Beleidigung vor Gericht – Neue Kündigung?

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Immer wieder müssen deutsche Arbeitsgerichte Fälle verhandeln, in denen Mitarbeiter sich abfällig oder beleidigend über ihre Arbeitgeber geäußert haben und deswegen eine Kündigung kassiert haben.
Ein solcher Fall beschäftigte jetzt sogar das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

eigenmächtiges Handeln im Gerichtsprozess

Im besagten Fall ging es eigentlich um einen Rechtsstreit bezüglich einer Schadensersatzforderung wegen Mobbings.
Der Kläger übernahm während der Prozesses kurzerhand selbst die Führung und nahm eigenständig Kontakt mit dem Anwalt der Arbeitgeberin auf.
Der Kläger behauptete diesem gegenüber, dass die Arbeitgeberin im vorangegangenen Gütetermin Lügen verbreitet hätte und der Kläger dadurch verleumdet worden sei.
Als die Arbeitgeberin davon Kenntnis erlangte, kündigte sie das Arbeitsverhältnis.

erste Instanz: Kündigung unwirksam

Das Arbeitsgericht entschied in erster Instanz jedoch zu Gunsten des Klägers und sah die Kündigung als unwirksam an. Die Arbeitgeberin legte daraufhin jedoch Berufung ein, woraufhin das Arbeitsverhältnis gegen die Zahlung einer Abfindung vom Landesarbeitsgericht nach §§9,10 KSchG aufgelöst wurde.

Verfassungsbeschwerde des Arbeitnehmers

Dies war jedoch nicht im Interesse des Klägers, weshalb er zu harten Bandagen griff und eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegte.
Er sah in der Kündigung grundsätzlich sein Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes als verletzt an.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm die Verfassungsbeschwerde jedoch gar nicht erst zur Entscheidung an. Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Verfassungsbeschwerde weder eine grundsätzlich verfassungsrechtliche Bedeutung habe, noch sie zur Durchsetzung von Grundrechten diene.

Bundesverfassungsgericht stärkt Landesarbeitsgericht

Vielmehr betonte es, dass das Landesarbeitsgericht völlig zu Recht strenge Anforderungen an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gestellt habe. So sei das Arbeitsverhältnis zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz ausreichend berücksichtigt worden. Eine Verletzung der Berufsfreiheit aus Artikel 12 des Grundgesetzes sei deshalb nicht gegeben.
Weiterhin betonten die Richter am Bundesverfassungsgericht, dass auch die Äußerungen aus dem laufenden Gerichtsprozess zum Nachteil des Klägers berücksichtigt werden dürfen.
Die Richter betonten jedoch auch, dass auch wertende Aussagen im Prozess grundsätzlich vom Grundrecht der Meinungsfreiheit umfasst sind.

stark wertende Aussagen, um eigene Position zu unterstreichen

Somit dürfen auch vor Gericht starke, wertende Aussagen getroffen werden, um die eigene Position zu unterstreichen.
Gerade in einem Mobbingprozess sei es daher zulässig und naheliegend, dass der Kläger sich zwangsläufig negativ über den eigenen Arbeitgeber oder die Kollegen äußert.
Die Richter am Bundesverfassungsgericht betonten jedoch, dass die Richter am Landesarbeitsgericht dies auch beachtet hätten.
Vielmehr seien die negativen Aussagen des Klägers ein Anzeichen für eine verfestigte negative Einstellung gegenüber dem Arbeitgeber und seinen Kollegen.

Entscheidung durch die Fachgerichte

Ob die entsprechenden Aussagen und die damit verbundene vermutete negative Einstellung im konkreten Einzelfall die Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt, ist jedoch von den Fachgerichten zu entscheiden.
Da das Bundesverfassungsgericht aus den oben dargelegten Gründen die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen hat, hatte das Bundesverfassungsgericht auch keine Grundrechtsverletzung des Beschwerdeführers zu prüfen.
Eine Revision hatte das Landesarbeitsgericht nicht zugelassen, weshalb der ursprüngliche Kläger sich nicht an das Bundesarbeitsgericht wenden konnte.

negative Äußerungen über den Arbeitgeber unterlassen

Insgesamt sollten Arbeitnehmer jedoch bei negativen Äußerungen über den Arbeitgeber grundsätzlich auch die arbeitsrechtlichen Konsequenzen beachten.
Selbst wenn diese „nur“ gegenüber Kollegen geäußert werden, sollte Arbeitnehmer immer bedenken, dass auch solche Aussagen von Dritten an den Arbeitgeber weitergegeben werden können.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 08. November 2016 – Az.: 1 BvR 988/15.

