Den Chef verpfeifen?

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Whistleblowing ist spätestens seit Edward Snowden jedem ein Begriff. Whistleblowing heißt wörtlich übersetzt soviel wie verpfeifen. Wer sein eigenes Unternehmen verpfeift, etwa weil er illegale Praktiken aufdeckt, wird von der Öffentlichkeit oftmals als Held gefeiert. Doch die eigenen Kollegen und vor allem der Chef reagieren meist nicht erfreut.

unsplash.com/ Javardh

Dass es grundsätzlich im Interesse des Unternehmens stehen sollte, Missstände aufzudecken, zeigt das Beispiel des Siemens-Konzerns. Dieser hat eine Hotline für Mitarbeiter geschaltet, unter die Mitarbeiter Verstöße melden können. Dabei muss der entsprechende Mitarbeiter betroffene Personen benennen können, den Gesamtschaden schätzen können und angeben können, ob Führungspersonen an dem Verstoß beteiligt sind oder waren. Ob der vermeintliche Whistleblower anonym bleiben möchte, kann er dabei selbst entscheiden.

Doch wie hat sich nun ein Arbeitnehmer zu verhalten, der von den illegalen Machenschaften seines Vorgesetzten erfährt? Gesetzlich geregelt ist dazu nur wenig, ein eigenes Whistleblowergesetz wurde zwar einmal vorgeschlagen, allerdings nie verabschiedet. Arbeitnehmer sollten zunächst immer probieren, die Missstände intern anzusprechen. Beobachtet ein Arbeitnehmer beispielsweise einen Diebstahl eines anderen Kollegen, so sollte er dies zunächst vertraulich dem Chef mitteilen.

Schwieriger wird es allerdings, wenn der Chef selbst beteiligt ist. Arbeitnehmer sollten sich in einem solchen Fall an den nächst höheren Vorgesetzten wenden. Meist ist dies die Geschäftsführung. Der Arbeitnehmer kann sich in einem solchen Fall jedoch auch an den Betriebsrat wenden. Eine Strafanzeige stellen oder sich der Öffentlichkeit zuwenden, sollte jedoch vermieden werden und letztlich nur die letzte Möglichkeit sein.

Urteil/ Bild: Unsplash.com

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte haben Arbeitnehmer jedoch die Möglichkeit direkt die Behören oder die Medien einzuschalten, wenn der Mitarbeiter glaubt, dass es in der Firma zu illegalen Praktiken kommt. Im vorliegenden Fall hatte eine Altenpflegerin geklagt, die die Missstände im Pflegeheim aufgezeigt hatte. Sie verlor daraufhin ihren Job und klagte dagegen. In letzter Instanz hatte sie in Deutschland verloren, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab ihr schließlich jedoch Recht.

Allerdings sollten Arbeitnehmer beachten, beschuldigen sie jemanden zu Unrecht, so kann sich der Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig machen. Zudem kann eine Abmahnung oder Kündigung drohen.


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1. Angriffe auf die Möglichkeiten, sich mitzuteilen:

Mobbing. zBsp. : Mündliche Drohungen/ Bild: Unsplash.com

  • Der Vorgesetzte schränkt die Möglichkeiten ein, sich zu äußern.
  • Man wird ständig unterbrochen.
  • Kollegen schränken die Möglichkeiten ein, sich zu äußern.
  • Anschreien oder lautes Schimpfen.
  • Ständige Kritik an der Arbeit
  • Ständige Kritik am Privatleben.
  • Telefonterror
  • Mündliche Drohungen.
  • Schriftliche Drohungen.
  • Kontaktverweigerung durch abwertende Blicke oder Gesten.
  • Kontaktverweigerung durch Andeutung, ohne dass man etwas direkt anspricht.

2. Angriffe auf die sozialen Beziehungen:

  • Man spricht nicht mehr mit dem/der Betroffenen.
  • Man lässt sich nicht ansprechen.
  • Versetzung in einen Raum weitab von den Kollegen.
  • Den Arbeitskollegen / ihnen wird verboten, den / die Betroffene / n anzusprechen.
  • Man wird „wie Luft“ behandelt.

3. Auswirkungen auf das soziale Ansehen:

Mobbing: Den anderen lächerlich machen/ Bild: Unsplash.com

  • Hinter dem Rücken des Betroffenen wird schlecht über ihn gesprochen.
  • Man verbreitet Gerüchte.
  • Man macht jemanden lächerlich.
  • Man verdächtigt jemanden, psychisch krank zu sein.
  • Man will jemanden zu einer psychiatrischen Untersuchung zwingen.
  • Man macht sich über eine Behinderung lustig.
  • Man imitiert den Gang, die Stimme oder Gesten, um jemanden lächerlich zu machen.
  • Man greift die politische oder religiöse Einstellung an.
  • Man macht sich über das Privatleben lustig.
  • Man macht sich über Nationalität lustig.
  • Man zwingt jemanden, Arbeiten auszuführen, die das Selbstbewusstsein verletzen.
  • Man beurteilt den Arbeitseinsatz in falscher und kränkender Weise.
  • Man stellt die Entscheidungen des / der Betroffenen in Frage.
  • Man ruft ihm / Ihr obszöne Schimpfworte oder andere entwürdigende Ausdrücke nach.
  • Sexuelle Annährungen oder verbale sexuelle Angebote.

4. Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation:

Mobbing: Körperliche Misshandlungen/ Bild: Unsplash.com

  • Man weist dem Betroffenen keine Arbeitsaufgaben zu.
  • Man nimmt ihm jede Beschäftigung am Arbeitsplatz, so dass er sich nicht einmal selbst Aufgaben ausdenken kann.
  • Man gibt ihm sinnlose Arbeitsaufgaben.
  • Man gibt Ihm Aufgaben weit unter seinem eigentlichen Können.
  • Man gibt ihm ständig neue Aufgaben.
  • Man gibt ihm “kränkende“ Arbeitsaufgaben.
  • Man gibt dem Betroffenen Arbeitsaufgaben, die seine Qualifikation übersteigen, um ihn zu diskreditieren.

5. Angriffe auf die Gesundheit:

  • Zwang zu gesundheitsschädlichen Arbeiten.
  • Androhung körperlicher Gewalt.
  • Anwendung leichter Gewalt, zum Beispiel um jemanden einen „Denkzettel“ zu verpassen.
  • Körperliche Misshandlung.
  • Man verursacht Kosten für den / die Betroffene, um ihm / ihr zu schaden.
  • Man richtet physischen Schaden im Heim oder am Arbeitsplatz des / der Betroffenen an.
  • Sexuelle Handgreiflichkeiten

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