Es ist Weihnachten und das Essen war herrlich und der Tisch sieht nicht so toll aus. Welches Elternteil wünscht sich da nicht die Unterstützung des Nachwuchses. Ich rufe also meine Kinder herbei und bin mit meinem Ansinnen erfolglos. Keines meiner Kinder lässt sich dazu bewegen, den Tisch abzuräumen. Meine anwesende Cousine meint noch: Das steht sogar im Grundgesetzbuch, dass Kinder im Haushalt helfen müssen. Für einen kurzen Moment zucken die Kinder und schöpfe einen Hauch Hoffnung. Aber die Worte: „Zeig mal!“ machen meinem Hoffnungsschimmer ein jähes Ende. Natürlich weiß ich, dass das nicht im Grundgesetz steht. Sowas regelt keine Verfassung. Und ein Grundgesetzbuch gibt es sowieso nicht in Deutschland. Und meine Cousine ist Kinderbuchillustratorin – und das macht sie wundervoll – aber eben keine Juristin.
Ich winke also ab und decke den Tisch selber ab. Die Kinder grinsen und kümmern sich um die Geschenke.
Bei mir ist das Thema längst erledigt. Geschirr und Gläser sind im Geschirrspüler, die Reste im Kühlschrank oder vor der Tür (im großen Kühlschrank), denn es war sehr kalt an der Nordsee.
Aber meine Kinderbuchillustratorin grummelt vor sich hin, „da war doch was“. Mama Google hilft schließlich. Und ich bekomm eine Email mit einem Link.
Gesetze im Internet BGB § 1619. Lies mal, Herr Rechtsanwalt, ich hatte recht.
Kinderarbeit in Deutschland – im Gesetz geregelt?
Ich lese und fange an zu grinsen. Ich kenne ja viele Paragraphen, Richtlinien und Gesetze. Auch viel Nutzlosen Kram. Aberdeen kannte ich nicht.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – § 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft
Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.
Jetzt wusste ich, wer am nachten Morgen den Frühstückstisch abräumen würde.
Die Kinder bekamen den Text hochmodern aufs Handy gemailt und waren wenig begeistert. Und als ich mir dann noch den Hinweis auf die Waschmaschine und den Wäscheständer erlaubte verfinsterten sich die Mienen der Kinder noch mehr.
Eins habe ich gelernt, einmal mehr, recht haben und recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Illustration ©Julia Weinmann
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