Thema Leistunslohn. Jeder Arbeitnehmer wird in Deutschland für seine geleistete Tätigkeit in Form von Lohn oder Gehalt bezahlt. Rechtsgrundlage der Gehaltszahlung ist der Arbeits- oder Tarifvertrag. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn bzw. das Gehalt pünktlich zu zahlen, heute fast immer durch Überweisung auf ein Konto des Arbeitnehmers. Die Zahlungsmodalitäten wie Art und Weise der Zahlung, Zahlungsort und Zahlungszeit sind im jeweiligen Arbeitsvertrag oder in den Tarifverträgen geregelt. Meist wird der Lohn/das Gehalt am Monatsende oder am 15. des Folgemonats gezahlt.
Leistung als Alternative zur Zeit
Für die große Mehrheit der Arbeitnehmer bemisst sich die Vergütung nach der Dauer der von ihnen geleiteten Arbeitszeit. Man spricht dabei von einem Zeitlohn. Er berechnet sich nach der im Arbeitsvertrag vereinbarten Bemessungsperiode. Weit verbreitet ist das Monatsgehalt mit einem Monat als Bemessungszeitraum, unhängig von der Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage. Das monatliche Gehalt ist jeden Monat gleich hoch und von der im Monat geleisteten Quantität und Qualität der Arbeit unabhängig. Wurde dagegen eine Arbeitsstunde als Bemessungsperiode vereinbart, unterliegt der monatliche Lohn Schwankungen, da nicht jeden Monat die gleiche Anzahl an Arbeitsstunden anfällt.
Außer dem Zeitlohn gibt es noch den Leistungslohn. Er stellt ein Vergütungssystem dar, bei dem sich die Lohnhöhe nicht an der Anwesenheit im Betrieb in einem bestimmten Bemessungszeitraum (Arbeitszeit) orientiert, sondern an der während der Anwesenheitszeit erbrachten Leistung. Dabei kann der Arbeitnehmer die Höhe des Entgelts durch seine Arbeitsleistung beeinflussen oder zumindest mit beeinflussen. Leistungslohn gibt es in verschiedenen Formen:
Beim Akkordlohn stellt die geleistete Arbeitsmenge die Bezugsgröße der Höhe der Vergütung dar. Diese ist beim Stück- und Gewichtsakkord die Stückzahl bzw. das Gewicht der bearbeiteten Gegenstände, beim Flächen- oder Maßakkord das Ausmaß bearbeiteter Gegenstände oder Flächen. Innerhalb dieser verschiedenen Formen des Akkordlohns wird wiederum zwischen Geldakkord, bei dem für eine bestimmte Leistung ein bestimmter Geldbetrag festgelegt ist, und Zeitakkord, bei dem eine bestimmte Zeitgutschrift erteilt wird, unterschieden. In den Branchen Anlagen- und Apparatebau, Stahlbau- und Fahrzeugbau und Elektrotechnik ist der Akkordlohn als Leistungslohn häufig ein zusätzlicher Lohnbestandteil zu einem festen Grundlohn.
Beim Prämienlohn, der besonders Mitarbeitern im Vertrieb oder Außendienst gezahlt wird, erhält der Arbeitnehmer neben einem festen Grundlohn Prämien für seine besonders gute Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten. Es kann sich um Qualitäts-, Anwesenheits- oder Ersparnisprämien handeln. Zu den leistungsbezogenen Lohnzuschlägen gehört auch die Zahlung von Provisionen für einen besonderen Arbeitserfolg. Provisionen werden meist mit einem bestimmten Prozentsatz des Wertes des abgeschlossenen Geschäfts bemessen.
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
Der Betriebsrat ist bei der Festlegung der Akkord- und Prämiensätze mitbestimmungspflichtig. Dabei hat er stets zu beachten, dass die Normalleistung für jeden Arbeitnehmer erreichbar sein muss, der in erforderlichem Maße geübt-, für die Tätigkeit geeignet- und eingearbeitet ist. Außerdem darf das Akkordsystem nicht zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung der Mitarbeiter führen.
In den letzten Jahren hat sich das Leistungslohnsystem mit einem festen Grundgehalt und zusätzlichen Variablen wie z.B. Akkord- oder Prämienlohn oder Provisionen auch in Deutschland immer mehr durchgesetzt. Es bietet etliche Vorteile wie z.B. hohe Anreize für leistungsstarke Mitarbeiter und dadurch gute Mitarbeiterbindung an das Unternehmen, wirtschaftliche Vorteile für den Arbeitgeber, weil nur die Löhne der Leistungsträger hoch sind, sowie die Möglichkeit, Arbeitsabläufe zu verbessern.
