
Der Skandal um die Firma GoodGame Studio zieht immer weitere Kreise.
Heute war ich bei RTL im Studio für ein Interview. Das wird – wenn man mich nicht rausschneidet 🙂 – heute 17.12.2015 um 18 Uhr auf RTL Nord gesendet!!
Mal sehen, was von der halben Stunde Dreh so übrig bleibt.
Die waren bei RTL wirklich interessiert an den offensichtlich schlimmen Zuständen bei GoodGame und hatten auch schon eine längere Interview-Runde mit Arbeitnehmern und der Gewerkschaft hinter sich.
Hier der Link zu unserem Beitrag:
https://www.ra-poeppel.de/skandal-kuendigungen-bei-den-goodgame-studios-in-hamburg/
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: ordentliche Kündigung– Kündigungsgrund – Kündigung im Kleinbetrieb – Nachteilsausgleich – Personenbedingte Kündigung– Leistungsbedingte Kündigung
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Urlaubsanspruch und Sonderurlaub zur Hochzeit

Hochzeit/ Bild: Unsplash.com
Der (Erholungs-) Urlaub eines Arbeitnehmers ist arbeitsrechtlich gesehen zunächst einmal eine bezahlte Arbeitsfreistellung, die im Bundesurlaubgesetz (BurlG) geregelt ist. Allen Arbeitnehmern steht zwingend Erholungsurlaub von mindestens 4 Wochen im Jahr zu, währenddessen ihnen das in den letzten dreizehn Wochen durchschnittlich erzielte Arbeitsentgelt fortzubezahlen ist. Von diesem gesetzlichen Mindesturlaub kann zugunsten (aber nicht zu Lasten!) des Arbeitnehmer durch Arbeits- oder Tarifvertrag abgewichen werden. Das hat in vielen Branchen zu einer betrieblichen Praxis von 29 bis 30 Werktagen Urlaub geführt, wobei der volle gesetzliche Urlaubsanspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben wird (§ 4 BurlG). Erkrankt eine Arbeitnehmer während seines Urlaubs, zählen die durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Krankheitstage nicht als Urlaubstage, da die Erholung als Urlaubszweck nicht erreicht wurde. Die Urlaubstage müssen zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden. Dies gilt jedoch nicht bei Erkrankung von Kindern während des Urlaubs des Arbeitnehmers. Vorsicht ist geboten, wenn der Arbeitnehmer merkt, dass er am Ende des Jahres noch viele Urlaubstage „übrig“… WEITERLESEN
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