Wenn ein Arbeitsverhältnis wegen Befristung endet, ist das wichtigste (neben einem neuen Job), sich rechtzeitig (3 Monate vor dem Ende) bei der Agentur für Arbeit zu melden. Wer aber Krank ist, muss mehr beachten!
Hier die Anfrage, die uns zu diesem Thema erreichte uns Mitte Januar 2022:
Liebes Team!
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag seit dem 1.2.2021 bis zum 31.1.2022.
Am 5.01.2022 wurde ich krank und liege seitdem im Krankenhaus. Heute erhielt ich einen Anruf, das mein Arbeitsvertrag – anders als mündlich vom Chef zugesichert – nicht verlängert wird.
Wer zahlt jetzt das Krankengeld bzw. die Lohnfortzahlung ab dem 01 .02.2022?
Gegen die Arbeitslosigkeit kann ich bestimmt nichts machen (fristgerecht gemeldet habe ich mich beim Arbeitsamt).
Mit freundlichen Grüßen
Hier unsere Antwort:
Sehr geehrter Herr …,
wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird und Sie als Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt und darüber hinaus krankgeschrieben sind, bekommen Sie grundsätzlich ab dem ersten Tag nach Ende des Arbeitsverhältnisses Krankengeld. Erst wenn Sie nicht mehr krankgeschrieben sind, wird die Bundesagentur für Arbeit für Sie zuständig.
Denken Sie bitte daran, auch die Krankenkasse rechtzeitig über das beendete Arbeitsverhältnis zu informieren.
Zum Thema mündliche Zusage der Weiterbeschäftigung: Wenn Sie die mündliche Zusage beweisen können oder sogar eine Email oder SMS haben, könnte Ihnen das enorm hilfreich sein und wir könnten evtl. den Arbeitsplatz retten.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass diese Ersteinschätzung eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen kann und wir ein allgemeine Mitteilung auf der Grundlage der uns bekannten Daten abgeben.
Mit freundlichen Grüßen
Hamza Gülbas
Rechtsanwalt
RA Hamza Gülbas
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Grundsätzlich verfallen Urlaubsansprüche durch eine längere Krankheit nicht einfach.
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