Verfolgungsjagd: der Lamborghini, das Renn-Quad und die fristlose Kündigung

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Das Arbeitsgericht in Düsseldorf hatte einen filmreifen Fall vorliegen und im Ergebnis darüber zu entscheiden, ob die Verfolgungsjagd eines Autoverkäufers unter Alkoholeinfluss eine Kündigung rechtfertigt. Weil der Verkäufer alkoholisiert und ohne Führerschein an einem Straßenrennen teilgenommen hat, durfte das Autohaus seinen Mitarbeiter entlassen, urteilte das Arbeitsgericht.

Alkohol am Steuer und privates Rennen – Der Mann ließ fast nichts aus

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Dass Verkäufer in einem Autohaus ihren Job riskieren können, wenn sie privat grobe Verkehrsverstöße unter Alkoholeinfluss begehen, zeigt nun diese Entscheidung. Im kürzlich entschiedenen Fall wurde der Autoverkäufer im März von der Polizei aufgegriffen, als er mit überhöhter Geschwindigkeit mit einem in Deutschland nicht zugelassenen Renn-Quad unter Alkoholeinfluss und ohne gültige Fahrerlaubnis im Straßenverkehr unterwegs war. Der gute Mann hat also kaum einen Verstoß ausgelassen. Der Verkäufer fuhr hinter seinem eigenen Lamborghini her, welcher wiederum von einer anderen Person gefahren wurde, was ihm als Eigentümer missfiel. Das Autohaus ging von einem illegalen Straßenrennen aus und kündigte seinem Mitarbeiter daraufhin fristlos.

Fristlose Kuendigung (1400 x 724)

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Der Mitarbeiter wurde bereits zwei Jahre zuvor wegen eines ähnlichen Vorfalls abgemahnt. 2014 hat er mit einem Fahrzeug der Schwestergesellschaft ebenfalls unter Alkoholeinfluss einen Totalschaden verursacht. Hierdurch wurde ihm auch die Fahrerlaubnis entzogen. Mit der Klage vor dem Arbeitsgericht wehrt sich der Autoverkäufer nun gegen die fristlose Kündigung.

Kein Straßenrennen, sondern eine berechtige Verfolgungsjagd?

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Vor Gericht bestritt der Kläger, dass ein verabredetes Straßenrennen stattgefunden hat. Laut seiner Version von dem Abend hat er lediglich versucht sein Eigentum zu schützen. Am besagten Abend habe er seine Lebensgefährtin mit seinem Lamborghini von einer Feier abholen wollen. Vor Ort habe er dann kurz die Toilette besucht und in der Zwischenzeit den Motor seines Autos laufen lassen. Ein Fremder habe die Gelegenheit genutzt und sei mit dem Lamborghini weggefahren. Im Schockzustand habe er schließlich das in direkter Nähe stehende Quad benutzt und die Verfolgung des Diebs aufgenommen.

Ob das Gericht dieser Version mehr Glauben schenkte ist nicht bekannt. Hierauf kam es allerdings auch nicht an. Denn selbst wenn die Verfolgungsjagd der Wahrheit entsprechen würde, rechtfertige dies keinesfalls die Fahrt in alkoholisierten Zustand und die mehrfachen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Der Arbeitgeber war daher zurecht zur fristlosen Kündigung berechtigt gewesen.

Auch private Handlungen können zu Kündigungen führen

Zwar handelt es sich um ein außerdienstliches Verhalten – aber auch dieses kann unter Umständen arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Insbesondere dann, wenn hierdurch das Vertrauen des Arbeitgebers in die Eignung des Mitarbeiters erschüttert wurde und das Ansehen des Unternehmens gefährdet ist. Im vorliegenden Fall kommt erschwerend noch hinzu, dass der Autoverkäufer bereits wegen einer ähnlichen Angelegenheit abgemahnt wurde.

Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.07.2016, Az. 15 Ca 1769/16.


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