Mobbing, Diskriminierung und (sexuelle) Übergriffe am Arbeitsplatz sind für die betroffenen eine erhebliche Belastung und verursachen in den Betrieben und bei den Krankenkassen hohe und volkswirtschaftlich messbare Kosten.
Folgende Sätze hören wir regelmäßig in Beratungsgesprächen in der Kanzlei:
„Ich werde gemobbt.“
„Das ist doch ganz klar Mobbing!“
„Mein Kollege stalkt mich!“
„Mein Chef diskriminiert mich.“
So oder ähnlich beginnen immer wieder die Beschreibungen einer Situation am Arbeitsplatz. Ob wir dann gerade über einen Fall von Mobbing, sexueller Belästigung oder eine schlicht strafbare Handlung handelt, lässt sich oft nur bei genauerem Hinsehen beurteilen. Mobbing ist sowohl in den Medien als auch in der Umgangssprache allgegenwärtig. So ist ein Begriff von Mobbing entstanden, der inzwischen auf fast jeden Konflikt angewandt wird. Es gibt keine gesetzliche Definition von Mobbing.
Beim Mobbing stellen sich zunächst folgende Fragen:
- Was genau ist Mobbing?
- Wie verläuft Mobbing? Woran erkenne ich einen Mobbingprozess?
- Wer sind die Opfer und wer die Täter?
- Wie wirkt sich Mobbing aus?
- Wie kann ich adäquat mit Mobbing und den daran Beteiligten umgehen?
- Kann Mobbing verhindert werden? Wie und durch wen?
Beim Thema Diskriminierung ist die rechtliche Situation anders. Es gibt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dort gibt es festgelegte Diskriminierungsmerkmale gemäß § 1 AGG:
- Rasse, ethnische Herkunft
- Geschlecht
- Religion
- Weltanschauung
- Behinderung
- Alter
- sexuelle Identität
Dieses ist eine abschließende Aufzählung.
Ebenso sind auch die Diskriminierungstatbestände in § 3 AGG festgeschrieben_
- unmittelbare Benachteiligung
- mittelbare Benachteiligung
- Benachteiligung durch Belästigung
- Benachteiligung durch sexuelle Belästigung
- Anweisung oder Bestimmung eines Dritten zur Benachteiligung
Daneben gibt es auch noch die „klassischen“ strafrechtlich relevanten Fälle, wie die der Beleidigung, (Sexuellen) Nötigung oder Körperverletzung.
Menschen, die von Grenzüberschreitungen am Arbeitsplatz betroffen sind, sollten unbedingt fachliche Hilfe von Rechtsanwälten und ggf. auch Psychologen in Anspruch nehmen.
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Erzwingbare Mitbestimmung – Dienstvertrag – Führsorgepflicht – Individualarbeitsrecht – Beschlussverfahren – Betriebsstillegung – Beweisverwertungsverbot
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Der Begriff wurde jedoch über die letzten Jahre durch die Rechtsbesprechung vom Bundesverfassungsgericht und anderen hohen Bundesgerichten maßgeblich bestimmt. Bei einem Betriebsgeheimnis handelt es sich demnach um einen Fakt, der von der Unternehmensleistung bewusst geheim gehalten wird und von dem nur wenige befugte Mitarbeiter wissen.
Profis im Kündigungsschutz: Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Eilbek – Kanzlei für Arbeitsrecht in Winterhude – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Bergedorf – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Finkenwerder – Rechtsanwalt in Eppendorf
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