Streit um Konditionen für die Mitarbeiter und Angehörigen bei der Lufthansa
Es stellt sich die Frage, wie oft Mitarbeiter und Angehörige von diesem Privileg Gebrauch machen können.Wie oft muss die Lufthansa z.B. den Ehemann einer Flugbegleiterin für 10% des Ticketpreises zu einem Verwandtenbesuch in den USA fliegen. Der Ehemann der Flugbegleiterin war zu Spitzenzeiten 54 mal im Jahr unterwegs. Irgendwann wurde es der Lufthansa „zu bunt“ und sie sperrte die Familie für die Mitarbeiterflüge. In dieser Art gestaltete sich die Frage mit der sich das Arbeitsgericht Frankfurt am Main jüngst beschäftigen musste. Die Lufthansa hatte eine Stewardess und ihre Familie komplett für Personalflüge gesperrt. Als Begründung wurde die exzessive Nutzung der Sonderrechte angegeben.
Lufthansa wird zur Großzügigkeit verurteilt
Dies empfand die Mitarbeiterin als ungerecht und klagte – mit Erfolg. Sie hatte den enormen Flugbedarf ihres Ehemannes mit einem Ferienhaus in Italien sowie mit Verwandten und Freunden in den USA begründet.
Die Richter sahen die teilweise wöchentlichen Flüge des Ehemannes in die USA nicht als problematisch an. Na denn … gute Reise !
Quelle: Arbeitsgericht Frankfurt – Az. 7 Ca 8511/10
Praxishinweis: Die Airlines sind rechtlich verpflichtet, den geldwerten Vorteil abzuführen – über die Lohnsteuer – oder zumindest zu melden.
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Immer wieder wird in Arbeitsverhältnissen eine Tantieme als Vergütungsbestandteil vereinbart. Dabei wird der Betriff der Tantieme häufig falsch benutzt. Als Tantieme bezeichnet man eine Zahlung eines variablen Geldbetrags von einem Unternehmen an Mitarbeiter, die gewöhnlich als besondere Honoration zusätzlich
zum Festgehalt geleistet wird. Eine Tantieme ist nicht an die Arbeitsleistung des Mitarbeiters gekoppelt, sondern an das Gesamtergebnis des Unternehmens. Konkret bedeutet das, dass die Höhe der Tantieme vom Umsatz oder Gewinn des Unternehmens abhängt. Dies unterscheidet die Tantieme von einer Provision. Bei den Mitarbeitern, die in den Genuss von Tantiemen kommen, handelt es sich zum größten Teil um Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft, Gesellschafter-Geschäftsführer oder leitende Angestellte. Der Anspruch auf Zahlung einer Tantieme ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag bzw. aus dem Geschäftsführeranstellungsvertrag. Zu beachten ist, dass eine etwaige darin enthaltene Klausel des Vorbehalts der Freiwilligkeit unzulässig ist.
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