Kündigung wegen Beleidigung vor Gericht/ Bild: Unsplash.com


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Immer wieder kursieren die Begriffe Abfindungsanspruch und Regelabfindung durch die Köpfe. Dabei ist beides erstmal nicht schriftlich festgelegt oder gesetzlich definiert. Regelabfindung – 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr der Beschäftigung. Hinweis: Einen echten Abfindungsanspruch gibt es praktisch nicht. Die wenigen Ausnahmefälle sind sehr selten und betreffen fast immer echte Führungskräfte wie Prokuristen oder Personalleiter. Es hat sich aber eine sog. Regelabfindung von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Jahr der Beschäftigung eingebürgert. Weiterlesen

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Nach der Einigung mit dem Arbeitgeber von Schwangerschaft erfahren – was tun?

Kündigung, Kündigungsschutzklage, Schwangerschaft, Sonderkündigungsschutz, Vergleich, Einigung

Mit diesem Wortband kann man einen Fall beschreiben, der uns vor Einiger Zeit erreichte.


Hier die Anfrage, die uns zum Jahreswechsel erreichte:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Gülbas,

am 30.11.2021 eine Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalten. Ich habe selber Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht und wir haben uns am Telefon auf eine Abfindung geeinigt. Jetzt habe ich aber erfahren, dass ich schwanger bin, Anfang dritter Monat. Ich bin mir jetzt unsicher wegen dem Kündigungsschutz in der Schwangerschaft.

Was soll ich am besten tun und wie sind meine Rechte?… WEITERLESEN

Nach der Einigung mit dem Arbeitgeber von Schwangerschaft erfahren – was tun? / Bild: Unsplash.com


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Fallbeispiel

Kündigung

Sehr viele Kündigungen haben Schwachpunkte, die eine erfolgversprechende Anfechtung im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens erlauben. Dabei handelt es sich oft um Formfehler, fehlerhafte Begründungen etc. Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden.

Im Ergebnis gehen für den Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen „teuer“ zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen „kippen“.

Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung sind aber häufig nur für die echten Fachleuten erkennbar, was den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht praktisch immer, wenn eine Kündigung vorliegt, sinnvoll macht.

RA Hamza Gülbas


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Überstunden abbummeln

Viele Arbeitnehmer stehen vor der Wahl: Überstunden abbummeln, das heißt durch Freizeit ausgleichen, oder lieber ausbezahlen lassen. Im Regelfall gilt dabei, dass Überstunden zusätzlich zum Monatsgehalt zu bezahlen sind, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet hat. Viele Arbeitgeber sind aber nicht dazu bereit, die Überstunden auszubezahlen. Sie fordern stattdessen von ihren Arbeitnehmern, dass diese die angesammelten Überstunden abbummeln. ..Weiterlesen

Überstunden abbummeln/ Bild: Unsplash.com


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Fallbeispiel

Kündigung

Sehr oft haben Kündigungen Schwächen, die ein erfolgreiches Kündigungsschutzverfahrens erwarten lassen. Dabei handelt es sich oft um Formfehler oder fehlerhafte Begründungen, nichts auf den ersten Blick unbedingt bedeutsames. Ein Fehler in der Anhörung des Betriebsrats kann ebenso zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen, wie ein „übersehenes“ und damit nicht berücksichtigtes Kind bei der Sozialauswahl. Dies kommt z.B. vor, wenn bei geschiedenen Eltern jeder Elternteil zwei 0,5 Kinderfreibeträge also in der Summe genau ein Kind auf der „Steuerkarte“ eingetragen hat. In Wirklichkeit aber zwei Kinder vorhanden sind.

Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden und Angaben nicht überprüft wurden.

Im Ergebnis gehen für den kündigenden Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen „teuer“ zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen „kippen“.

Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung bemerken oft nur die echten Profis, weil manche Fehler im Detail liegen oder versteckt sind. Nur wenn man weiß, wonach man suchen muss, kann man es auch finden. Das macht den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll.

Kündigung/ Bild: Unsplash.com


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Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?

Wer eine Kündigung erhält, ist dieser grundsätzlich nicht schutzlos ausgeliefert.
Denn im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens kann die Kündigung vor dem Arbeitsgericht auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Ein Kündigungsschutzverfahren ist für viele Arbeitnehmer häufig ein Mythos. Jeder wird wohl schon einmal davon gehört haben, den genauen Ablauf jedoch nicht kennen.
Generell benötigt man für einen Kündigungsschutzprozess keinen Anwalt (Anwaltszwang herrscht erst ab dem Landesarbeitsgericht), die Kündigungsschutzklage kann man als Arbeitnehmer theoretisch selbst vor dem Arbeitsgericht einlegen…WEITERLESEN

Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?/ Bid: Unssplash.com


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Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung

Als der Arbeitgeber und der Betriebsrat zum Personalgespräch luden, zeichnete ein Arbeitnehmer die im diesem Rahmen gesprochenen Worte auf. Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte führte zur fristlosen Kündigung. Dass diese auch rechtmäßig ist, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil.

