Ryanair – Ist Leiharbeit die neue Scheinselbstständigkeit?

Image

Die Fluggesellschaft Ryanair lässt einen großen Teil seiner Piloten als Selbstständige über Personalvermittler beschäftigen – eine Vorgehensweise, die die deutsche Staatsanwaltschaft beschäftigt. Ryanair hat nun reagiert.

Ryanair - Ist Leiharbeit die neue Scheinselbstständigkeit?

Ryanair – Ist Leiharbeit die neue Scheinselbstständigkeit? (Bild: Pöppel Rechtsanwälte)

Vielen nicht festangestellten Piloten bei Ryanair wurde vor kurzem eine Festanstellung angeboten. Aber nicht bei der Fluggesellschaft selbst, sondern bei Personalvermittlungsfirmen. Die größte Rolle spielt dabei wohl eine neu gegründete Firma in Dublin, BlueSky Resources Ltd. Diese Firma bietet den Ryanair-Piloten eine befristete Anstellung für fünf Jahre an – mit Verlängerungsoption. Die Piloten werden dann nach wie vor Ryanair-Flüge übernehmen, diese aber über BlueSky Resources vermittelt bekommen. Falls Ryanair aber nicht mehr mit BlueSky Resources zusammenarbeiten möchte, endet die Anstellung schon vor Ablauf der fünf Jahre.

Diese Vorgehensweise ist nach deutschem Recht keinesfalls unproblematisch. So ist die Arbeitnehmerüberlassung auf eine Höchstdauer von 18 Monaten festgelegt. BlueSky plant jedoch mit einem Einsatz von 60 Monaten. Der Anstellungsvertrag soll allerdings irischem Recht unterliegen. Man fragt sich zu zu Recht: möglicherweise eine Hintertür?

pilot-airline

Ryanair – Ist Leiharbeit die neue Scheinselbstständigkeit? (Bild: Pöppel Rechtsanwälte)

Steuer in Irland – Sozialabgaben in Deutschland

Es heißt, dass die Piloten in Deutschland die Sozialabgaben zahlen und abführen, ihre Steuern allerdings in Irland beglichen werden. BlueSky sichert dabei ab: dieses Konstrukt stünde im Einklang mit deutschem Recht. Dass die Steuersätze in Irland weitaus geringer sind als bei uns, ist dabei wohl nur ein attraktiver Nebeneffekt. Ryanair hat sich hierzu bisher nicht öffentlich geäußert. Dieses Geschäftsmodell alarmiert nun auch die Pilotenvereinigung Cockpit. In einem internen Schreiben warnt die Gewerkschaft ihre Mitglieder davor, die Verträge mit BlueSky ohne vorherige Prüfung eines Rechtsanwalts zu unterschreiben. Befürchtet wird, dass die Verträge auch nicht im Einklang mit europäischem Recht stünden.

Reaktion auf anhaltende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft?

Schon lange kritisiert Cockpit auch das Geschäftsmodel von Ryanair. Ein großer Teil der Piloten würden als Scheinselbstständige arbeiten – zu oftmals viel schlechteren Konditionen als die festangestellten Kollegen. So erhalten die selbstständigen Piloten kein Grundgehalt, sondern verdienen nur Geld, wenn sie tatsächlich fliegen und leisten häufig unbezahlte Überstunden. Dieses sogenannte Contractermodell soll vor allem dazu dienen, Steuern und Sozialabgaben zu sparen. Die Risiken tragen zum großen Teil die Piloten selbst und nicht das Unternehmen.

Die Gewerkschaft Cockpit bezweifelt nun, dass das neue Vorhaben von Ryanair Verbesserungen für die Piloten bringen wird. Vielmehr wird vermutet, dass dies schlicht eine Reaktion auf die anhaltenden Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und des Sozialversicherungsbetrugs der Staatsanwaltschaft Koblenz ist. Erst im Juli hatten Ermittler des Zolls deutschlandweit Privatwohnungen von Ryanair-Piloten durchsucht und zahlreiche Befragungen durchgeführt.


Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Teilzeitanspruch einer Flugbegleiterin – Ein persönlicher Kampf mit der AirlineAnwalt für Arbeitsrecht für die Luftfahrt – ÄnderungskündigungAnfechtung des ArbeitsvertragsArbeitnehmerüberlassungKündigung TUIfly PilotenArbeitsrecht in der LuftfahrtLuftfahrtKündigungsschutz


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant: 

Anwaltliche Hilfe bei Mobbing. Warum?

Unsplash.com/umanoide

Weil Mobbingmandate für den Rechtsanwalt sehr beratungsintensiv sind und die persönlichen Umstände und Notlagen, in die die Mandanten oft geraten sind, auch den professionellsten Berater mit nach Hause begleiten. Weil es nicht um Gerechtigkeit geht. Diese Aussage wirkt auf den ersten Blick für eine Rechtsanwaltskanzlei absurd. Wenn nicht für Gerechtigkeit, wofür kämpft der dicke Anwalt denn? Für eine gute Zukunft seiner Mandanten!

 

Weiterlesen

 


Profis im Kündigungschutz: Anwalt für Arbeitsrecht in EilbekAnwalt für Arbeitsrecht in WinterhudeAnwalt für Kündigung in HusumAnwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Dulsberg  Pöppel Rechtsanwälte


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?

Nutzen Sie unsere Online Anfrage zum Schnell-Check.

Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos.

Jetzt zum Schnell-Check im Arbeitsrecht

Kanzleibewertung

Erfahrungen & Bewertungen zu Pöppel Rechtsanwälte