Hier haben wir wichtige Fragen zusammengestellt. In unserem Arbeitsrechts-Lexikon geht es um Definitionen und hier mehr um Antworten auf konkrete Fragen. Natürlich können wir mit den Antworten nicht jede Frage aus dem Arbeitsrecht beantworten. Aber wir haben uns mühe gegeben, möglichst vielseitig nutzbare und Informative Texte zu schreiben. Ein Klick auf die Frage und man gelangt zur Antwort:
Was ist die Kündigungsschutzklage?
Wie lange kann ich gegen eine Kündigung vorgehen?
Was ist das Kündigungsschutzgesetz?
Wer unterliegt besonderem Kündigungsschutz?
Wie hoch ist mein Anspruch auf Abfindung?
Hier geht es zu unserem Abfindungsrechner!
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Das Arbeitsrechtliche Diskriminierungsverbot folgt mittelbar aus Art. 3 Abs. 1 GG und der von der Rechtsprechung entwickelten Postulat des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes. Seit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ergibt sich das Diskriminierungsverbot unmittelbar aus dem Gesetz. Danach dürfen Arbeitnehmer nicht wegen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden. Dabei kennt das Gesetz die Unterscheidung zwischen der unmittelbaren und der mittelbaren Diskriminierung. Während die unmittelbare Diskriminierung einer Rechtfertigung nicht zugänglich ist, kann die mittelbare Diskriminierung gerechtfertigt werden. Weiterlesen
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