Muss mein Arbeitgeber mir meinen Urlaub zum Ende des Arbeitsverhältnisses gewähren?

Image

Der Urlaub zum Ende eines Arbeitsverhältnisses ist sehr oft Thema im Arbeitsrecht. Und es gibt jede Menge Fälle, die da auftreten können. Und auch nach über 20 Jahren im Arbeitsrecht läuft einem immer mal ein Fall über den Weg, den man so noch nicht kennt.


Die nachfolgende Anfrage (aus Gründen der Anonymisierung angepasst) erreichte uns per Email und landete in den erfahrenen Händen von Hamza Gülbas:

Sehr geehrtes Kanzleiteam,

zu meinem gekündigten Arbeitsverhältnis habe ich folgende Frage:

Ich habe meinen Job am 31.7.2021 zum 31.01.2022 gekündigt. Im Arbeitsvertrag ist eine 6 monatige Kündigungsfrist vereinbart. Seit dem 13.10.2021 bin ich krank geschrieben und bekomme mittlerweile Krankengeld. Mein Arzt meinte, dass ich in diesem Jahr nicht mehr arbeiten könnte. Es könnte sogar sein, dass ich bis Mitte oder sogar Ende Januar krank bin.

Ich habe noch 14 Tage Resturlaubsanspruch aus diesem Jahr. Wie verhält es sich mit diesem Urlaubsanspruch, wenn ich bis Mitte Januar krank sein sollte? Kann mein alter Arbeitgeber sagen, dass ich arbeiten muss, obwohl noch 14 Tage Urlaub habe? Ich möchte meinen Urlaub lieber nehmen und will den Resturlaub gerade nicht ausbezahlt haben.

Mit freundlichen Grüßen

…..


Hier unsere Antwort:

Sehr geehrter Herr …,

der Arbeitgeber kann Ihnen, wenn Sie den Urlaub beantragen, diesen nur dann verwehren, wenn dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang  verdienen, Ihrem Urlaubswunsch entgegenstehen.

Dabei liegt ein dringender betrieblicher Grund noch nicht vor, weil viel zu tun ist. Es muss aus Sicht des Arbeitgebers schon eine außerordentliche Situation vorliegen.

In Ihrem Fall ist es eigentlich kaum denkbar, dass der Arbeitgeber unbedingt auf Ihre Arbeitskraft in den letzten drei Wochen Ihres Arbeitsverhältnisses angewiesen ist.

Sollte der Arbeitgeber eigentlich keinen dringenden betrieblichen Grund haben und Ihnen den Urlaub trotzdem verweigern wollen, müssten Sie, wenn Sie auf Ihrem Recht bestehen wollen, den Arbeitgeber im sogenannten einstweiligen verfügungsverfahren vor dem Arbeitsgericht verklagen.

Beachten Sie bitte drei Punkte:

  1. Vor dem Arbeitsgericht trägt jeder seine eigenen Rechtsanwaltskosten. Unabhängig davon also, ob man gewinnt oder verliert.
  2. Unsere Ersteinschätzung ersetzt keine konkrete Beratung; im Rahmen des Urlaubs kommen z.B. auch Betriebsvereinbarungen in Betracht, die vom Gesetz abweichende Regelungen vorsehen können.
  3. Beachten Sie bei der Berechnung Ihres Urlaubsanspruchs, dass Ihnen für den Januar 2022 auch Urlaub zusteht.

Mit freundlichen Grüßen

Hamza Gülbas

Rechtsanwalt

RA Hamza Gülbas


Mehr zum Thema: Fachanwalt Arbeitsrecht HusumRechtsanwalt Kündigung HamburgRechtsanwalt Nordfriesland ArbeitsrechtLufthansa Cargo Rückforderung FortbildungskostenKosten Prämienzahlung Terminsvertretung Arbeitsrecht HamburgTierschutzbeauftragte Sonderkündigungsschutz Kann der Chef überstunden anordnensoll ich als leitender Angestellter mit einem Headhunter arbeiten? –  Arbeitgeber Headhunter  – Strahlenschutzbeauftragte Freistellung ohne Wiederuf Entlassung bei SozialplanZuschläge Mehrarbeit


Verfällt Urlaub bei langer Krankheit?

Nicht alle Krankheiten lassen sich schnell auskurieren. So kann es durchaus vorkommen, dass Arbeitnehmer über Wochen, Monate oder sogar Jahre arbeitsunfähig sind. Viele Arbeitnehmer machen sich in dieser Zeit Gedanken über ihre Urlaubsansprüche, schließlich kann der Urlaub auf Grund der Erkrankung nicht genommen werden.

