Fume Events: Kündigung – Aerotoxisches Syndrom

Image

Es gibt wenig Fälle, in denen es aufgrund des Aerotoxischen Syndroms zu arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren gekommen ist.

Aerotoxisches Syndrom und krankheitsbedingte Kündigung – Ihre Rechte als Betroffener

Das Aerotoxische Syndrom ist ein kontrovers diskutiertes Thema in der Luftfahrtbranche. Piloten, Flugbegleiter und andere Beschäftigte, die wiederholt sogenannten Fume Events ausgesetzt sind, klagen oft über gesundheitliche Beschwerden wie Atemnot, Konzentrationsschwierigkeiten oder neurologische Störungen. Diese Symptome können nicht nur den Arbeitsalltag massiv beeinträchtigen, sondern auch langfristig die Arbeitsfähigkeit gefährden. Doch welche Rechte haben Betroffene, wenn gesundheitliche Probleme zu Konflikten mit dem Arbeitgeber führen oder eine krankheitsbedingte Kündigung droht?


Das Aerotoxische Syndrom – Eine Gesundheitsgefahr für Arbeitnehmer

Ursachen und Symptome
Das Aerotoxische Syndrom wird mit verunreinigter Kabinenluft in Verbindung gebracht, die durch Fume Events entsteht. Diese treten auf, wenn giftige Stoffe wie Organophosphate oder flüchtige organische Verbindungen aus Triebwerken oder Zapfluftleitungen in die Kabine gelangen. Die Symptome reichen von akuten Beschwerden wie Kopfschmerzen und Übelkeit bis hin zu chronischen Erkrankungen, die das Nervensystem, die Atemwege oder das Herz-Kreislauf-System beeinträchtigen.

Diagnose und Herausforderungen
Da die Symptome oft unspezifisch sind und zeitverzögert auftreten, ist die Diagnose des Aerotoxischen Syndroms schwierig. Viele Betroffene stehen vor der Herausforderung, einen medizinischen Zusammenhang zwischen ihrer Tätigkeit und den Beschwerden nachzuweisen – eine Voraussetzung für die Anerkennung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall.

Langfristige Folgen
In schweren Fällen können die gesundheitlichen Beeinträchtigungen dazu führen, dass Betroffene ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Dies betrifft insbesondere Piloten, die aufgrund von Sicherheitsanforderungen uneingeschränkt arbeitsfähig sein müssen.


Krankheitsbedingte Kündigung – Was sagt das Arbeitsrecht?

Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Der Arbeitgeber muss darlegen, dass die gesundheitlichen Einschränkungen die Arbeitsfähigkeit langfristig beeinträchtigen und keine Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer anderweitig im Unternehmen einzusetzen.

Im Falle des Aerotoxischen Syndroms kann dies beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Pilot aufgrund von Konzentrationsproblemen nicht mehr sicher fliegen kann oder ein Flugbegleiter dauerhaft arbeitsunfähig ist.

Pflichten des Arbeitgebers
Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Dabei sollen Maßnahmen geprüft werden, um die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters wiederherzustellen oder Alternativen zur Kündigung zu finden. Wird das BEM nicht angeboten, kann die Kündigung vor Gericht als unwirksam erklärt werden.

Schutz durch den Kündigungsschutz
Arbeitnehmer, die unter dem allgemeinen Kündigungsschutz stehen, haben das Recht, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Dabei wird geprüft, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist oder ob mildere Maßnahmen, wie eine Versetzung, möglich gewesen wären.


Ansprüche bei krankheitsbedingter Kündigung

Abfindungen und Sozialplan
In vielen Fällen kann eine krankheitsbedingte Kündigung durch eine Abfindung oder die Teilnahme an einem Sozialplan abgemildert werden. Dies setzt jedoch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber voraus, bei denen rechtlicher Beistand entscheidend sein kann.

Ansprüche bei Berufskrankheit oder Arbeitsunfall
Wird das Aerotoxische Syndrom als Berufskrankheit anerkannt, können Betroffene Leistungen von der Berufsgenossenschaft beanspruchen. Dazu gehören Heilbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und gegebenenfalls eine Erwerbsminderungsrente.

