Agentur für Arbeit – Aufgaben, Leistungen und rechtliche Herausforderungen
Die Agentur für Arbeit ist eine der wichtigsten Institutionen des deutschen Sozialstaates. Sie verwaltet die Arbeitslosenversicherung, vermittelt Arbeitslose in neue Stellen und bietet finanzielle Unterstützung für Erwerbslose. Gleichzeitig fördert sie Weiterbildungen und hilft Arbeitgebern bei der Personalsuche.
Doch trotz ihrer wichtigen Aufgaben kommt es immer wieder zu Problemen mit Anträgen, Ablehnungen und Sanktionen. Viele Betroffene wissen nicht, dass sie sich dagegen rechtlich wehren können. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Aufgaben der Agentur für Arbeit, typische Streitpunkte, Rechtsmittel und aktuelle Gerichtsurteile.
Aufgaben und Leistungen der Agentur für Arbeit
Die Agentur für Arbeit hat zahlreiche gesetzlich festgelegte Aufgaben, die sich aus dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) ergeben. Dazu gehören insbesondere:
✔ Vermittlung von Arbeitslosen in offene Stellen (§ 35 SGB III)
✔ Berufsberatung für Jugendliche und Erwachsene (§ 29 SGB III)
✔ Auszahlung von Arbeitslosengeld I (§§ 136–164 SGB III)
✔ Förderung von Weiterbildung und Umschulung (§§ 81–87 SGB III)
✔ Leistungen für Arbeitgeber zur Beschäftigungsförderung (§§ 88–131 SGB III)
Zusätzlich arbeitet die Agentur für Arbeit mit den Jobcentern zusammen, die für das Bürgergeld (ehemals Hartz IV) zuständig sind.
Statistik: Wie viele Menschen sind betroffen?
Laut der Bundesagentur für Arbeit (Stand 2024):
- 2,6 Millionen Menschen erhalten Bürgergeld
- Rund 900.000 Menschen beziehen Arbeitslosengeld I
- Jährlich werden über 1 Million Widersprüche gegen Entscheidungen der Agentur für Arbeit eingereicht
- Mehr als 40 % der Widersprüche sind erfolgreich
Diese Zahlen zeigen, dass Fehlentscheidungen der Agentur für Arbeit häufig vorkommen – und es sich lohnt, Bescheide zu überprüfen und ggf. Widerspruch einzulegen.
Berufsberatung und Arbeitsvermittlung
Die Agentur für Arbeit unterstützt Arbeitssuchende durch Beratung und Vermittlung. Dazu gehören:
✔ Online-Jobbörse der Agentur für Arbeit
✔ Beratungsgespräche zur Karriereplanung
✔ Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen
✔ Vermittlungsvorschläge für Arbeitgeber
Nach § 35 SGB III ist die Agentur für Arbeit verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Arbeitsvermittlung zu ergreifen.
Typische Probleme:
✔ Unpassende Jobangebote (z. B. Fachkräfte erhalten Vorschläge für Hilfsjobs)
✔ Fehlende Reaktion auf Bewerbungen
✔ Unzureichende Beratung über Fördermöglichkeiten
Gerichtsurteil:
Das Landessozialgericht Bayern (Az.: L 10 AL 121/19) entschied, dass ein Arbeitsloser nicht verpflichtet ist, eine Arbeit anzunehmen, die weit unter seiner Qualifikation liegt.
Arbeitslosengeld I: Wer hat Anspruch und welche Probleme gibt es?
Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung für Arbeitnehmer, die in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Voraussetzungen für ALG I (§ 142 SGB III):
✔ Mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten
✔ Arbeitslosigkeit liegt vor
✔ Der Antragsteller steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
Die Höhe beträgt:
- 60 % des letzten Nettogehalts
- 67 %, wenn ein Kind im Haushalt lebt
Typische Probleme:
✔ Fehlberechnung der Höhe des ALG I
✔ Ablehnung wegen angeblich fehlender Versicherungszeiten
✔ Anrechnung von Sperrzeiten wegen Eigenkündigung
Gerichtsurteil:
Das Sozialgericht Dresden (Az.: S 34 AL 288/19) entschied, dass Zeiten des Krankengeldbezugs als versicherungspflichtige Zeit berücksichtigt werden müssen.
