Agentur für Arbeit im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Die Agentur für Arbeit (ehemals  bekannt als Arbeitsamt) sind die einzelnen örtlichen Behörden in der Bundesagentur für Arbeit, einer Bundesbehörde mit Sitz in Nürnberg und zahlreichen regionalen Dienststellen, den Agenturen für Arbeit. Die Bundesagentur für Arbeit ist eine sogenannte Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, die der Aufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterliegt.

Mit über 90.000 Mitarbeitern ist die Agentur für Arbeit eine der größten Behörden in Deutschland und damit gleichzeitig auch einer der größten Arbeitgeber des Landes. Finanziert wird die Agentur für Arbeit hauptsächlich durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, die sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer leisten. Aus diesen Beiträgen werden die Kernaufgaben und die Versicherungsleistungen getragen.

Die örtliche Agentur für Arbeit erbringt Leistungen, die den deutschen Arbeitsmarkt im weiten Sinne gestalten, insbesondere durch die Arbeitsvermittlung und die Arbeitsförderung. Zudem regelt und verwaltet die Arbeitsagentur die Leistungen der deutschen Arbeitslosenversicherung, die jedem Arbeitnehmer pauschal von seinem Bruttolohn abgezogen werden. Ebenfalls bei der Agentur für Arbeit angegliedert ist die sogenannte Familienkasse, die als besondere Dienststelle für die Berechnung und Auszahlung des Kindergeldes zuständig ist.

Im Rahmen der Arbeitsvermittlung berät und unterstützt die Agentur für Arbeitssuchende und andere Ratsuchende insbesondere im Hinblick auf offene Arbeitsplätze. Insbesondere informiert die Agentur für Arbeit über Möglichkeiten zur Arbeitsaufnahme und Weiterbildung. Die Integration in den Arbeitsmarkt ist dabei stets das Ziel. Zudem ist die Arbeitsagentur Ansprechpartner, zum Beispiel zur Schaltung von Stellenangeboten und Besetzung von Ausbildungsplätzen, für die regional ansässigen Firmen und Wirtschaftsverbände der Arbeitgeber.

Eine weitere Hauptaufgabe der Agentur für Arbeit ist die Zahlung von Entgeltersatzleistungen. Die meist gezahlte Entgeltersatzleistung ist das Arbeitslosengeld I (nicht zu verwechseln mit dem Arbeitslosengeld II), welches entsprechend des letzten Bruttolohns unmittelbar nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, in der Regel durch Kündigung, gezahlt wird. Neben dem Arbeitslosengeld I leistet die Agentur für Arbeit auch Geldleistungen bei Weiterbildung sowie das Insolvenz- und Kurzarbeitergeld.

Die Agentur für Arbeit erbringt zudem Leistungen zur Arbeitsförderung, indem sie beispielsweise Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern an die jeweiligen Arbeitgeber zahlt. Diese Zuschüsse dienen dem Ausgleich von einer erwarteten geringeren Arbeitsleistung, etwa aufgrund einer Behinderung oder geringen Qualifikation. Auch durch Zahlung von Gründungszuschüssen für Existenzgründer gestaltet die Agentur für Arbeit den Arbeitsmarkt.

Immer wichtiger werden derzeit auch die Leistungen zur Förderung der Berufsausbildung, welche die Bundesagentur erbringt. Hierzu zählen etwa die Zahlung der Berufsausbildungsbeihilfte (BAB) und die Durchführung von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, die junge Menschen bei der Berufswahl unterstützen sollen. Sofern im Rahmen der Schulbildung die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Aufnahme einer Berufsausbildung nicht geschaffen wurden, kann eine notwendige Nachqualifizierung mit Unterstützung der Agentur für Arbeit erreicht werden.

 

Arbeitsamt/ Bild: RA Pöppel

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Arbeitslosenversicherung/ Bild: RA Pöppel

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