Die Scheidung mit nur einem Anwalt

Können wir Scheidung mit nur einem Anwalt mach? Das werden Anwältinnen und Anwälte oft gefragt. Die Antwort lautet: Im Prinzip ja, aber.

Scheidung mit nur einem Anwalt ist grds. möglich

Aber: Anders als nach weit verbreiteter Meinung ist die Scheidung mit nur einem Anwalt aber nicht in dem Sinne möglich, dass ein Anwalt beide Ehepartner berät und vertritt. Dies ist rechtlich ausgeschlossen. Denn hier liegt die Gefahr einer Interessenkollision vor und die Beratung von beiden Ehepartnern ist darum auch berufsrechtlich unzulässig.

Aber die Scheidung mit nur einem Anwalt kann in der Form durchgeführt werden, dass das Mandatsverhältnis nur zu einem der Ehegatten begründet wird und der andere Ehegatte im Scheidungsverfahren ohne Anwalt auskommt. Der Ehepartner ohne Anwalt braucht der Scheidung dann bloß formlos zustimmen und die Angaben des anderen zur Trennung bestätigen.

Mit notarieller Scheidungsfolgenvereinbarung ist die Scheidung deutlich einfacher

Um diese Form der Scheidung noch einfacher und auch schneller zu machen, ist ein notarieller Scheidungsfolgenvergleich außerordentlich nätzlich. Dieser verursacht der in der Regel auch deutlich geringere Kosten, als die Kosten eines zweiten Rechtsanwaltes.

Die Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt eignet sich allerdings in der Praxis nur für Fälle, in den sich die Beteiligten über alle Trennungs- und Scheidungsfolgen einig sind. Viele Eheleute wollen schlicht nur geschieden werden wollen, aber ansonsten wechselseitig keinerlei Ansprüche erheben. Dann ist dies oft eine gute Methode.

Scheidung/ Bild: Unsplash.com


Familiensachen – betreffend im Ausland wohnende Deutsche. Das ist die Formelle Bezeichnung von Fällen im Familienrecht, an denen Deutsche Staatsangehörige beteiligt sind, die im Ausland leben.

Welches Gericht ist für Deutsche im Ausland zuständig? Im Zweifel Berlin Schöneberg!

Für Familiensachen von Deutschen im Ausland ist erst einmal das Amtsgericht Schöneberg zuständig. Das Amtsgericht Schöneberg ist als Familiengericht also zum einen für die Fälle aus dem Bezirk Schöneberg zuständig und darüber hinaus hat es eine quasi globale Zuständigkeit, wenn es sogannannte Auslandsdeutsche betrifft. Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg ist also zuständig, sofern die deutschen Gerichte nach Deutschem Recht, und gleichzeitig die Deutschen Gerichte unter Berücksichtigung vorrangig zu beachtender völkerrechtlicher Vereinbarungen auch international zuständig sind.

Familiensachen – betreffend im Ausland wohnende Deutsche

Das Amtsgericht Schöneberg ist zunächst einmal zuständig für Ehesachen, d.h.

– Scheidungsverfahren,
– Eheaufhebungsverfahren und
– Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe.

Voraussetzung ist dabei, dass beide Ehegatten oder zumindest einer der Ehegatten Deutscher ist und beide im Ausland leben. Lebt einer der Ehegatten in Deutschland, ist das Gericht zuständig, in dessen deutschen Gerichtsbezirk dieser Ehegatte wohnt.

Wenn Sie Fragen zum internationalen Familienrecht oder Internationalen Scheidungsrecht haben, melden Sie sich gerne bei unserer Kollegin Viviane Spethmann.


Rechtsanwältin Viviane Spethmann
Fachanwältin für Familienrecht in Hamburg

Kanzlei
Spethmann & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Straßenbahnring 13  (Falkenried-Piazza)
20251 Hamburg (Hoheluft-Ost / Eppendorf)

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Telefon: (040) 411 60 69-0
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