Arbeitnehmerpflichten im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich für den Arbeitnehmer verschiedene Pflichten.
Die Hauptleistung der Arbeitnehmerpflicht ist das Arbeiten
Die so genannte Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers ist es, zu arbeiten. Dabei schuldet der Arbeitnehmer keinen Erfolg, sondern nur die reine Tätigkeit. Diese Arbeit beziehungsweise Tätigkeit muss er nach den eigenen Möglichkeiten ordentlich (etwas besser als mittlerer Art und Güte) erbringen.
Als Arbeitnehmerpflicht gibt es zudem Nebenleistungspflichten
Neben dieser Hauptleistungspflicht, hat der Arbeitnehmer auch noch so genannte Nebenleistungspflichten. Diese sind zum Beispiel das vertragliche Wettbewerbsverbot, die Verpflichtung, dem Arbeitgeber keinen Schaden zuzufügen oder auch die Verpflichtung, den Anweisungen des Arbeitgebers zu folgen. Letzteres wird allgemein als Direktionsrecht des Arbeitgebers bezeichnet.
Grundsätzlich sind die Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Haftung gegenüber dem Arbeitgeber im Vergleich zu den normalen schuldrechtlichen Grundsätzen deutlich privilegiert.
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Ist der Arbeitgeber mit dem Verhalten eines Arbeitnehmers unzufrieden, da dieses einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag oder die arbeitsvertraglichen Pflichten darstellt, rügen, so kann er dem betroffenen Arbeitnehmer eine Abmahnung erteilen, um dem Arbeitnehmer so mitzuteilen, dass das Fortführen des Verhaltens zu Konsequenzen führen wird.
Bei einer Abmahnung im Arbeitsrecht gelten strenge Anforderungen
Damit der Arbeitgeber nicht gleich jedes Fehlverhalten eines Arbeitnehmers rügen kann, sind an eine Abmahnung strenge Anforderungen zu stellen. Zunächst muss der Arbeitgeber in der Abmahnung das gerügte Fehlverhalten genau darstellen. Dafür müssen in der Abmahnung auch Datum und Uhrzeit des Fehlverhaltens festgehalten werden. Eine Abmahnung wegen „regelmäßigen zu spät Kommens“ ist deshalb unwirksam, da das Fehlverhalten nicht konkret genug beschrieben wird. Weiterlesen
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