Dem stehen allerdings auch Nachteile gegenüber: Nicht so leistungsstarke Mitarbeiter können auf Dauer demotiviert werden, da sie überfordert sind. Zudem kann die Qualität der Arbeit leiden, wenn z.B. beim Verkäufer nur noch der Vertragsabschluss-, aber nicht mehr die Bedürfnisse des Kunden im Fokus steht. Beim Akkordlohn kann die Qualität der hergestellten Waren leiden, weil die Mitarbeiter übertrieben stark auf Quantität achten, um mehr zu verdienen.
Mittlerweile haben sich professionelle Leistungslohnsysteme mit einer auf den jeweiligen Betrieb zugeschnittenen Software durchgesetzt.
Mehr zum Arbeitslohn: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Dienstwagen – Gratifikation– Arbeitslosengeld– Arbeitszeitmodelle – Berufsausbildungsverhältnis– Betriebsversammlung– Dienstvertrag – Aufhebungsvertrag Leitende– Arbeitgeber Vorteile Aufhebungsvertrag –  Aufhebungsvertrag bei Personalabbau Was tun
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Wenn der Arbeitgeber kein Gehalt zahlt
Gerade in kleineren Unternehmen kommt es nicht selten vor, dass der Arbeitgeber plötzlich kein Gehalt zahlt.
Für viele Arbeitnehmer bedeutet das erst einmal Panik. Schließlich dient die Gehaltszahlung zur Zahlung der täglichen Lebenskosten.
Doch häufig ist „nur“ ein Fehler in der Buchhaltung Grund für das Ausbleiben der Gehaltszahlung.
Fehlt das Gehalt auf dem Konto, so sollten Arbeitnehmer nicht gleich hitzköpfig den Arbeitgeber aufsuchen und mit einer Klage drohen.
zunächst: Abwarten
Zunächst sollte man noch einige Tage warten, denn meist kommt das Gehalt dann nur wenige Tage später…WEITERLESEN
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Teilzeittätigkeit – Sozialplan Arbeitsrecht– SozialplankĂĽndigung – Aufhebungsvertrag bei Sozialplan – Sozialplan Mitbestimmung– Sozialplan Abfindung – Ăśberstundenzuschläge– Anwalt KĂĽndigungsschutz Hamburg
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an. 24 Stunden, rund um die Uhr Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr Mo - Fr von 08:00 – 18:00 UhrSie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
Auch interessant:
Diebstahl im BĂĽro: Haftet der Chef?
Das Smartphone vom Schreibtisch verschwunden, das Portemonnaie plötzlich nicht mehr in der Handtasche – Diebstahl am Arbeitsplatz kommt häufiger vor als manch einer vermutet. Doch nur weil die eigenen Wertsachen im Büro verschwunden sind, haftet der Chef noch lange nicht.
Den Arbeitgeber trifft die sogenannte FĂĽrsorgepflicht auch dahingehend, dass er dafĂĽr sorgen muss, dass das mitgebrachte Eigentum sicher verwahrt werden kann. DafĂĽr sollten zum Beispiel abschlieĂźbare Spinde oder Rollcontainer zur VerfĂĽgung gestellt werden. Haben die Mitarbeiter aber keine Möglichkeit, ihre Habseligkeiten sicher zu verschlieĂźen, haftet der Arbeitgeber unter Umständen voll. SchlieĂźlich kann er in solchen Fällen fĂĽr den Diebstahl mitverantwortlich gemacht werden… Weiterlesen
Profis im Arbeitsrecht: Rechtsbeistand KĂĽndigung Rotherbaum – Rechtsanwalt Arbeitsrecht St Pauli – Rechtsanwalt Husum – Anwalt Arbeitsrecht Hamburg Bergedorf – Fachanwalt KĂĽndigung Altona– Fachanwalt fĂĽr Arbeitsrecht Hamburg– KĂĽndigung Arbeitsrecht– Arbeitsrecht Rolls Royce– Germanwings Personalabbau – Ăśberstundenzuschläge– Anwalt KĂĽndigungsschutz Hamburg
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an. 24 Stunden, rund um die Uhr Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr Mo - Fr von 08:00 – 18:00 UhrSie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.