Fume Events: Kündigung – Aerotoxisches Syndrom

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Es gibt wenig Fälle, in denen es aufgrund des Aerotoxischen Syndroms zu arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren gekommen ist.

In den vergangenen Jahren haben immer wieder, wenn auch teilweise nur unterschwellig, so genannte Fume Events in der Luftfahrtbranche Schlagzeilen gemacht.

Fume Events: Kündigung – Aerotoxisches Syndrom/Bild: unsplash.com/ Markus Spiske

Bei einem Fume Event gelangen giftige Stoffe in die Atemluft einer Flugzeugkabine. Dabei muss kein Dunst oder Rauch in der Kabine sichtbar sein, vielmehr gelangen unsichtbare Stoffe in die Kabinenluft. Diese Stoffe stehen im sehr dringenden Verdacht, Gesundheitsschädigungen bei Kabinenpersonal, Piloten und Passagieren hervor zu rufen. Mediziner sprechen dabei vom Aerotoxischen Syndrom.

Fume Event – Smell Event – Aerotoxisches Syndrom

Als Symptome des Aerotoxischen Syndroms werden unter anderem Atemnot, Störungen des Gleichgewichtssinns, Taubheitsgefühle in Armen und Beinen oder Kopfschmerzen angegeben. Diese müssen nicht zwangsläufig sofort auftreten, sondern könne auch noch Tage und Wochen nach dem entsprechenden Flug auftreten.

Fume Events: Kündigung – Aerotoxisches Syndrom/Bild: Pöppel Rechtsanwälte

Ob die Symptome wirklich mit einem möglichen Fume Event zusammenhängen, haben Forscher der Universität Göttingen nunmehr über einen Zeitraum von drei Jahren untersucht. Menschen, die nach einem Flug über Beschwerden klagten, wurden mittels Blut- und Urinproben untersucht. Von den 140 Patienten war der Großteil Flugpersonal selbst. Gefunden haben die Forscher das bereits bekannte Organophosphat, aber auch flüchtige organische Verbindungen oder deren Abbauprodukte.

Diese Stoffe greifen vor allem das Herz-Kreislauf-System an und belasten die Nerven und Atemwege. Wie genau die Stoffe entstehen können die Mediziner jedoch nur vermuten. Sie gehen davon aus, dass die Stoffe bei starker Hitze aus Kerosin, Enteisungsmitteln und Ölen freigesetzt werden und dann über undichte Stellen im Triebwerk in die Kabinenluft gelangen.

Technische Ursachen für das Entstehen der Fume Events.

Grundsätzlich wird bei Passagierflugzeugen die Kabinenluft zumeist von den Triebwerken abgezapft. Genau dort finden sich jedoch häufig Öllachen oder Rückstände von Enteisungsmitteln.

Eine dauerhafte Belastung mit den Schadstoffen schließen die Forscher der Universität Göttingen jedoch aus, vielmehr vermuten sie, dass die Schadstoffe in hohen Konzentrationen entweder bereits beim Start oder erst bei der Landung freigesetzt werden.

Den Patientenberichten zufolge sei eine Geruchsbelastung immer nur für wenige Minuten wahrnehmbar gewesen.

Wie gefährlich Fume Events sein können, zeigt ein Zwischenfall einer Germanwings-Maschine aus dem Jahr 2010. Die Piloten hatten damals während der Landung einen stechenden Brandgeruch bemerkt und daraufhin die Sauerstoffmasken angelegt. Zudem klagten beide über Übelkeit. Der Airbus konnte jedoch sicher in Köln landen.

Ein Flug der britischen Airline British Airways verlief hingegen nicht so glimpflich.

Auf einem Flug von San Francisco nach London Heathrow meldeten die Piloten über Funk einen medizinischen Notfall, da sich mehrere Passagiere und auch Teile des Kabinenpersonals über Unwohlsein klagten. Später wurden 20 Crewmitglieder, darunter auch zwei Piloten und fünf Passagiere, mit dem Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus gebracht.

Fume Event bei der Lufthansa in 2016

Bild: RA Axel Pöppel

Auch Lufthansa geriet bereits wegen möglicher Fume Events in die Schlagzeilen, so gleich doppelt bei einem Airbus A321. So kam es zunächst auf einem Flug von Frankfurt nach Dubrovnik zu einem Zwischenfall, bei dem starker Ölgeruch wahrnehmbar war. Einer der Piloten gab an, nicht mehr in der Lage zu sein die Maschine zu landen. Die Maschine landete sicher, jedoch fühlten sich beide Piloten danach nicht mehr in der Lage zu fliegen und mussten zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden.

Ein Technikerteam untersuchte anschließend die Maschine und entdeckte dabei Ölspuren in einer Zapfluftleitung einer Turbine. Daraufhin wurde die entsprechende Leitung stillgelegt und das Flugzeug für den erneuten Flug zurück nach Frankfurt wieder freigegeben.

