Abgasskandal – Weiterer Ärger für VW in den USA

Image

Der VW-Konzern steht in den USA vor neuen Problemen. So übte der US-Arbeitsminister Perez scharfe Kritik am Umgang mit den Mitarbeiter. In einem VW-Werk im US-Bundesstaat Tennessee soll ein dort beschlossener Betriebsrat nicht anerkannt werden. Außerdem werden anstehende Tarifverhandlungen seitens VW nicht aufgenommen. Schädigt VW seinen Ruf nun über den Abgasskandal hinaus, in dem auch mit Mitarbeitern schlecht umgegangen wird?

Verstoß gegen das US-Bundesarbeitsgesetz im Raum

Der Streit zwischen VW und der Gewerkschaft United Auto Workers (UAW) dauert schon mehrere Monate. Ende August entschied dann die US-amerikanische Aufsichtsbehörde, dass VW das dortige Bundesarbeitsgesetz verletzt habe und umgehend die Verhandlungen mit der Gewerkschaft aufzunehmen habe. VW will gegen diese Entscheidung wohl Berufung einlegen. Der Arbeitsminister sei hierüber sehr enttäuscht und hatte gehofft, dass endlich Verhandlungen stattfinden würden.

Abgasskandal ( Bildquelle: Unsplash.com/ Steinar Engeland)

An anderen Standorten ist die Kooperation zwischen dem VW-Konzern und der Gewerkschaft kein Problem. Insbesondere in den USA gibt es in diesem Zusammenhang aber immer wieder Ärger. Es scheint aber fast so, als sei dies ein hausgemachtes Problem in den USA. So haben schon örtliche Politiker versucht, Einfluss auf VW zu nehmen – zuletzt der Gouverneur von Tennessee. Der Gouverneur versuchte, die Gewerkschaft und das Unternehmen weiter auseinander zu treiben. Ganz egal wie VW also vorgeht: entweder hat der Konzern die Politik oder die Gewerkschaft gegen sich. Die Probleme liegen hier im Kern also viel tiefer, als es zunächst scheint.

Schlechtes Image auf allen Seiten

Dass VW aber gerade versucht, es der Politik recht zu machen, mutet schon komisch an. Um den Marktanteil wieder steigern zu können, müssen die Konsumenten überzeugt werden. Viele achten bei ihrer Kaufentscheidung auch darauf, auf welche Werte ein Unternehmen setzt. Die US-Bürger sehen derzeit aber ein Unternehmen, das bei den Abgaswerten betrogen hat und es zudem ablehnt, mit den eigenen Mitarbeitern zu verhandeln.


Mehr zum Thema Arbeitsrecht: RechtschutzversicherungMitbestimmungsrechtProbezeitkündigungUrlaubsabgeltugSonderkündigungsschutz ElternzeitWeihnachtsgeld


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Hitzefrei am Arbeitsplatz – wann muss der Chef handeln?

Hitzefrei (Bildquelle: Unsplash.com/ Dan Carlson)

Millionen Arbeitnehmer schmoren dieser Tage bei hohen Temperaturen am Arbeitsplatz. Doch ab einem bestimmten Temperaturpegel kann der Chef in die Pflicht genommen werden.

Hitzefrei kennen wir aus der Schule

Es liegt in der Natur der Deutschen zu meckern – selbst über traumhaftes Wetter. Doch ist ein entscheidender Nachteil des schönen Wetters – neben der Pflicht zur Arbeit zu gehen – nicht von der Hand zu weisen: die Hitze am Arbeitsplatz. Schließlich gehören Klimaanlagen nicht zur Standardausstattung deutscher Büros. Handlungspflicht ab 26°C Raumtemperatur

WEITERLESEN


Profis bei Kündigungsschutz: Anwalt Kündigungsschutz Hamburg VolksdorfAnwalt Kündigungsschutz Hamburg HafencityRechtsbeistand bei Kündigung in Kiel


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

 

 

Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?

Nutzen Sie unsere Online Anfrage zum Schnell-Check.

Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos.

Jetzt zum Schnell-Check im Arbeitsrecht

Kanzleibewertung

Erfahrungen & Bewertungen zu Pöppel Rechtsanwälte