Der Betriebsrat kann dem Betriebsausschuss Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen. Dies kann jedoch nicht für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen erfolgen. Die Übertragung von Aufgaben bedarf der Schriftform und muss mit der Mehrheit aller Betriebsratsmitglieder beschlossen werden.
Widerruf der Aufgabenübertragung
Der Betriebsrat hat auch das Recht, die Übertragung von Aufgaben zu widerrufen. Dieser Widerruf muss ebenfalls schriftlich dokumentiert werden und gilt längstens für die Dauer der Amtszeit des Betriebsrats.
Fallbeispiel: Übertragung von Aufgaben in einem Dienstleistungsunternehmen
Situation
In einem Dienstleistungsunternehmen gibt es einen Betriebsrat mit 12 Mitgliedern. Der Betriebsrat hat beschlossen, einen Betriebsausschuss zu bilden, um die Arbeit effizienter zu gestalten.
Rolle des Betriebsausschusses
In diesem Fall hat der Betriebsrat dem Betriebsausschuss die Aufgabe übertragen, das Monatsgespräch mit der Geschäftsführung zu führen und Vorschläge zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen. Diese Übertragung wurde schriftlich festgehalten und mit der Mehrheit der Betriebsratsmitglieder beschlossen.
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