
Der Begriff Mobbing hat sich fast zum Modewort entwickelt. Dahinter steht eine wirklich große Problemstellung in der Arbeitswelt. Es ist nicht einfach, Mobbing zu definieren und es gibt nur in wenigen Fällen eine eindeutige Rechtslage.
Sehr häufig sind es in der Praxis Situationen, in denen man sich im Grenzbereich bewegt.
Werde ich gemobbt? Der Versuch einer Definition und Erklärung

Mobbing/ Bild: Unsplash.com/ Jr Korpa
Die Frage, ob es sich bei einer Handlung noch um eine schlichte Unfreundlichkeit handelt oder ob dieselbe Handlung – wenn man sie in einen größeren Zusammenhang stellt – Teil einer größeren echten Mobbing-Problematik ist, läßt sich immer nur im Einzelfall feststellen.
Beispiele:
- Meier begrüßt Müller als einzigen Kollegen im Büro nicht. Das ist an sich nicht schlimm, wenn man dieses eine Nicht-Begrüßen alleine betrachtet. Wenn man aber weiß, daß Meier den Müller nie begrüßt, mit allen anderen immer besonders freundlich und herzlich ist und an Müllers Schreibtisch immer demonstrativ abgewandt vorbeigeht, sieht die Sache anders aus.
- Ein Mitarbeiter wird zu einer Schicht von Freitag auf Samstag eingeteilt. Nicht schlimm. Unangenehm, wenn der Mitarbeiter, der in Scheidung lebt, genau an diesem Wochenende seine Kinder hat und der Vorgesetzte das weiß (aber noch nicht schlimm). Wirklich ein Problem wird es, wenn der Vorgesetzte die Liste der „Kinderwochenenden“ des Mitarbeiters hat und ihn ganz zufällig immer oder sehr oft an diesen Wochenenden zur Nachtschicht einteilt.
- Ein Mitarbeiter wird von Informationen abgeschnitten und kann praktisch nur Däumchen drehen. Das mag vielleicht ein paar Tage nett sein. spätestens nach zwei Wochen geht es aber massiv an die Seele.
Die Liste ließe sich lange fortsetzen. Eine Reihe Fragen haben wir unten einmal angefügt.

Mobbing am Arbeitsplatz/ Bild: Unsplash.com
Die folgende Definition des Landesarbeitsgerichts Thüringen hat sich unter den Arbeitsrechtlern in Deutschland weitestgehend durchgesetzt:
“… fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach Art und Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte, wie die Ehre und die Gesundheit des Betroffenen, verletzen. …”. (Thüringer Landesarbeitsgericht, Erfurt, 5 Sa 403/2000, 10.04.2001)
Viele wirkliche Mobbing-Opfer trauen sich nicht, sich mit ihren Problemen einem Dritten anzuvertrauen oder gar zu wehren. Sie haben Angst vor einer Kündigung oder anderen weiteren Repressalien.
Wenn also eine Mobbing-Situation gegeben ist, sollte in jedem Fall Kontakt zu einem entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt aufgenommen werden.
( siehe unten -> Die 45 Handlungen – was die „Mobber“ tun)
Mehr zum Thema Arbeitsrechtsachen: Bildungsurlaub Arbeitgeber – Abmahnung – Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Arbeitsrecht im Einzelhandel – Aufhebungsverlag
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Auch interessant:
Mobbing. Die 45 Handlungen – was die „Mobber“ tun
1. Angriffe auf die Möglichkeiten, sich mitzuteilen:

Mobbing. zBsp. : Mündliche Drohungen/ Bild: Unsplash.com
- Der Vorgesetzte schränkt die Möglichkeiten ein, sich zu äußern.
- Man wird ständig unterbrochen.
- Kollegen schränken die Möglichkeiten ein, sich zu äußern.
- Anschreien oder lautes Schimpfen.
- Ständige Kritik an der Arbeit
- Ständige Kritik am Privatleben.
- Telefonterror
- Mündliche Drohungen.
- Schriftliche Drohungen.
- Kontaktverweigerung durch abwertende Blicke oder Gesten.
- Kontaktverweigerung durch Andeutung, ohne dass man etwas direkt anspricht.
2. Angriffe auf die sozialen Beziehungen:
- Man spricht nicht mehr mit dem/der Betroffenen.
- Man lässt sich nicht ansprechen.
- Versetzung in einen Raum weitab von den Kollegen.
- Den Arbeitskollegen / ihnen wird verboten, den / die Betroffene / n anzusprechen.
- Man wird „wie Luft“ behandelt.
3. Auswirkungen auf das soziale Ansehen:

Mobbing: Den anderen lächerlich machen/ Bild: Unsplash.com
- Hinter dem Rücken des Betroffenen wird schlecht über ihn gesprochen.
- Man verbreitet Gerüchte.
- Man macht jemanden lächerlich.
- Man verdächtigt jemanden, psychisch krank zu sein.
- Man will jemanden zu einer psychiatrischen Untersuchung zwingen.
- Man macht sich über eine Behinderung lustig.
- Man imitiert den Gang, die Stimme oder Gesten, um jemanden lächerlich zu machen.
- Man greift die politische oder religiöse Einstellung an.
- Man macht sich über das Privatleben lustig.
- Man macht sich über Nationalität lustig.
- Man zwingt jemanden, Arbeiten auszuführen, die das Selbstbewusstsein verletzen.
- Man beurteilt den Arbeitseinsatz in falscher und kränkender Weise.
- Man stellt die Entscheidungen des / der Betroffenen in Frage.
- Man ruft ihm / Ihr obszöne Schimpfworte oder andere entwürdigende Ausdrücke nach.
- Sexuelle Annährungen oder verbale sexuelle Angebote.
4. Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation:

Mobbing: Körperliche Misshandlungen/ Bild: Unsplash.com
- Man weist dem Betroffenen keine Arbeitsaufgaben zu.
- Man nimmt ihm jede Beschäftigung am Arbeitsplatz, so dass er sich nicht einmal selbst Aufgaben ausdenken kann.
- Man gibt ihm sinnlose Arbeitsaufgaben.
- Man gibt Ihm Aufgaben weit unter seinem eigentlichen Können.
- Man gibt ihm ständig neue Aufgaben.
- Man gibt ihm “kränkende“ Arbeitsaufgaben.
- Man gibt dem Betroffenen Arbeitsaufgaben, die seine Qualifikation übersteigen, um ihn zu diskreditieren.
5. Angriffe auf die Gesundheit:
- Zwang zu gesundheitsschädlichen Arbeiten.
- Androhung körperlicher Gewalt.
- Anwendung leichter Gewalt, zum Beispiel um jemanden einen „Denkzettel“ zu verpassen.
- Körperliche Misshandlung.
- Man verursacht Kosten für den / die Betroffene, um ihm / ihr zu schaden.
- Man richtet physischen Schaden im Heim oder am Arbeitsplatz des / der Betroffenen an.
- Sexuelle Handgreiflichkeiten
Profis zum Thema Arbeitsrecht: Kanzlei für Arbeitsrecht Harburg – Anwalt für Kündigungsschutz in Finkenwerder – Anwalt für Kündigungsschutz in Eimsbüttel – Rechtsbeistand bei Kündigung in St. Pauli – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Nordfriesland
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