Ein Mechaniker darf nicht dabei sein, wenn ein Bundeswehrhubschrauber repariert wird – weil er Scientologe ist. Das Berliner Verwaltungsgericht hat diese Entscheidung nun bestätigt.
Der Mechaniker hatte geklagt, weil seine Firma ihn von sensiblen Informationen ausgeschlossen hat. Als Grund wurde seine Mitgliedschaft bei Scientology genannt. Der Mitarbeiter sah sich diskriminiert und fürchtete um seinen Job. Das Verwaltungsgericht gab dem Arbeitgeber aber nun recht.
Geschäftsgeheimnisse durch das Auditing in Gefahr
Da es Zweifel an der Verfassungstreue von Scientology gebe, hätten Angehörige der Organisation keinen Einspruch auf Einsicht in Verschlusssachen. Das Gericht teilte die Ansicht, dass die Gefahr bestehe, dass der Mitarbeiter beim sogenannten Auditing, einer von Scientology eingesetzten Befragungsmethode, Geschäftsgeheimnisse verrät.
Der Kläger ist Mechaniker bei einem Hersteller von Hubschraubern. In der Firma werden auch Militärmaschinen gewartet und repariert. Damit man an diesen Maschinen arbeiten darf, ist das Bestehen einer Sicherheitsüberprüfung notwendig, die das Bundeswirtschaftsministerium durchführt. Bei dieser Prüfung ist der Mitarbeiter durchgefallen. Es gebe Zweifel an seiner Zuverlässigkeit und auch daran, dass er jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten würde.
Scientology als Religion Privatsache?
Der Kläger ist allerdings der Ansicht, dass seine Mitgliedschaft bei Scientology seine Privatsache ist. Außerdem bezeichnet sich Scientology selbst als Kirche. Seine Mitgliedschaft ist daher als Religionsausübung zu qualifizieren. Im Zweifel werde er die Belange von Scientology gegenüber seinen beruflichen Interessen zurückstellen, versicherte er.
Die Richter des Verwaltungsgerichts hielten die Entscheidung des Ministeriums aber für unbedenklich. In der Entscheidung, wer die Sicherheitsüberprüfung besteht, habe das Bundeswirtschaftsministerium einen weiten Spielraum. Aber besonders die Tatsache, dass Scientology-Mitglieder gegenüber der Organisation aufgefordert werden können, alles zu erzählen, kann Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen. Die Gefahr, dass Betriebsgeheimnisse ausgeplaudert werden, ist daher vorhanden.
Verfassungsfeindlichkeit der Organisation wirkt sich auf Mitglieder aus
Schließlich ergibt sich aus zahlreichen einschlägigen Quellen, dass Scientology verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Diese Tatsache muss sich der Kläger als Mitglied dieser Organisation zurechnen lassen. Ob der Mechaniker gegen diese Entscheidung Berufung einlegt, ist noch nicht bekannt.
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 31.05.2016, Az.: VG 4 K 295.14
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Immer wieder machen große Unternehmen Schlagzeilen, indem sie ihren Mitarbeitern vorschreiben, welche Kleidung oder welchen Kleidungsstil diese zu tragen haben. In vielen Bereichen sind Arbeitskleidung und Uniformen normal. Man würde sich ganz sicher sehr wundern, wenn ein Flugbegleiter in Jeans und T-Shirt im Eingang der Maschine stehen würde und die Streifenpolizistin im Ballerinakleid an die Unfallstelle kommt.
Für großes Aufsehen hat vor einigen Jahren die Schweizer Bank UBS gesorgt, indem sie ein 40-seitiges Handbuch veröffentlicht hatte, in dem genau vorgeschrieben war, was die Mitarbeiter zu tragen hatten und was nicht. So wurde beispielsweise vorgegeben, dass Männer nur in schwarzen Schnürschuhen (mit Ledersohle) mit schwarzen Socken zur Arbeit erscheinen dürften. Frauen wurde vorgeschrieben hautfarbene Unterwäsche und Seidenstrümpfe zu tragen. Hier wird dann die Alltagskleidung zur Dienstkleidung. Aber nicht nur bei Banken gibt es Bekleidungsvorschriften. WEITERLESEN
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