Zu dem Personalgespräch kam es, weil dem Arbeitnehmer vorgeworfen wurde, seine Kollegen beleidigt und sogar verbal bedroht zu haben. So hatte er einen Teil seiner Kollegen in einer E-Mail als „low performer“ und „faule Mistkäfer“ bezeichnet. Hierfür kassierte er zunächst eine Abmahnung.

Offene und erkennbare Aufzeichnung des Gesprächs?

Einige Monate später luden dann Betriebsrat und der Vorgesetzte zum Personalgespräch. Dieses zeichnete der Arbeitnehmer heimlich mit seinem Smartphone auf. Als der Vorgesetzte dies später zufällig erfuhr, sprach er die fristlose Kündigung aus. Hiergegen klagte der Arbeitnehmer und berief sich darauf, dass er nicht gewusst habe, dass eine solche Ton-Aufnahme verboten gewesen sei. Außerdem habe er sein Smartphone während des gesamten Gesprächs offen auf dem Tisch liegen gehabt…WEITERLESEN

Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung/ Bild: Unsplash.com


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Verdachtskündigung

Das besondere und an sich unglaubliche an einer Verdachtskündigung ist, dass auch eine im Nachhinein erwiesene Unschuld unter Umständen nicht vor der Kündigung schützen kann. Darum muss man schon beim leisesten Schein, dass es sich in Richtung einer Verdachtskündigung bewegen könnte, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

Wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, kann der Arbeitgeber – je nach Intensität des Verstoßes – eine ordentliche oder auch eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass dem Arbeitnehmer der Verstoß nachgewiesen werden kann. Schließlich soll hiermit eine Kündigung begründet werden. Oft ist es allerdings so, dass der Arbeitgeber keine wirklich aussagekräftigen Beweise hat und er die Kündigung nur auf mehr oder weniger aussagekräftige Verdachtsmomente stützen kann. Aber auch dann, wenn der Arbeitgeber „nur“ einen dringenden Verdacht eines Pflichtverstoßes hegt, ist eine Kündigung möglich – nämlich als sogenannte Verdachtskündigung…WEITERLESEN

Verdachtskündigung/ Bild: Unsplash.com


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 Whistleblowing

Vor einigen Jahren weckte das Phänomen Whistleblowing zum ersten Mal das weltweite Interesse: Im Jahre 2013 übergab der ehemalige CIA- und NSA-Mitarbeiter Edward Snowden der Presse in Hongkong unzählige geheime Dokumente. Dadurch machte er die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch Programme britischer und amerikanischer Geheimdienste öffentlich. Die NSA-Affaire war eine der Folgen seiner Enthüllungen.  Snowden lebt jetzt in Russland mit ungeklärter Zukunft. Seine Lebensgeschichte diente drei Jahre später als Vorlage für einen deutsch-amerikanischen Kinofilm („Snowden“). Während die einen den berühmten Whistleblower als Helden feiern, verachten ihn die anderen als Verräter und Nestbeschmutzer. Fundiertes Wissen über den Inhalt des Whistleblowings und die möglichen Konsequenzen haben jedoch nur wenige. Whistleblowing kommt vom englischen Audruck „ to blow the whistle“ und heißt „jemanden verpfeifen“ oder „Alarm schlagen“. Ein Whistleblower informiert als Mitarbeiter die Polizei, eine Aufsichtsbehörde oder die Öffentlichkeit über Missstände in Unternehmen oder Behörden. Dabei kann es sich um Gesetzesverstöße, Korruption, Gefahren oder unethisches Verhalten handeln. Wird die Öffentlichkeit eingeschaltet, spricht man von externem Whistleblowing. Dies stellt Personaler, aber vor allem den Hinweisgeber selbst, vor große Probleme: Denn nicht in jedem Fall ist das Aufdecken von innerbetrieblichen Missständen gegenüber Externen arbeits- und strafrechtlich zulässig… Weiterlesen

Bild: unsplash.com/ Javardh


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Elternzeit verkürzen 

Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Elternzeit auch verkürzen. Allerdings muss dafür der Arbeitgeber zustimmen. Allerdings sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vor, dass der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht unbedingt nachkommen muss.
Denn der Arbeitgeber hat für den Zeitraum der geplanten Elternzeit in der Regel eine Vertretung eingestellt. Da der Arbeitgeber nicht zwei Mitarbeiter für die gleiche Stelle benötigt, muss dem Arbeitgeber somit die Möglichkeit gegeben werden, dass er die Verkürzung der Elternzeit ablehnt. Ausnahme in Härtefällen…Weiterlesen


Profis zum Kündigungsschutz Pöppel Rechtsanwälte – Rechtsanwalt in HusumRechtsanwalt für Kündigungsschutz in HusumRechtsanwalt für Arbeitsrecht in EilbekRechtsanwalt für Arbeitsrecht in EimsbüttelRechtsbeistand bei Kündigung in WilhelmsburgAnwalt für Kündigungsschutz in BergedorfSpezialist für Kündigung in HamburgBester Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg


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