Urlaubsansprüche verfallen nicht einfach

Grundsätzlich verfallen Urlaubsansprüche durch eine längere Krankheit nicht einfach.
Denn der Erholungsurlaub hat im deutschen Arbeitsrecht einen sehr hohen Stellenwert.
Deswegen haben die Richter am Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht dadurch abgetan werden kann, dass der Mitarbeiter das ganze Jahr erkrankt war.
Damit haben auch Mitarbeiter, die das ganze Kalenderjahr arbeitsunfähig waren, einen Urlaubsanspruch.
Zudem muss der nicht genommene Urlaub nicht, wie sonst üblich, in den ersten drei Monaten des Folgejahres genommen werden…Weiterlesen

Verfällt Urlaub bei langer Krankheit?


Profis zum Kündigungsschutz: Kanzlei für Arbeitsrecht in Wilhelmsburg –  – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in HusumRechtsanwalt für Arbeitsrecht in Wandsbek –  Fristlose Kündigung wegen Corona – Anwalt Kündigung HamburgFachanwalt für Arbeitsrecht HamburgBester Anwalt Arbeitsrecht Anwalt BarmbekArbeitsrecht Eimsbüttel –  Anwalt Dulsberg Arbeitsrecht – Rechtsanwalt Barmbek Nord Kündigung


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie direkt an. Schildern Sie uns unverbindlich Ihr Problem und wir können Ihnen bereits eine kostenlose Ersteinschätzung geben.

Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsverträge und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

040 – 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Corona-Test – Verpflichtung im Job!?

Kann mein Chef mich zum Corona-Test zwingen? Diese Frage steht in Zeiten von Corona und Pandemie immer wieder im Blickpunkt. Und die Rechtslage ändert sich ständig.

Nach bestem Wissen und Gewissen: Kein Arbeitgeber kann Sie zum Test zwingen. ABER: Wer umgeimpft und nicht genesen mit entsprechender Bescheinigung ist, den darf der Arbeitgeber nicht ohne tagesaktuellen Test an den Arbeitsplatz lassen.

Kein Test, keine Arbeitsmöglichkeit, kein Lohn … einziger Ausweg: Home-Office, wenn möglich und dem Chef zumutbar.

Eine Anmerkung: Selbst wir, als Rechtsanwälte, die sich täglich mit dem Thema Corona am Arbeitsplatz beschäftigen, können den ständigen Rechtsänderungen und Widersprüchen teils nicht mehr folgen. Das ist in höchstem Maße Problematisch. Die Politik muss hier künftig anders vorgehen. Denn wie soll Otto-Normalbürger/in verstehen, was geübte Anwälte kaum oder nicht verstehen?…WEITERLESEN

negativer Corona Test


Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Kündigung fristgerechtKündigungsschutzKündigungsschutz ArbeitsrechtKündigung Arbeitsvertragfristlose KündigungAirbus Personalabbau Schließung Station Frankfurt United Airlines Kündigungsschutz Anwalt Hamburg – Sozialplan Arbeitsrecht– Freistellung ohne Wideruf Entlassung bei SozialplanZuschläge Mehrarbeit


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie direkt an. Schildern Sie uns unverbindlich Ihr Problem und wir können Ihnen bereits eine kostenlose Ersteinschätzung geben.

Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsverträge und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

040 – 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Mindestlohn

Das deutsche Arbeitsrecht kennt insgesamt sechs Arten von Mindestlohn:

  • den allgemeinen Mindestlohn auf der Grundlage des Mindestlohngesetzes;
  • Branchenmindestlöhne durch allgemeinverbindliche Tarifverträge auf der Grundlage des Tarifvertragsgesetzes;
  • Branchenmindestlöhne durch allgemeinverbindliche Tarifverträge auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes;
  • den Mindestlohn für die Pflegebranche durch Rechtsverordnung auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes;
  • Lohnuntergrenzen für Leiharbeitnehmer auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes;
  • Vergabemindestlöhne nach den Vergabegesetzen der Länder, Vergabemindestlöhne beinhalten keinen individuellen Anspruch der Arbeitnehmer auf einen Mindestlohn. Weiterlesen

Mindestlohn


Mehr zum Thema Arbeitsrecht: KündigungsschutzklageInteressenausgleichGesamtbetriebsratKündigungsschutzklageWas tun bei Kündigung durch AirbusAirbus Leiharbeiter KündigungKündigung fristgerechtKündigungsschutzKündigungsschutz ArbeitsrechtKündigung Arbeitsvertragfristlose Kündigung


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie direkt an. Schildern Sie uns unverbindlich Ihr Problem und wir können Ihnen bereits eine kostenlose Ersteinschätzung geben.

Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsverträge und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

040 – 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?

Nutzen Sie unsere Online Anfrage zum Schnell-Check.

Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos.

Jetzt zum Schnell-Check im Arbeitsrecht

Kanzleibewertung

Erfahrungen & Bewertungen zu Pöppel Rechtsanwälte