Beweisverbote im Allgemeinen und das Beweisverwertungsverbot sind rechtsstaatliche Schranken in Gerichtsverfahren. Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und des fairen Prozesses verbietet es, unfaire Beweise zu erheben und diese dann zur Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung zu machen.
Die Gewinnung und der Verwertung von Beweisen sind in unserem Rechtsstaat Grenzen gesetzt. Solche Verbote existieren in praktisch allen Gerichtsbereichen, Allerdings in verschiedener Schutzintensität. Sie dienen in erster Linie dem Schutz der Verfahrens- und Menschenrechte der Parteien. Eine herausragend große Bedeutung besitzen Beweisverbote im Strafprozess. Das Strafverfahren ist einerseits auf die Ermittlung der Wahrheit angelegt allerdings will die deutsche Strafprozessrecht mit seinem Verfahrensgesetz der Strafprozessordnung (StPO) nicht die Wahrheit um jeden Preis erforschen.
Im deutschen Strafprozessrecht wird zwischen Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverboten unterschieden.
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