Mein Beitrag zum Thema Solution 4 Business aus dem letzten Jahr hat online viel Staub aufgewirbelt. Offenbar habe ich mit dem Artikel in ein Wespennest gestochen.
In unserer Kanzlei rufen jede Woche Menschen an, die mit Marzock, Brych und Google Partner ähnliche Erfahrungen gemacht haben.
Dabei stellte sich heraus, dass Herr Marzock, den es doch wirklich zu geben scheint, nicht mehr für die Firma Solution 4 Business arbeitet, sondern für die Firma Web Local. Inhaber beider Firmen scheint Herr Thomasz Pawel Brych oder Pawel Thomasz zu sein, der mal unter dem einen oder anderen Vornamen, aber unter der gleichen Steuernummer auftritt.
Ein besonderer Kontakt war aber einer, den man sonst nicht haben möchte …… die Steuerfahndung Berlin in Person eines sehr netten und höflichen Fahndungsbeamten meldete sich und war an dem Fall, in dem intensiv ermittelt wird, sehr interessiert.
Leider konnte der Herr mir aus ermittlungstaktischen und datenschutzrechtlichen Gründen nicht viel erzählen. Ich wurde aber höflich aufgefordert, im Rahmen des rechtlich zulässigen, die bei mir aufgelaufenen Informationen zu dem Fall weiter zu reichen.
Dem Mann wird geholfen werden! In den Fällen, in denen wir beauftragt wurden, werde ich mit meinen Mandanten eine Schweigepflichtentbindung besprechen und ansonsten … sei es gerne jedem auch freigestellt, sich an die Steuerfahndung Berlin zu wenden … am besten per Mail …..
Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin – STEUFA
Apparat: 030/ 9024 – 32690 Zimmer: 040
Fax: 030/ 9024 – 32900
E-Mail: poststelle@fa-fahndung-und-strafsachen.verwalt-berlin.de
Internet: www.berlin.de/sen/finanzen
Weitere Berichte werden folgen.
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Bonus für Betriebstreue
Viele Arbeitgeber locken ihre Mitarbeiter heute mit einem Bonus für eine lange Betriebstreue.
Egal, ob Barzahlungen oder Geschenkgutscheine, derartige Bonusvereinbarungen sind durchaus zulässig.
Wer jedoch vorher kündigt, geht in der Regel leer aus.
individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zulässig
So auch im Fall eines Arbeitnehmers, der 2009 mit seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung über einen Treuebonus geschlossen hatte.
Konkret wurde vereinbart, dass der Bonus über zwei Jahre hinweg angespart werden solle, allerdings erst nach fünf Jahren Betriebstreue ausgezahlt werden sollte. WEITERLESEN
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