Kündigung wegen Verstoß gegen Corona-Regeln am Arbeitsplatz

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Die Corona-Pandemie schüttelt unsere gesamte Gesellschaft und unseren Alltag kräftig durch. Es gibt jede Menge neue Regeln, Gebote, Verbote und Strafen. Dinge, die wir vor einem Jahr nie im Leben für abwegig und irre abgestempelt hätten.

Und jetzt stellt sich ernsthaft die Frage, ob man gekündigt werden kann, weil man am Arbeitsplatz keine Maske trägt. 

Kann mein Chef mich wegen Verstößen gegen Corona Auflagen kündigen?

Diese Frage ist gar nicht so weit hergeholt. Gibt eine ernsthafte Zahl von Menschen, die zu Film an Corona – Maßnahmen haben und geht teilweise so weit dass Corona Pandemie als Ganzes bestritten wird. Auch dass die COVID-19 Erkrankung eine schwerwiegende Erkrankung ist, wird von vielen Menschen zweifelt.

Was passiert aber, wenn in einem Betrieb verbindliche Regeln für den Umgang mit Corona, zum Beispiel Hygienemaßnahmen, Abstandsregeln, Desinfektionsvorschriften oder Pflicht eine Maske zu tragen vorhanden sind. Derartige Vorschriften können durch Dienstanweisung oder Betriebsvereinbarung im Betrieb wirksam vorhanden sein.

Wenn nun ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin verbindliche Vorschriften verstößt, kann es zu einer Abmahnung und im Wiederholungsfall zu einer fristlosen Kündigung führen. 

Wiederholte Verstöße können zur fristlosen Kündigung wegen Corona führen

Wenn zum Beispiel ein Verstoß gegen Desinfektionsregeln oder Verstoß gegen die Maskenpflicht oder andere derartige Verstöße bereits mit einer Abmahnung geahndet wurden, erneut vorkommen, kann und wird die fristlose Kündigung die einzig realistische Möglichkeit für den Arbeitgeber sein.

Daneben sind sogar Fälle denkbar, denen eine fristlose Kündigung schon beim erstmaligen Verstoß möglich ist. So wäre es denkbar, wenn ein Mitarbeiter mit Corona Infektion gegen die ausdrückliche Anweisung des Vorgesetzten oder Arbeitgebers den Betrieb betritt.

Kündigung wegen Verstoß gegen Corona-Regeln am Arbeitsplatz


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