Das Leben ist schon kompliziert, wenn man sich als halb-ahnungsloser am Markt der Dienstleistungen des Internet bewegt.
Im meinem ersten Beitrag zu Solution 4 Business aus dem Herbst 2014 schrieb ich noch, dass ich annehmen würde, es gäbe den Marzock nicht einmal. Inzwischen hat der Marzock, der nach Angaben seines langjährigen Anwalts Tobias Bier nicht mehr für Solution 4 Business arbeitet, versucht, meinen Beitrag aus dem letzten Jahr aus dem Internet zu entfernen.
Hierzu bekam ich folgende Email des Rechtsanwalt Bier (wörtliches Zitat):
„Sehr geehrter Herr Kollege Pöppel,
ich komme zurück auf meinen heutigen Anruf in Ihrer grippegeplagten Kanzlei, auf den bislang leider keine Rückmeldung erfolgt ist.
Der guten Ordnung halber zeigen wir die Vertretung des Herrn Matthias Marzock, …, 21… Lüneburg, an und versichern auf uns lautende Vollmacht.
Herr Marzock hat uns wegen Ihres Beitrages unter der Domain https://www.ra-poeppel.de/solution-4-business-pawel-brych-alles-lug-und-betrug/ mit der Prüfung seiner persönlichkeitsrechtlichen Ansprüche beauftragt.
Vor dem Hintergrund, dass unser Mandant bereits seit September 2014 nicht mehr für die Firma „solution 4 business“ tätig ist, und er von Ihnen ohne eigene Verantwortlichkeit für das Geschäftsgebaren der vorgenannten Firma dem Vorwurf des Betruges ausgesetzt wird, sehen wir ihn in seinen Rechten aus Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG iVm. § 185 StGB verletzt. Ihre Befassung mit der Person unseres Mandanten im vorbezeichnetem Beitrag ist nicht von einer Auseinandersetzung in der Sache sondern vielmehr von dessen Diffamierung geprägt, die ungeachtet der etwaigen Berechtigung Ihres Ärgers über die Firma „solution 4 business“ nicht hinnehmbar ist.
Da unserem Mandanten nicht an einer streitigen Auseinandersetzung mit Ihnen gelegen ist, wurden wir gebeten und beauftragt, mit Ihnen im Sinne einer gütlichen Lösung Kontakt aufzunehmen.
Zur Vermeidung einer formellen, kostenerstattungspflichtigen Abmahnung und der etwaig streitigen Durchsetzung der Rechte unseres Mandanten geben wir Ihnen Gelegenheit, die Benennung unseres Mandanten im vorbenannten Beitrag bis spätestens Montag, den 02.03.2015, 12:00 Uhr, zu unterlassen und zu erklären, dass Sie dessen Namen in Verbindung mit der Firma „solution 4 business“ nicht weiter verbreiten. Im Gegenzug würde unser Mandant auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung verzichten, und die Angelegenheit als erledigt ansehen.
Bitte lassen Sie mich wissen, ob die Sache auf dieser Ebene seinen gütlichen Abschluss finden kann.
Ihrer Rückmeldung sehe ich entgegen, wünsche Ihnen eine gute Besserung und verbleibe einstweilen
mit freundlichen kollegialen Grüßen
Tobias Bier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen RechtsschutzBBS Rechtsanwälte
BBS Bier Brehm Spahn Partnerschaft Rechtsanwälte
Wexstraße 42, 20355 Hamburg
Tel.: 040 – 34 9999 00
Tel.: 040 – 34 9999 013 (Durchwahl)
Fax: 040 – 34 9999 010
tb@bbs-law.de www.bbs-law.deAmtsgericht Hamburg PR 445
UID (VAT)-Nº. DE246690473“
Wie man im Internet erkennen kann, habe ich auf Anraten eines Studienfreundes die Betrugs-Begriffe entfernt, aber den Inhalt ansonsten belassen.
Man drohte mir weiter mit einer Einstweiligen Verfügung, die mir aber bisher nicht zugestellt wurde. Wie auch ….
Denn der Marzock ist wohl wirklich nicht mehr für Solution 4 Business tätig, sondern für Web Local.
Beide Firmen haben denselben Inhaber und dieselbe Steuernummer, wie man auf den Screenshots erkennen kann.
Und die Masche bleibt die gleiche ….Es rufen Menschen von einer Mobiltelefonnummer an und geben sich als Mitarbeiter von Google aus. Bei Nachfrage heißt die Firma dann Google Partner und bei der Nachfrage, wer denn der Chef ist, wird der Name Marzock genannt. Nicht schlau, aber wenigstens ehrlich.
Denn mehrere dieser Anrufe erfolgten in meiner Kanzlei …. beim dritten mal ließ ich Marzock grüßen. Dann riefen die nicht wieder an.
Und als ob das nicht schon unklug genug gewesen wäre … dann ist der Marzock auch noch so unklug, dass er sich ….. genau … wieder Anwälte als „Kunden“ Aussucht und in einem Fall sogar einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Dieser geschätzte Kollege ließ ihn ganz locker auflaufen, fragte nach, ob er der angekündigte Mitarbeiter von Google sei …. und bekam die Visitenkarte mit Web Local.
Streng genommen war es also keine Lüge, dass der Marzock nicht mehr für Solution 4 Business tätig ist …. aber Web Local ist im Prinzip die gleiche Firma mit dem gleichen Inhaber … Thomasz Brych, Pawel Brych, Pawel Thomasz Brych, Thomas Pawel Brych …. alles dasselbe …. Aber der Name ist anders.
Und als ich dem Rechtsanwalt Bier diesen Sachverhalt mit diesen Umständen durch meinen Anwalt konfrontieren ließ …. naja … keine Fakten ….
Aber ich finde es schon bemerkenswert, wie ein Anwalt einen Mandanten in diesem geschäftlichen Umfeld jahrelang vertritt und nicht einmal ansatzweise bereit ist – zumindest nach außen – sich mit der Problematik der möglicherweise vorliegenden mangelnden Seriösität (um es mal diplomatisch auszudrücken) auseinander zu setzen. Ich werde das Gefühl nicht los, dass der Rechtsanwalt Tobias Bier deutlich mehr weiß und deutlich dichter dran ist, als es den ersten Anschein hat.
Fortsetzung folgt.
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Abfindungsvergleich – Abbummeln von Überstunden – Anhörung des Betriebsrates – Abwicklungsvertrag
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant:
Bonus für Betriebstreue
Viele Arbeitgeber locken ihre Mitarbeiter heute mit einem Bonus für eine lange Betriebstreue.
Egal, ob Barzahlungen oder Geschenkgutscheine, derartige Bonusvereinbarungen sind durchaus zulässig.
Wer jedoch vorher kündigt, geht in der Regel leer aus.
individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zulässig
So auch im Fall eines Arbeitnehmers, der 2009 mit seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung über einen Treuebonus geschlossen hatte.
Konkret wurde vereinbart, dass der Bonus über zwei Jahre hinweg angespart werden solle, allerdings erst nach fünf Jahren Betriebstreue ausgezahlt werden sollte. WEITERLESEN
Profis im Kündigungsschutz: Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Alsterhof – Fachanwalt für Kündigung in St. Georg – Kanzlei für Arbeitsrecht in Eppendorf – Kanzlei für Arbeitsrecht in Dulsberg – Fachanwalt für Kündigung in Flensburg– Anwalt für Arbeitsrecht in Barmbek
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?
Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.
Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.