oder fehlerhafte Begründungen, nichts auf den ersten Blick unbedingt bedeutsames. Ein Fehler in der Anhörung des Betriebsrats kann ebenso zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen, wie ein „übersehenes“ und damit nicht berücksichtigtes Kind bei der Sozialauswahl. Dies kommt z.B. vor, wenn bei geschiedenen Eltern jeder Elternteil zwei 0,5 Kinderfreibeträge also in der Summe genau ein Kind auf der „Steuerkarte“ eingetragen hat. In Wirklichkeit aber zwei Kinder vorhanden sind.

Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden und Angaben nicht überprüft wurden.

Im Ergebnis gehen für den kündigenden Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen „teuer“ zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen „kippen“.

Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung bemerken oft nur die echten Profis, weil manche Fehler im Detail liegen oder versteckt sind. Nur wenn man weiß, wonach man suchen muss, kann man es auch finden. Das macht den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll.

Kündigung/ Bild: Unsplash.com


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Wer eine Kündigung erhält, ist dieser grundsätzlich nicht schutzlos ausgeliefert.
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Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?/ Bid: Unssplash.com


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Der Gesetzgeber hat die Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld durch das dritte Gesetz für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt (Hartz III) geändert. Die Änderung wirkt sich allerdings aufgrund der Übergangsvorschrift in § 434 l SGB III erst ab 01.02.2006 aus. Für Arbeitnehmer/Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum 31.1.2006 entsteht, d. h. die Arbeitslosigkeit muß spätestens am 31.01.2006 vorliegen, ist § 127 SGB III in der bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. Die Neufassung, die seit 01.01.2004 Gesetz ist, gilt daher erstmals für Beendigungen von Arbeitsverhältnissen, die zum 31.01.2006 ausgesprochen wurden. WEITERLESEN

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Urlaub im Arbeitsrecht – Alles was man wissen muss

Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Geregelt ist dieser Anspruch im Bundesurlaubsgesetz, kurz BUrlG.

Gemäß §3 BUrlG beträgt die gesetzliche Mindestdauer des Erholungsurlaubs 24 Werktage. Das BUrlG geht dabei von einer sechs-Tage-Woche aus, wer also nur 5 Tage in der Woche hat dementsprechend einen Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr. Dieser Anspruch entsteht erstmals nach einer Wartezeit von sechs Monaten (§4 BUrlG). Vorher besteht lediglich ein Teilanspruch.

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Urlaubswünsche seiner Mitarbeiter zu berücksichtigen. Die Rechtsprechung hat diesen Anspruch mittlerweile verdeutlicht und betont, dass die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers im allgemeinen vorrangig sind. WEITERLESEN…

Urlaub im Arbeitsrecht/ Bild: Unsplash.com/ Angelo Pantazis


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