Die zweitgrößte deutsche Air Berlin ist insolvent. Das haben die Firmenchefs jetzt offiziell mitgeteilt.
Für viele Kunden, aber vor allem auch die Mitarbeiter ist das ein Schock.
Rund 8.600 Mitarbeiter beschäftige Air Berlin zu Beginn des Jahres.
Katastrophe in den Sommerferien
Doch die 1978 gegründete Airline schrieb bereits seit mehreren Jahren rote Zahlen. Auch zahlreiche Wechsel in der Führungsebene konnten den Sturzflug von Air Berlin nicht bremsen.
Schließlich unterstützte die Airline Etihad mit Sitz in Abu Dhabi die angeschlagene Airline und kaufte 29 Prozent der Anteile.
Doch auch die Finanzspritzen der Scheichs brachten Air Berlin keine Besserung.
Nach dem geltenden Insolvenzrecht wäre Air Berlin eigentlich verpflichtet gewesen den Flugbetrieb mit sofortiger Wirkung einzustellen.
Eine Katastrophe, da derzeit noch in vielen Bundesländern Schulferien sind.
Deshalb hat die Bundesregierung einen Übergangskredit in Höhe von 150 Millionen Euro bewilligt. So kann der Flugbetrieb erst einmal bis Ende November weitergeführt werden.
Übernahme der Mitarbeiter durch Lufthansa?
Doch die Mitarbeiter von Air Berlin bangen, schließlich weiß keiner so Recht, wie es danach weitergehen soll.
-Wohl am realistischsten erscheint es, dass Lufthansa zumindest einen Teil von Air Berlin übernehmen wird. So will Lufthansa seine Tochter Eurowings weiter ausbauen.
Dementsprechend wird Lufthansa auch neue Mitarbeiter benötigen und dabei auf die Air Berlin- Mitarbeiter zurückgreifen müssen. Schließlich müssen die bisher angeflogenen Ziele von Air Berlin auch weiterhin bedient werden.
Allerdings wird Lufthansa vermutlich keinen Bedarf für Verwaltungsmitarbeiter der Air Berlin haben, schließlich hat Lufthansa eine eigene Verwaltungsabteilung. Auch für die Angestellten der Technik sieht es schlecht aus. Denn, egal welche Airline die Anteile übernimmt, jede Airline verfügt bereits über eigene Techniker.
Deshalb werden jetzt bereits erste Gespräche zwischen Gewerkschaft und Geschäftsführung geplant, schließlich geht es um rund 1.200 Mitarbeiter der Verwaltungszentrale und 700 Mitarbeiter der Air Berlin Technik.
Bedarf an Mitarbeitern besteht damit wohl nur für Piloten, Boden- und Flugpersonal.
Zu welchen Konditionen die Mitarbeiter dann übernommen werden, steht jedoch in den Sternen. Zwar werden die Bedingungen immer noch besser sein, als beim Billigkonkurrenten Ryanair, allzu große Erwartungen dürfen die Air Berlin Mitarbeiter wohl aber nicht an die Lufthansa haben.
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Krankheit: Was darf der Arbeitgeber wissen?
Ist ein Mitarbeiter erkrankt, so muss er innerhalb von drei Tagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
Aus dieser wird für dem Arbeitgeber allerdings nicht ersichtlich, woran der Arbeitnehmer erkrankt ist.
Nicht selten werden Arbeitgeber gerade bei häufigen Erkrankungen misstrauischen und bespitzeln deshalb die Mitarbeiter.
Doch was darf der Arbeitgeber bei einer Erkrankung des Arbeitnehmers eigentlich in Erfahrung bringen?
keine Auskunftspflicht gegenüber Arbeitgeber
Grundsätzlich beruht diese Frage auch auf dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Bei einem vertrauten Verhältnis ist es teilweise sogar üblich, dass der Arbeitgeber beim Arbeitnehmer nach der Erkrankung fragt. Eine Auskunft muss der Arbeitnehmer jedoch nicht geben.
Selbst wenn der Arbeitnehmer keine genaue Auskunft geben möchte, dürfen ihm deshalb keine Nachteile entstehen.
Auch darf der Arbeitgeber keine Krankenakten anfordern, denn diese fallen unter das Arztgeheimnis und sind streng geschützt.
Besucht der Arbeitnehmer hingegen einen Betriebsarzt und stellt dieser eine Diagnose, so kann der Betriebsarzt den Arbeitgeber über die derzeitige Eignung für die auszuübende Tätigkeit hinweisen. Die konkrete Diagnose darf der Betriebsarzt allerdings nicht weitergeben. Weiterlesen…
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