Die Rentenversicherung

Die soziale und finanzielle Absicherung im Alter und bei verminderter Erwerbsfähigkeit erfolgt im Wesentlichen durch die Rentenversicherung. Aber auch Hinterbliebene im Todesfall erhalten unter Umständen Leistungen der Rentenversicherung, beispielsweise Witwen- oder Waisenrente. Wer unter welchen Voraussetzungen die jeweilige Leistung der Rentenversicherung erhält, ist im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) geregelt.

Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind vor allem die Deutsche Rentenversicherung der jeweiligen Region (beispielsweise Nord oder Mitteldeutschland) und die Rentenversicherung Bund. Für Bergleute, Seeleute und Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig. Für Landwirte ist seit 2013 die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau der zuständige Träger.

Die Finanzierung der Rentenversicherung

Hauptsächlich finanziert sich die gesetzliche Rentenversicherung durch Beiträge, die von den Versicherten selbst, den Arbeitgebern und Sozialleistungsträgern gezahlt werden. Aber auch der Staat leistet in den letzten Jahren vermehrt Zuschüsse zu den Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung.

Wer ist versichert?

Die Finanzierung der Rentenversicherung/ Bild: Unsplash.com/ John Moeses Bauan

Fast alle Arbeitnehmer sind aufgrund der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Selbständige und Bezieher von Sozialleistungen (z.B. im Fall von Krankengeld) in der Rentenversicherung versichert, sodass diese Beitragszeiten sammeln. Um im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit von der gesetzlichen Rentenversicherung profitieren zu können, besteht für so gut wie jeden die Möglichkeit, sich auf Antrag freiwillig versichern zu lassen. Hier gibt es allerdings zu bedenken, dass die Beiträge für freiwillig Versicherte verhältnismäßig hoch sind, da der jeweilige Anteil des Arbeitgebers fehlt.

Primär sorgt die Rentenversicherung für die finanzielle Versorgung im Alter. Sobald man das Renteneintrittsalter erreicht hat und nicht mehr arbeitet, kann die Altersrente bezogen werden. Die gesetzliche Rentenversicherung sieht aber auch Leistungen vor, damit Versicherte möglichst lange am Arbeitsleben teilnehmen können. So machen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auch einen großen Part der Ausgaben aus. Hierneben gibt es noch Rentenleistungen für Hinterbliebene, das heißt für Waisen- und Witwen bzw. Witwer.

Die Höhe der Rente

Wie hoch die individuelle Renten mit Beginn des Renteneintrittsalters ist, richtet sich nach einer Vielzahl von Faktoren. So spielen insbesondere:

Die Höhe der Rente/ Bild: Unsplash.com

  • die Beitragszeiten, also die Jahre, in denen Beiträge gezahlt wurden, aber auch Zeiten wie Ausbildung, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Kriegsdienst,
  • die Höhe der jeweiligen Bruttolöhne (und damit der entrichteten Beiträge),
  • die Rentenart, z.B. Altersrente, Rente wegen Erwerbsminderung,
  • das Renteneintrittsalter sowie
  • der aktuelle Rentenwert,

eine entscheidende Rolle bei der Berechnung. Man kann sagen, dass je mehr man verdient hat und je länger man gearbeitet und gleichzeitig Beitragszeiten gesammelt hat, desto höher fällt am Ende auch die Altersrente aus. Gleiches gilt für die Rente wegen teilweiser oder vollständiger Erwerbsminderung – wobei eine Rente wegen vollständig Erwerbsminderung beispielsweise mit einem Faktor von 1,0 berücksichtigt wird und eine wegen teilweiser Erwerbsminderung mit einem Faktor von 0,5.


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