Erste Mindestlohnerhöhung seit der Einführung. Künftig gibt es mehr Geld für Beschäftigte im Niedriglohnsektor. Der Mindestlohn steigt zum 01.01.2017 erstmals um 34 Cent auf 8,84 € pro Stunde.
Am 28.06.2016 hat die Mindestlohnkommission einstimmig eine Erhöhung des Mindestlohns beschlossen. Die Höhe dieser Anpassung orientiert sich laut der Begründung an der Tarifentwicklung in Deutschland. Die erkämpften Tariferhöhungen sind als Ausgangs- und Orientierungspunkt für die Anpassung maßgeblich. Der öffentliche Dienst dürfte daher einen erheblichen Beitrag zu dieser Entscheidung geleistet haben.
Die Mindestlohnkommission
Der Mindestlohn war eine zentrale sozialpolitische Neuerung der amtierenden schwarz-roten Koalition. Seit knapp eineinhalb Jahren gilt nun die Lohnuntergrenze von derzeit 8,50 €. Die Mindestlohnkommission legt die konkrete Höhe des Mindestlohns alle zwei Jahre neu fest. Dabei soll sie frei von politischer Einflussnahme entscheiden. Der Kommission gehören je drei Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeber sowie zwei beratende Wissenschaftler an. Daneben gibt es noch einen Vorsitzenden.
Die Kommission begründet ihre kürzlich getroffene Entscheidung zur Erhöhung im Kern mit der Steigerung des durchschnittlichen tariflichen Stundenlohns. Seit Anfang 2015 wurden diverse Tarifverträge neu verhandelt und abgeschlossen – durchschnittlich kam es dabei zu einer Lohnerhöhung von 3,2 %. Hätte die Kommission allerdings genau diesen Wert zugrunde gelegt, wäre der Mindestlohn auf exakt 8,77 € angestiegen. Das Gremium hat sich also auf eine höhere Anpassung geeinigt. Insbesondere der jüngste Tarifabschluss im öffentlichen Dienst, der noch nicht durch Auszahlung wirksam geworden ist, hat zu der höheren Anpassung geführt.
Meinungen zur Erhöhung
Die Gewerkschaften sind zufrieden mit dieser Anpassung. Es gibt aber auch Stimmen, die die Erhöhung als unzureichend kritisieren. So äußerte sich der Sozialverband VdK beispielsweise und fordert, dass der Mindestlohn noch deutlich erhöht werden müsse, damit Arbeitnehmer in Vollzeit gut für ihren Lebensunterhalt sorgen können und eine angemessenen Alterssicherung eintritt, die über dem Grundsicherungsniveau liegt.
Schaut man sich unsere Nachbarn an, sollte hier noch etwas Luft nach oben sein. So liegt der gesetzliche Mindestlohn in den Niederlanden bei 9,36 €, in Belgien bei 9,10 €, in Frankreich bei 9,67 € und in Luxemburg sogar bei 11,12 €.
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Immer wieder machen große Unternehmen Schlagzeilen, indem sie ihren Mitarbeitern vorschreiben, welche Kleidung oder welchen Kleidungsstil diese zu tragen haben. In vielen Bereichen sind Arbeitskleidung und Uniformen normal. Man würde sich ganz sicher sehr wundern, wenn ein Flugbegleiter in Jeans und T-Shirt im Eingang der Maschine stehen würde und die Streifenpolizistin im Ballerinakleid an die Unfallstelle kommt.
Für großes Aufsehen hat vor einigen Jahren die Schweizer Bank UBS gesorgt, indem sie ein 40-seitiges Handbuch veröffentlicht hatte, in dem genau vorgeschrieben war, was die Mitarbeiter zu tragen hatten und was nicht. So wurde beispielsweise vorgegeben, dass Männer nur in schwarzen Schnürschuhen (mit Ledersohle) mit schwarzen Socken zur Arbeit erscheinen dürften. Frauen wurde vorgeschrieben hautfarbene Unterwäsche und Seidenstrümpfe zu tragen. Hier wird dann die Alltagskleidung zur Dienstkleidung. Aber nicht nur bei Banken gibt es Bekleidungsvorschriften. WEITERLESEN
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