Diskriminierung von nicht Geimpften durch Testpflicht?

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Corona führt zu großen Verunsicherungen und vielen Fragen. Hier ein Beispiel, das uns heute erreicht hat mit unserer Antwort.


Die Frage eines Nutzers zum Thema Testpflicht:

Hallo Herr Pöppel

Ich möchte fragen, ob eine Diskriminierung am Arbeitsplatz zwischen geimpften und ungeimpften Personen in Bezug auf Antigentests erlaubt ist. Es ist allgemein bekannt, dass geimpfte Personen ungeimpfte Personen anstecken können, jedoch nicht getestet werden müssen. Ist das ein Fall von Diskriminierung? Steht dieser Fall im Widerspruch zu AGG?

Mit freundlichen Grüßen …


Unsere Antwort:

Sehr geehrter Herr …..,

Die Ungleichbehandlung von geimpften und nicht geimpften Personen stellt rechtlich keine Diskriminierung im Sinne des AGB dar.
In § 1 AGG sind die geschützten Fälle genau beschrieben: „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“
Die Corona-Impf-Problematik fällt zweifelsfrei nicht hierunter.
Mit freundlichen Grüßen 
 
Axel Pöppel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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