
Ein Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 19.03.2015 versetzt die Welt des Profifußballs zur Zeit in helle Aufregung: Der ehemalige Torhüter Heinz Müller hat einen Prozess gegen seinen Ex-Klub FSV Mainz 05 gewonnen. Sein Fußballvertrag läuft nun weiter, da das Gericht eine zeitliche Befristung für rechtswidrig erklärt hat.
Keine Sonderregelungen für Fußballverträge
Den ersten befristeten Arbeitsvertrag als Lizenzfußballspieler hatte der jetzt 36-jährige Müller mit dem Bundesligaverein Mainz 05 für drei Jahre für die Zeit von 2009 bis 2012 geschlossen. Anschließend kam es im Sommer 2012 zu einem weiteren Vertragsabschluss, der ebenfalls befristet war und Ende 2014 auslaufen sollte.

Keine Sonderregelungen für Fußballverträge/ Bild: Pöppel Rechtsanwälte
Thomas Müller, der in der letzten Zeit nur noch mit der zweiten Mannschaft trainiert hatte, reichte vor dem Arbeitsgericht Mainz Klage auf Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis gegen Mainz 05 ein und gewann den Rechtstreit. Die Richterin wies im Urteil (AZ: 3 Ca 1197/14) darauf hin, dass die Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen sich nach der Vorschrift des § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) richte. Dies gelte auch für Arbeitsverträge mit Spitzensportlern wie z.B. Profifußballspielern. Die Eigenart ihrer Arbeitsleistung rechtfertige als solche nicht die Befristung des Arbeitsverhältnisses. Ein befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund sei nicht möglich, da die Höchstbefristungsdauer von zwei Jahren bereits überschritten sei. Auch eine Befristung mit Sachgrund sei unzulässig. Insbesondere das von Mainz 05 vorgebrachte Argument der Ungewissheit der zukünftigen Leistungsentwicklung stelle keinen Sachgrund dar.
Berufungsverfahren folgt

Berufungsverfahren/ Bild: Unsplash.com/ Kiwihug
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der FSV-Präsident Harald Strutz will auf jeden Fall gegen das Urteil in Berufung gehen, da die Entscheidung die Welt des Profifußballs auf den Kopf stellt. Bislang gab es in Deutschland keine unbefristeten Arbeitsverträge für Profifußballer. Sollte sich dies ändern, würden ihre Arbeitsverhältnisse bis zur Verrentung dauern. Spieler in diesem Alter noch auf dem Platz spielen- oder auf der Ersatzbank sitzen zu sehen, ist jedoch schwer vorstellbar, von den finanziellen Auswirkungen auf die Vereine ganz abgesehen. Strutz und Mainz-Manager Christian Heidel sehen der Entscheidung der sich anschließenden zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht zuversichtlich entgegen, da sie mit einem erfolgreichen Ausgang des Verfahrens rechnen. Zu wessen Gunsten letztendlich entschieden- bzw. ob sich eventuell noch ein Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht anschließen wird, ist zur Zeit jedoch noch völlig offen.
Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 19.03.2015 – AZ: 3 Ca 1197/14
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