Rettung für Kaiser’s Tengelmann ? Arbeitnehmervertreter bleiben kritisch

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Lange war unklar, ob die rund 15.000 Arbeitsplätze der Supermarktkette gerettet werden können. Nach einigem Hin und Her steht nun nach Angaben von Bundeswirtschaftsminister Gabriel fest, die 15.000 Arbeitsplätze sind vorerst gerettet. Dabei verkündeten der Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und ver-di-Chef Bsirske die guten Nachrichten selbst.

unsplash.com/ Brooke Cagle

Arbeitnehmervertreter bleiben allerdings kritisch.

Viele Mitarbeiter der Supermarktkette können die Rettung allerdings noch gar nicht glauben, zu lange haben sich die bisherigen Verhandlungen ohne Erfolg hingezogen. Eine Einigung kam für die Mitarbeiter von Kaiser’s Tengelmann daher sehr überraschend.

Einigung zwischen Rewe und Deka ebnet offenbar den Weg

Laut Angaben von Bsirske und Gabriel wird Rewe die bisherige Klage gegen die Ministererlaubnis bis zum 11. November zurückziehen.

Zudem werde es einen Interessenausgleich zwischen Rewe und Edeka geben. Die genauen finanziellen Bedingungen müssen allerdings erst noch festgelegt werden. Dies wird Aufgabe von unabhängigen Wirtschaftsprüfern sein.

unsplash.com/ Raquel Martinez

Ob Rewe dabei einen Ausgleich in Form von Geld oder zusätzlichen Filialen erhält, ist bislang offen.

Bis zum Wochenende sollen die Verhandlungen darüber jedoch beendet sein.

Insgesamt bleibt damit bisher unklar, aus welcher Kaiser’s Tengelmann-Filiale nunmehr ein Edeka- oder Rewe- Markt wird. Ursprünglich sollte Edeka alle Märkte erhalten.

Allerdings müssen die Filialen einer Klausel zufolge gleichmäßig an die Mitbewerber verteilt werden.

Laut internen Quellen soll Rewe eine Kaiser’s Tengelmann- Filiale in Berlin erhalten, die rund 20 Prozent des Gesamtumsatzes ausmacht. Edeka soll dagegen die Filialen in Nord-Rhein-Westfalen erhalten.

Eine konkrete Antwort haben die Beschäftigten von Kaiser’s Tengelmann jedoch noch nicht erhalten und bleiben zunächst erst einmal skeptisch. Die komplette Zerschlagung der Supermarktkette scheint durch die Einigung zunächst jedoch erst einmal abgewendet worden zu sein.


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Kleidervorschriften am Arbeitsplatz – Welche Dienstkleidung darf der Chef vorschreiben?

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Immer wieder machen große Unternehmen Schlagzeilen, indem sie ihren Mitarbeitern vorschreiben, welche Kleidung oder welchen Kleidungsstil diese zu tragen haben. In vielen Bereichen sind Arbeitskleidung und Uniformen normal. Man würde sich ganz sicher sehr wundern, wenn ein Flugbegleiter in Jeans und T-Shirt im Eingang der Maschine stehen würde und die Streifenpolizistin im Ballerinakleid an die Unfallstelle kommt.

Für großes Aufsehen hat vor einigen Jahren die Schweizer Bank UBS gesorgt, indem sie ein 40-seitiges Handbuch veröffentlicht hatte, in dem genau vorgeschrieben war, was die Mitarbeiter zu tragen hatten und was nicht. So wurde beispielsweise vorgegeben, dass Männer nur in schwarzen Schnürschuhen (mit Ledersohle) mit schwarzen Socken zur Arbeit erscheinen dürften. Frauen wurde vorgeschrieben hautfarbene Unterwäsche und Seidenstrümpfe zu tragen. Hier wird dann die Alltagskleidung zur Dienstkleidung. Aber nicht nur bei Banken gibt es Bekleidungsvorschriften. WEITERLESEN


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