Bürgergeld: Die neue Grundsicherung
Seit 2023 ersetzt das Bürgergeld (SGB II) das Arbeitslosengeld II (Hartz IV).
Voraussetzungen (§ 7 SGB II):
✔ Kein oder zu geringes Einkommen
✔ Erwerbsfähigkeit (mindestens 3 Stunden täglich arbeitsfähig)
✔ Kein erhebliches Vermögen (Freibeträge gelten)
Bürgergeld sichert das Existenzminimum und umfasst u. a.:
✔ Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II)
✔ Mehrbedarfe für Alleinerziehende oder Kranke (§ 21 SGB II)
Gerichtsurteil:
Das Bundessozialgericht (Az.: B 14 AS 42/21 R) entschied, dass Mietkosten vollständig übernommen werden müssen, wenn keine günstigere Wohnung verfügbar ist.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
1. Kann die Agentur für Arbeit mich zwingen, einen Job anzunehmen?
Nein, ein Job ist nur zumutbar, wenn er den gesetzlichen Kriterien in § 140 SGB III entspricht.
Gerichtsurteil:
Das Sozialgericht Leipzig (Az.: S 3 AL 262/21) entschied, dass ein Ingenieur keine ungelernten Hilfsjobs annehmen muss.
2. Kann ich Arbeitslosengeld erhalten, wenn ich selbst gekündigt habe?
Ja, aber eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen kann verhängt werden (§ 159 SGB III).
Gerichtsurteil:
Das Bundessozialgericht (Az.: B 11 AL 17/14 R) entschied, dass eine Sperrzeit entfällt, wenn gesundheitliche Gründe vorliegen.
3. Was tun, wenn die Agentur für Arbeit meinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung ablehnt?
Nach § 44 SGB III können Bewerbungskosten übernommen werden.
Gerichtsurteil:
Das Sozialgericht Berlin (Az.: S 96 AL 234/22) entschied, dass Fahrtkosten nicht ohne Begründung abgelehnt werden dürfen.
4. Kann ich Bürgergeld erhalten, obwohl mein Partner verdient?
Ja, aber das Einkommen des Partners wird angerechnet (§ 7 SGB II).
Gerichtsurteil:
Das Bundessozialgericht (Az.: B 4 AS 49/21 R) entschied, dass Partner nicht automatisch für den gesamten Lebensunterhalt des Antragstellers aufkommen müssen.
5. Was tun, wenn die Agentur für Arbeit ein Darlehen statt einer Einmalzahlung gewährt?
Einmalzahlungen sind vorrangig (§ 42a SGB II).
Gerichtsurteil:
Das Landessozialgericht Hessen (Az.: L 7 AS 236/19) entschied, dass nicht automatisch ein Darlehen vergeben werden darf.
Zusätzliche Fallbeispiele
1. Arbeitslosengeld trotz befristetem Vertrag?
Das Sozialgericht Dortmund (Az.: S 42 AL 73/21) entschied, dass befristete Arbeitsverträge zur Anwartschaftszeit zählen.
2. Weiterbildungskosten zu Unrecht abgelehnt
Das Sozialgericht Düsseldorf (Az.: S 8 AL 92/20) entschied, dass Umschulungen gefördert werden müssen, wenn sie realistische Jobaussichten bieten.
Fazit
Durch die Nutzung der eigenen Rechte und Widerspruchsmöglichkeiten lassen sich viele falsche Entscheidungen der Agentur für Arbeit erfolgreich anfechten! 🚀