Schadensersatz und Schmerzensgeld
In Fällen, in denen der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt hat – etwa durch unzureichende Maßnahmen zur Luftreinhaltung – können auch Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden. Hierfür ist jedoch eine klare Beweislage erforderlich.


Wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können

Dokumentation von Fume Events und Beschwerden
Betroffene sollten mögliche Fume Events und ihre Symptome genau dokumentieren. Dazu gehören Berichte über Geruchsbelastungen, Videos von sichtbarem Rauch oder medizinische Untersuchungen.

Rechtsbeistand bei Kündigung und Berufskrankheit
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Betroffenen helfen, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen, sei es bei einer Kündigungsschutzklage, der Anerkennung als Berufskrankheit oder der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Präventive Maßnahmen
Arbeitnehmer sollten außerdem darauf bestehen, dass Arbeitgeber Maßnahmen zur Verbesserung der Kabinenluftqualität ergreifen. Dazu gehören regelmäßige technische Inspektionen und die Installation von Filtersystemen.


Kurz und Knapp

Das Aerotoxische Syndrom stellt eine ernsthafte Gesundheits- und arbeitsrechtliche Herausforderung dar. Betroffene sollten ihre Rechte kennen und frühzeitig handeln, um sich gegen ungerechtfertigte Kündigungen oder die Ablehnung von Ansprüchen zu wehren. Mit der richtigen Unterstützung können Sie Ihre Zukunft und Ihre Gesundheit sichern.


FAQs zum Aerotoxischen Syndrom und krankheitsbedingter Kündigung

Wie wird eine krankheitsbedingte Kündigung rechtlich geprüft?
Die Rechtmäßigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung wird anhand dreier Kriterien geprüft: Erstens, ob die Krankheit langfristig besteht und die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt. Zweitens, ob der Arbeitgeber Maßnahmen ergriffen hat, um die Beschäftigung zu ermöglichen. Drittens, ob die Kündigung verhältnismäßig ist. Ohne ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine Kündigung oft anfechtbar.

Was sollte ich tun, wenn ich von einem Fume Event betroffen bin?
Betroffene sollten den Vorfall sofort dokumentieren. Dazu gehören Berichte, Videos und medizinische Untersuchungen. Wichtig ist, Blutproben zeitnah in einem toxikologischen Labor analysieren zu lassen, um die Belastung mit Schadstoffen nachzuweisen. Ein Fachanwalt kann helfen, Ansprüche durchzusetzen.

Kann das Aerotoxische Syndrom als Berufskrankheit anerkannt werden?
Die Anerkennung ist schwierig, da die wissenschaftliche Grundlage noch unklar ist. Dennoch können Symptome, die direkt auf ein Fume Event zurückzuführen sind, als Arbeitsunfall gewertet werden. Ein Anwalt kann hierbei unterstützen und die Berufsgenossenschaft zur Klärung auffordern.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung bei einer krankheitsbedingten Kündigung?
Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht automatisch. Oft können jedoch durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder über einen Sozialplan finanzielle Ausgleiche erzielt werden.

Welche Maßnahmen sollten Airlines gegen Fume Events ergreifen?
Airlines sollten technische Systeme installieren, die Schadstoffe aus der Kabinenluft filtern. Regelmäßige Wartung und Schulungen für das Personal können ebenfalls dazu beitragen, Risiken zu minimieren und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.


In den vergangenen Jahren haben immer wieder, wenn auch teilweise nur unterschwellig, so genannte Fume Events in der Luftfahrtbranche Schlagzeilen gemacht.

Bei einem Fume Event gelangen giftige Stoffe in die Atemluft einer Flugzeugkabine. Dabei muss kein Dunst oder Rauch in der Kabine sichtbar sein, vielmehr gelangen unsichtbare Stoffe in die Kabinenluft. Diese Stoffe stehen im sehr dringenden Verdacht, Gesundheitsschädigungen bei Kabinenpersonal, Piloten und Passagieren hervor zu rufen. Mediziner sprechen dabei vom Aerotoxischen Syndrom.

Fume Event – Smell Event – Aerotoxisches Syndrom

Als Symptome des Aerotoxischen Syndroms werden unter anderem Atemnot, Störungen des Gleichgewichtssinns, Taubheitsgefühle in Armen und Beinen oder Kopfschmerzen angegeben. Diese müssen nicht zwangsläufig sofort auftreten, sondern könne auch noch Tage und Wochen nach dem entsprechenden Flug auftreten.

