Viele Mitarbeiter kennen das Problem: das eigene Büro stellt nicht immer eine Wohlfühloase dar. Gerade Mitarbeiter in Großraumbüros müssen immer häufiger Abstriche machen. Viele Mitarbeiter empfinden es als unangenehm in einem Büro ohne Fenster zu arbeiten. Dabei sind Büros mit künstlichen Lichtquellen gerade in größeren Büroanlagen auf Grund der architektonischen Gegebenheiten gar nicht so selten.
Ausreichend viel Licht und frische Luft
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Müssen Arbeitnehmer jedoch einen Arbeitsplatz ohne Fenster einfach so hinnehmen? Grundsätzlich muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz mit ausreichend viel Licht und frischer Luft versorgt wird. Dies kann allerdings auch durch eine Klimaanlage oder eine Frischluftzufuhr in anderer Weise erfolgen. Auch künstlichen Licht reicht als Beleuchtung aus, wenn eine entsprechende Beleuchtung gewährleistet wird. Einen pauschalen Anspruch auf ein Fenster haben Mitarbeiter deshalb also nicht. Wer sich trotzdem unwohl fühlt, sollte das Gespräch mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat suchen. Häufig kann so eine andere Möglichkeit für einen anderen Arbeitsplatz gefunden werden.
Kann auch so keine Abhilfe geschaffen werden, so haben Arbeitnehmer die Möglichkeit sich an den Betriebsarzt, die Berufsgenossenschaft oder das Amt für Arbeitsschutz zu wenden. Durch diese Stellen kann überprüft werden, ob das Büro den entsprechenden Arbeitsstättenverordnungen entspricht. Denn auch an die Lichtverhältnisse und die Frischluftzufuhr werden konkrete Anforderungen gestellt. Wer allerdings eigenmächtig auf Grund des fehlenden Fensters der Arbeit fern bleibt, verletzt so seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Der Arbeitgeber kann in so einem Fall eine Abmahnung aussprechen und bei wiederholtem Fehlen sogar kündigen.
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Kleidervorschriften am Arbeitsplatz – Welche Dienstkleidung darf der Chef vorschreiben?
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Immer wieder machen große Unternehmen Schlagzeilen, indem sie ihren Mitarbeitern vorschreiben, welche Kleidung oder welchen Kleidungsstil diese zu tragen haben. In vielen Bereichen sind Arbeitskleidung und Uniformen normal. Man würde sich ganz sicher sehr wundern, wenn ein Flugbegleiter in Jeans und T-Shirt im Eingang der Maschine stehen würde und die Streifenpolizistin im Ballerinakleid an die Unfallstelle kommt.
Für großes Aufsehen hat vor einigen Jahren die Schweizer Bank UBS gesorgt, indem sie ein 40-seitiges Handbuch veröffentlicht hatte, in dem genau vorgeschrieben war, was die Mitarbeiter zu tragen hatten und was nicht. So wurde beispielsweise vorgegeben, dass Männer nur in schwarzen Schnürschuhen (mit Ledersohle) mit schwarzen Socken zur Arbeit erscheinen dürften. Frauen wurde vorgeschrieben hautfarbene Unterwäsche und Seidenstrümpfe zu tragen. Hier wird dann die Alltagskleidung zur Dienstkleidung. Weiterlesen
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