Der Urlaub zum Ende eines Arbeitsverhältnisses ist sehr oft Thema im Arbeitsrecht. Und es gibt jede Menge Fälle, die da auftreten können. Und auch nach über 20 Jahren im Arbeitsrecht läuft einem immer mal ein Fall über den Weg, den man so noch nicht kennt.
Die nachfolgende Anfrage (aus Gründen der Anonymisierung angepasst) erreichte uns per Email und landete in den erfahrenen Händen von Hamza Gülbas:
Sehr geehrtes Kanzleiteam,
zu meinem gekündigten Arbeitsverhältnis habe ich folgende Frage:
Ich habe meinen Job am 31.7.2021 zum 31.01.2022 gekündigt. Im Arbeitsvertrag ist eine 6 monatige Kündigungsfrist vereinbart. Seit dem 13.10.2021 bin ich krank geschrieben und bekomme mittlerweile Krankengeld. Mein Arzt meinte, dass ich in diesem Jahr nicht mehr arbeiten könnte. Es könnte sogar sein, dass ich bis Mitte oder sogar Ende Januar krank bin.
Ich habe noch 14 Tage Resturlaubsanspruch aus diesem Jahr. Wie verhält es sich mit diesem Urlaubsanspruch, wenn ich bis Mitte Januar krank sein sollte? Kann mein alter Arbeitgeber sagen, dass ich arbeiten muss, obwohl noch 14 Tage Urlaub habe? Ich möchte meinen Urlaub lieber nehmen und will den Resturlaub gerade nicht ausbezahlt haben.
Mit freundlichen Grüßen
…..
Hier unsere Antwort:
Sehr geehrter Herr …,
der Arbeitgeber kann Ihnen, wenn Sie den Urlaub beantragen, diesen nur dann verwehren, wenn dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, Ihrem Urlaubswunsch entgegenstehen.
Dabei liegt ein dringender betrieblicher Grund noch nicht vor, weil viel zu tun ist. Es muss aus Sicht des Arbeitgebers schon eine außerordentliche Situation vorliegen.
In Ihrem Fall ist es eigentlich kaum denkbar, dass der Arbeitgeber unbedingt auf Ihre Arbeitskraft in den letzten drei Wochen Ihres Arbeitsverhältnisses angewiesen ist.
Sollte der Arbeitgeber eigentlich keinen dringenden betrieblichen Grund haben und Ihnen den Urlaub trotzdem verweigern wollen, müssten Sie, wenn Sie auf Ihrem Recht bestehen wollen, den Arbeitgeber im sogenannten einstweiligen verfügungsverfahren vor dem Arbeitsgericht verklagen.
Beachten Sie bitte drei Punkte:
- Vor dem Arbeitsgericht trägt jeder seine eigenen Rechtsanwaltskosten. Unabhängig davon also, ob man gewinnt oder verliert.
- Unsere Ersteinschätzung ersetzt keine konkrete Beratung; im Rahmen des Urlaubs kommen z.B. auch Betriebsvereinbarungen in Betracht, die vom Gesetz abweichende Regelungen vorsehen können.
- Beachten Sie bei der Berechnung Ihres Urlaubsanspruchs, dass Ihnen für den Januar 2022 auch Urlaub zusteht.
Mit freundlichen Grüßen
Hamza Gülbas
Rechtsanwalt
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