Während des Rückflugs trat jedoch erneut starker Öl-Geruch auf, weshalb auch die Zapfluftzuleitung des anderen Triebwerks ausgeschaltet werden musste und anschließend bis zur Landung über die Notversorgung lief.

Über 600 Fälle allein von 2007 bis 2013

Im Zeitraum von 2006 bis 2013 wurden bei der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen 663 Fälle registriert. Ob dies die tatsächliche Menge an möglichen Fume Events darstellt, bleibt jedoch fraglich. Obwohl Fume Events somit keine Seltenheit sind, fehlen bis heute genauere Untersuchungen.

Bereits 2014 hatte die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen eine eigene Untersuchung durchgeführt und dabei keine Gefahr für die Flugsicherheit feststellen können. Allerdings bestätigten die Untersuchungen, dass für das Kabinenpersonal möglicherweise ein langfristiges Gesundheitsrisiko bestehe.

Keine unabhängigen Untersuchungen

Unabhängige Untersuchungen gibt es nicht, wie etwa Langzeitmessungen in eine Vielzahl von Flugzeugen unterschiedlicher Typen.

Fume Events: Kündigung – Aerotoxisches Syndrom/ Bild: Unsplash.com/Saffu

Piloten und Kabinenpersonal appellieren deshalb schon seit langem an die zuständigen Behörden. So fordern sie einheitliche Standards für die Qualität der Kabinenluft. Dementsprechend müsse anhand von Studien entsprechende Richtwerte für mögliche Schadstoffe in der Kabinenluft festgelegt werden.

Aerotixisches Syndrom

Eine Forschergruppe in Göttingen ist die einzige

Die Göttinger Forscher beklagen allerdings, dass viele Substanzen in den durchgeführten Untersuchungen das erste Mal aufgetaucht seien und demnach noch keine Richtwerte für die Atemluft festgelegt worden seien.

Treten bei Piloten oder dem Kabinenpersonal entsprechenden Symptome auf, so handelt es sich dabei um einen Arbeitsunfall. Entsprechend ist die Berufsgenossenschaft Verkehr in Hamburg für die weitere Abwicklung zuständig.

Doch auch diese wird von den Betroffenen kritisiert. So würden im Falle, dass kein technischer Bericht über ein mögliches Fume Event angefertigt wurde, Heilverfahren extrem schnell eingestellt und Laborergebnisse gar nicht mehr abgewartet werden.

Omerta der Branche

Auch scheint möglicherweise es eine Art Gelübde des Schweigens von Airlines, Flugzeugherstellern wie Airbus und Boeing sowie Triebwerksherstellern, wie General Electric und Rolls Royce zu geben.

Auch gibt es einzelne „Wissenschaftler“, die sich Teils ohne nachvollziehbare Qualifikation als Gutachter und Fachleute aufschwingen. So z.B. den sog.„Hauptmann von Hannover“, der offenbar ganz gut bezahlt den Glauben vertritt, es gäbe an sich gar keine Fume-Events.

Die Berufsgenossenschaft Verkehr hingegen wehrt sich gegen diese Vorwürfe. Nach eigenen Angaben werden Fume Events und mögliche Gesundheitsgefahren sehr ernst genommen. Allerdings gebe es bisher nur uneinheitliche Symptome und Diagnosen.

Weiterhin konnte bisher nach Angaben der Berufsgenossenschaft kein dauerhaftes Gesundheitsrisiko festgestellt werden. Vielmehr halte sich die Zahl der Erkrankungen, die länger als sechs Wochen andauern, pro Jahr in einem einstelligen Bereich.

Betroffene sollten bei einem möglichen Fume Event zunächst Beweise sichern. Wenn möglich also Videos, falls Rauch oder Dunst sichtbar sind, anfertigen und in jedem Fall Blutproben sichern und in einem speziellen toxikologischen Labor auswerten lassen.

Bei gesundheitlichen Problemen können unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.


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Krankheitsbedingte Kündigung

Fume Events: Kündigung – Aerotoxisches Syndrom/ Bild: unsplash.com/ Nino Liverani

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist der häufigste Fall einer personenbedingten Kündigung. Grundsätzlich gilt, dass allein die Krankheit des Arbeitnehmers kein Kündigungsgrund ist. Eine mit der Krankheit verbundene Arbeitsunfähigkeit und die daraus resultierenden Fehlzeiten können eine Kündigung jedoch rechtfertigen. Eine krankheitsbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen kann.

Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig?

Zur Beurteilung, wann eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig ist, wurden von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte vier Fallgruppen entwickelt.

Anlass für eine Kündigung können danach eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit, eine langanhaltende Erkrankunghäufige Kurzerkrankungen sowie krankheitsbedingte Minderleistung geben.

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