Fume Events: Kündigung – Aerotoxisches Syndrom/Bild: Pöppel Rechtsanwälte

Ob die Symptome wirklich mit einem möglichen Fume Event zusammenhängen, haben Forscher der Universität Göttingen nunmehr über einen Zeitraum von drei Jahren untersucht. Menschen, die nach einem Flug über Beschwerden klagten, wurden mittels Blut- und Urinproben untersucht. Von den 140 Patienten war der Großteil Flugpersonal selbst. Gefunden haben die Forscher das bereits bekannte Organophosphat, aber auch flüchtige organische Verbindungen oder deren Abbauprodukte.

Diese Stoffe greifen vor allem das Herz-Kreislauf-System an und belasten die Nerven und Atemwege. Wie genau die Stoffe entstehen können die Mediziner jedoch nur vermuten. Sie gehen davon aus, dass die Stoffe bei starker Hitze aus Kerosin, Enteisungsmitteln und Ölen freigesetzt werden und dann über undichte Stellen im Triebwerk in die Kabinenluft gelangen.

Technische Ursachen für das Entstehen der Fume Events.

Grundsätzlich wird bei Passagierflugzeugen die Kabinenluft zumeist von den Triebwerken abgezapft. Genau dort finden sich jedoch häufig Öllachen oder Rückstände von Enteisungsmitteln.

Eine dauerhafte Belastung mit den Schadstoffen schließen die Forscher der Universität Göttingen jedoch aus, vielmehr vermuten sie, dass die Schadstoffe in hohen Konzentrationen entweder bereits beim Start oder erst bei der Landung freigesetzt werden.

Den Patientenberichten zufolge sei eine Geruchsbelastung immer nur für wenige Minuten wahrnehmbar gewesen.

Wie gefährlich Fume Events sein können, zeigt ein Zwischenfall einer Germanwings-Maschine aus dem Jahr 2010. Die Piloten hatten damals während der Landung einen stechenden Brandgeruch bemerkt und daraufhin die Sauerstoffmasken angelegt. Zudem klagten beide über Übelkeit. Der Airbus konnte jedoch sicher in Köln landen.

Ein Flug der britischen Airline British Airways verlief hingegen nicht so glimpflich.

Auf einem Flug von San Francisco nach London Heathrow meldeten die Piloten über Funk einen medizinischen Notfall, da sich mehrere Passagiere und auch Teile des Kabinenpersonals über Unwohlsein klagten. Später wurden 20 Crewmitglieder, darunter auch zwei Piloten und fünf Passagiere, mit dem Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus gebracht.

Fume Event bei der Lufthansa in 2016

Bild: RA Axel Pöppel

Auch Lufthansa geriet bereits wegen möglicher Fume Events in die Schlagzeilen, so gleich doppelt bei einem Airbus A321. So kam es zunächst auf einem Flug von Frankfurt nach Dubrovnik zu einem Zwischenfall, bei dem starker Ölgeruch wahrnehmbar war. Einer der Piloten gab an, nicht mehr in der Lage zu sein die Maschine zu landen. Die Maschine landete sicher, jedoch fühlten sich beide Piloten danach nicht mehr in der Lage zu fliegen und mussten zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden.

Ein Technikerteam untersuchte anschließend die Maschine und entdeckte dabei Ölspuren in einer Zapfluftleitung einer Turbine. Daraufhin wurde die entsprechende Leitung stillgelegt und das Flugzeug für den erneuten Flug zurück nach Frankfurt wieder freigegeben.

Während des Rückflugs trat jedoch erneut starker Öl-Geruch auf, weshalb auch die Zapfluftzuleitung des anderen Triebwerks ausgeschaltet werden musste und anschließend bis zur Landung über die Notversorgung lief.

Über 600 Fälle allein von 2007 bis 2013

Im Zeitraum von 2006 bis 2013 wurden bei der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen 663 Fälle registriert. Ob dies die tatsächliche Menge an möglichen Fume Events darstellt, bleibt jedoch fraglich. Obwohl Fume Events somit keine Seltenheit sind, fehlen bis heute genauere Untersuchungen.

