Nahezu jede Kündigung bringt den Gekündigten in eine besondere Situation. Denn unabhängig davon, ob er mit der Arbeit glücklich war oder nicht, birgt die Kündigung immer die Gefahr des sozialen Abstiegs und erzeugt so – nicht ganz unberechtigt – Existenzängste.
In den letzten Jahren ist folgerichtig zu beobachten, dass die Neigung der Arbeitnehmer, einer Beendigung gegen Abfindung zuzustimmen, deutlich zugenommen hat. Insbesondere ältere Arbeitnehmer neigen dazu, lange und ausdauernd um den Arbeitsplatz zu kämpfen. Dies hat seinen Grund natürlich auch in den Veränderungen beim Arbeitslosengeld und insbesondere bei den Hartz IV-Gesetzen.
Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
Wir schauen nicht so sehr auf die Regelabfindung, sondern darauf, was im Einzelfall möglich ist. Dies kann unter Umständen sehr viel mehr oder auch deutlich weniger sein. In der Regel erreichen wir für unsere Mandanten Abfindungen deutlich oberhalb der „Regelabfindung“. Dies kann aber nicht immer gelingen.
Dabei gilt im Falle der Kündigung eines ohne Ausnahme: Je früher der Rechtsanwalt aufgesucht wird, desto besser. Denn unabhängig davon, ob ein Arbeitgeber eine Entlassung plant, oder ein Arbeitnehmer mit einer Kündigung rechnet, hat derjenige, der gut vorbereitet ist und alle möglichen Eventualitäten bedacht hat, in der Regel immer die besseren Karten.
Und um die Zukunftsaussichten zu verbessern unterstützen wir unsere Mandanten bei der Erstellung ihrer Bewerbungsunterlagen und geben ihnen Tipps für die Gestaltung ihrer beruflichen Zukunft.

Kündigungsschutz/ Bild: Pöppel Rechtsanwälte
Weitere Informationen zum Kündigungsschutz: Kündigungsschutz bei Befristung– Kündigungsschutz von Auszubildenden– Kündigungsschutz im Kleinbetrieb – Kündigungsschutz im Minijob – Kündigungsschutzgesetz – Corona Kündigung – Corona Aufhebungsvertrag– Sozialplan Arbeitsrecht– Sozialplan Kündigung– Sozialplan Aufhebungsvertrag– Sozialplan Mitbestimmung– Sozialplanabfindung– Interessenausgleich–Leistungsbedingte Kündigung – krankheitsbedingte Kündigung – Ordentliche Kündigung
Denken Sie daran!
Da Arbeitsrechtssachen schnell gelöst werden sollten, gibt es bei uns grundsätzlich umgehend einen ersten Beratungstermin. Wenn möglich noch am selben Tag, sonst tags darauf. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie direkt an. Wir sind telefonisch von Mo-Fr in der Zeit von 08:00 – 18:00 Uhr erreichbar.
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