
Der Chef überweist zuviel und will das Geld zurück haben. Muss ich den Betrag zurück zahlen? Mit diesem Problem haben wir immer mal wieder zu tun. Und wir sind uns ziemlich sicher, dass die meisten dieser Fehler nicht bemerkt werden. Dann geht es vielleicht um Beträge unter 100 Euro. Was aber, wenn es um richtig viel Geld geht?
Vor ein paar Jahren hatten wir mal den Fall eines Assistenzarztes, der zwei Jahre lang das Gehalt eines Oberarztes in einer großen Klinik bekam. Er musste dann „nur“ die Differenz für 6 Monate zurück zahlen. Am Ende ein gutes Geschäft.
Hier eine Anfrage, die dann doch aus dem Rahmen fällt. Wie haben den Text etwas geändert, damit der Absender nicht zu erkennen ist.
Guten Abend,
es geht bei mir darum das mein Arbeitgeber durch ein Fehler sehr viel zu viel Gehalt überwiesen hat. Da wurde einfach das Komma verschoben. Und jetzt habe ich den 10fachen Betrag bekommen. Es geht um eine sehr große Summe, mehr als 20.000,00 Euro.
Hier unsere Antwort, die leider nicht so ausfällt, wie sie uns und der Mandantin gefallen hätte:
Guten Tag Frau …..,
ich weiß nicht, auf welcher Grundlage Ihnen ein Rechtsanwalt mitgeteilt hat, dass Sie im Recht sind. Wenn damit gemeint sein soll, dass Sie die Überzahlung nicht erstatten müssen, können wir der Einschätzung des Kollegen auf der Grundlage der hier bekannten Daten so nicht folgen.
Es gibt kein dahingehendes Gesetz, wonach ein/e Arbeitnehmer/in das versehentlich zu viel gezahlte Gehalt behalten darf, wenn der Fehler auf Seiten des Arbeitgebers liegt.
Es kommt aber darauf an, und da kommt es auf die Einzelheiten an, ob ggf. eine Ausschlussfrist zu Ihren Gunsten greift oder ob. ggf. der Einwand der Entreicherung zu tragen kommen könnte.
Beachten Sie bitte, dass wir hier nur eine Ersteinschätzung abgeben und diese eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen kann.
Gerne können wir Sie hierzu, auch telefonisch, beraten. Die Beratungsgebühr beträgt hierbei 226,10 €. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dürfte diese grundsätzlich für die Beratung und für eine etwaige anwaltliche Tätigkeit aufkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Hamza Gülbas
Rechtsanwalt

RA Hamza Gülbas
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