Bereits 2014 hatte die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen eine eigene Untersuchung durchgeführt und dabei keine Gefahr für die Flugsicherheit feststellen können. Allerdings bestätigten die Untersuchungen, dass für das Kabinenpersonal möglicherweise ein langfristiges Gesundheitsrisiko bestehe.

Keine unabhängigen Untersuchungen

Unabhängige Untersuchungen gibt es nicht, wie etwa Langzeitmessungen in eine Vielzahl von Flugzeugen unterschiedlicher Typen.

Piloten und Kabinenpersonal appellieren deshalb schon seit langem an die zuständigen Behörden. So fordern sie einheitliche Standards für die Qualität der Kabinenluft. Dementsprechend müsse anhand von Studien entsprechende Richtwerte für mögliche Schadstoffe in der Kabinenluft festgelegt werden.

Aerotixisches Syndrom

Eine Forschergruppe in Göttingen ist die einzige

Die Göttinger Forscher beklagen allerdings, dass viele Substanzen in den durchgeführten Untersuchungen das erste Mal aufgetaucht seien und demnach noch keine Richtwerte für die Atemluft festgelegt worden seien.

Treten bei Piloten oder dem Kabinenpersonal entsprechenden Symptome auf, so handelt es sich dabei um einen Arbeitsunfall. Entsprechend ist die Berufsgenossenschaft Verkehr in Hamburg für die weitere Abwicklung zuständig.

Doch auch diese wird von den Betroffenen kritisiert. So würden im Falle, dass kein technischer Bericht über ein mögliches Fume Event angefertigt wurde, Heilverfahren extrem schnell eingestellt und Laborergebnisse gar nicht mehr abgewartet werden.

Omerta der Branche

Auch scheint möglicherweise es eine Art Gelübde des Schweigens von Airlines, Flugzeugherstellern wie Airbus und Boeing sowie Triebwerksherstellern, wie General Electric und Rolls Royce zu geben.

Auch gibt es einzelne „Wissenschaftler“, die sich Teils ohne nachvollziehbare Qualifikation als Gutachter und Fachleute aufschwingen. So z.B. den sog.„Hauptmann von Hannover“, der offenbar ganz gut bezahlt den Glauben vertritt, es gäbe an sich gar keine Fume-Events.

Die Berufsgenossenschaft Verkehr hingegen wehrt sich gegen diese Vorwürfe. Nach eigenen Angaben werden Fume Events und mögliche Gesundheitsgefahren sehr ernst genommen. Allerdings gebe es bisher nur uneinheitliche Symptome und Diagnosen.

Weiterhin konnte bisher nach Angaben der Berufsgenossenschaft kein dauerhaftes Gesundheitsrisiko festgestellt werden. Vielmehr halte sich die Zahl der Erkrankungen, die länger als sechs Wochen andauern, pro Jahr in einem einstelligen Bereich.

Betroffene sollten bei einem möglichen Fume Event zunächst Beweise sichern. Wenn möglich also Videos, falls Rauch oder Dunst sichtbar sind, anfertigen und in jedem Fall Blutproben sichern und in einem speziellen toxikologischen Labor auswerten lassen.

Bei gesundheitlichen Problemen können unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.


Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Haftung des ArbeitgebersKrankheitsbedingte Kündigungordentliche KündigungPersonenbedingte KündigungSonderkündigungsschutzSonderkündigungsschutz SchwerbehinderteKündigung Piloten TUIflyArbeitsrecht LufthansaGermanwings SozialplanGermanwings AbfindungLufthansa AufhebungsvertragSozialplanabfindung GermanwingsAufhebungsvertrag LufthansaAufhebungsvertrag GermanwingsAufhebungsvertrag mit Abfindung bei Germanwings Kündigung Abfindungsanspruch gegen Lufthansa Anwalt Arbeitsrecht Lufthansa– Arbeitsrecht Flugzeugbau – Sozialplan Airbus – Aufhebungsvertrag Airbus – Airbus Abfindung Sozialplan Anwalt Arbeitsrecht Airbus


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


 

 

 

Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?

Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.

Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Jetzt beraten lassen

Kanzleibewertung

Erfahrungen & Bewertungen zu Pöppel Rechtsanwälte