Was ist Testierfähigkeit?
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Was ist ein Testamentsvollstrecker?
Der Testamentsvollstrecker ist die von der Erblasserin oder vom Erblasser ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers umzusetzen hat. Die gesetzlichen Regelungen zur Testamentsvollstreckung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 2197 ff. BGB.
Für die Anordnung der Testamentsvollstreckung sind folgende Gründe häufig gegeben:
- die Absicherung des Willens (Inhalt des Testaments oder Erbvertrags) des Erblassers
- der Schutz der Erben vor sich selbst (z. B. Minderjährige)
- bei Insolvenz, schwerer Krankheit oder rechtlicher Betreuung einer im Testament bedachten Person
- die Vereinfachung der Verwaltung und Teilung der Erbschaft (z.b. bei zerstrittenen oder verstreut lebenden Erben – z.B. im Ausland)…WEITERLESEN
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