Frau darf trotz Brustimplantaten Polizistin werden

Image

Ein Fall, den man so nicht wirklich erwarten kann: Ein bayrischer Amtsarzt lehnte eine Bewerberin mit Brustimplantaten ab, da sie als zukünftige Polizistin für den Job nicht geeignet sei. Schließlich können die Brustimplantate bei gefährlichen Polizeieinsätzen kaputt gehen. Die Frau klagte und erhielt nun vorläufig Recht.

Das Verwaltungsgericht München entschied kürzlich in einem Eilverfahren, dass Brustimplantate allein kein Grund sind, eine Bewerberin für den Polizeidienst abzulehnen. Die junge Frau darf trotz der Schönheitsoperation die Ausbildung zur Polizistin beginnen. Die endgültige Entscheidung über die Klage wird jedoch erst noch getroffen.

Frau darf trotz Brustimplantaten Polizistin werden (Bildquelle: Unsplash.com)

Polizeiarzt hält die junge Frau für ungeeignet

Die Personalstelle des Polizeipräsidiums in München hatte die Bewerberin zunächst abgelehnt, weil sie seit 2015 zwei Brustimplantate trägt. Die Operation erfolgte aus kosmetischen Gründen. Der Polizeiarzt begründete diese Entscheidung damit, dass die Bewerberin mit den Implantaten gesundheitlich nicht für den Polizeidienst geeignet sei. Insbesondere beim Selbstverteidigungstraining und bei gefährlichen Einsätzen wären Beschädigungen an den Implantaten zu befürchten.

Wohl doch kein erhöhtes Risiko

Die Richter vertrauten jedoch eher einem Gutachten eines plastischen Chirurgen. Dieses besagt, dass es unter Berücksichtigung der konkreten Beschaffenheit der verwendeten Implantate sowie aufgrund deren Platzierung unterhalb der Muskeln kein erhöhtes Verletzungsrisiko gebe.

Der Polizeiarzt hingegen habe laut Gericht zu pauschal entschieden und den konkreten Fall zu wenig berücksichtigt. Die Zulassung zur Polizei darf nämlich nur dann abgelehnt werden, wenn bei Bewerbern mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine Frühpensionierung oder erhebliche Ausfallzeiten zu befürchten sind. Dies sei bei der Klägerin aber keinesfalls der Fall.

Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 21.09.2016, Az.: M 5 E 16.2726


Mehr zum Thema Arbeitsrecht: fristlose KündigungGrenzüberschreitungIndividualarbeitsrechtkrankheitsbedingte KündigungKündigungsschreiben


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Hitzefrei am Arbeitsplatz – wann muss der Chef handeln?

Hitzefrei am Arbeitsplatz ( Bildquelle : Unsplash.com/ Husna Miskandar)

Millionen Arbeitnehmer schmoren dieser Tage bei hohen Temperaturen am Arbeitsplatz. Doch ab einem bestimmten Temperaturpegel kann der Chef in die Pflicht genommen werden.

Hitzefrei kennen wir aus der Schule

Es liegt in der Natur der Deutschen zu meckern – selbst über traumhaftes Wetter. Doch ist ein entscheidender Nachteil des schönen Wetters – neben der Pflicht zur Arbeit zu gehen – nicht von der Hand zu weisen: die Hitze am Arbeitsplatz. Schließlich gehören Klimaanlagen nicht zur Standardausstattung deutscher Büros.

Handlungspflicht ab 26°C Raumtemperatur  WEITERLESEN


Profis bei Kündigungsschutz: Anwalt Kündigungsschutz Hamburg Volksdorf – Was ist die Kündigungsschutzklage?7 Fragen zur Abfindung – Anwalt Kündigungsschutz Hamburg HafencityWas ist das Kündigungsschutzgesetz?


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

 

 

Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?

Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.

Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Jetzt beraten lassen

Kanzleibewertung

Erfahrungen & Bewertungen zu Pöppel Rechtsanwälte