Testierfähigkeit

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Was versteht man unter Testierfähigkeit? Um ein Testament – wie der Jurist sagt – zu errichten, muss man tatsächlich geistig rechtlich in der Lage dazu sein.

Was ist Testierfähigkeit?

Die Testierfähigkeit ist also die rechtliche und damit geistige und körperliche  Grundvoraussetzung zur Errichtung eines Testaments. Sie besagt, dass jede und jeder zur Errichtung eines Testaments fähig ist. Ein wirksames Testament kann von allen volljährigen Personen aufgesetzt werden – Minderjährige ab 16 Jahren sind beschränkt testierfähig.
Weitere Voraussetzung ist die tatsächliche Fähigkeit, ein Testament zu errichten. dabei muss der Mensch seinen Willen unbeeinflusst und frei in seinem Testament niederlegen.
Hier gibt es immer wieder Streit um die Wirksamkeit der Testamente. Insbesondere wenn ältere Menschen in kurzer Zeit viele unterschiedliche Testamente machen.

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Was ist ein Testamentsvollstrecker?

Der Testamentsvollstrecker ist die von der Erblasserin oder vom Erblasser ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers umzusetzen hat. Die gesetzlichen Regelungen zur Testamentsvollstreckung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 2197 ff. BGB.

Für die Anordnung der Testamentsvollstreckung sind folgende Gründe häufig gegeben:

  • die Absicherung des Willens (Inhalt des Testaments oder Erbvertrags) des Erblassers
  • der Schutz der Erben vor sich selbst (z. B. Minderjährige)
  • bei Insolvenz, schwerer Krankheit oder rechtlicher Betreuung einer im Testament bedachten Person
  • die Vereinfachung der Verwaltung und Teilung der Erbschaft (z.b. bei zerstrittenen oder verstreut lebenden Erben – z.B. im Ausland)…WEITERLESEN


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