Die Online-Bewerbung – ein paar kleine Tipps

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Heutzutage stirbt die klassische Bewerbungsmappe immer mehr aus. Nahezu alle großen Unternehmen setzen heute auf eine Online-Bewerbung. Teils verlangen Arbeitgeber eine Bewerbung auf betriebseigenen Internetseiten, teils ist aber auch eine Bewerbung per E-Mail gefragt.

War dies früher nur in der IT-Branche üblich, so setzen Umfrage zufolge nur noch knapp ein Viertel der 1000 größten Unternehmen im deutschsprachigen Raum auf eine Bewerbung auf Papier. Über 40 Prozent der Bewerbungen erfolgen per E-Mail, die restlichen 35 Prozent erfolgen über interne Online-Formulare der Unternehmen.

Immer mehr große Arbeitgeber nehmen heute bereits gar keine Bewerbungen auf Papier mehr an. Dabei unterscheiden sich Online-Bewerbungen bis auf die Form fast nicht von den herkömmlichen Papier-Bewerbungen. Arbeitnehmer sollten deshalb auch bei Online-Bewerbungen die gleiche Sorgfalt, wie bei Papier-Bewerbungen walten lassen. Allerdings gelten auch bei der Online-Bewerbung einige Besonderheiten.

Was gilt es bei der Online-Bewerbung besonders zu beachten?

Zunächst sollte das Anschreiben an den richtigen Empfänger adressiert sein, auch wenn es „nur“ eine Online-Bewerbung ist. Arbeitnehmer sollten im Anschreiben generell darauf achten, dass das Anschreiben individuell wirkt und der Arbeitgeber nicht das Gefühl hat, dass der Bewerber das Anschreiben auch noch an zwanzig andere Firmen schickt. Ob das Anschreiben dann in den Text der E-Mail eingebunden oder als Anhang verschickt werden soll, ist umstritten und hängt ganz von den persönlichen Präferenzen des Empfängers ab. Versendet man das Anschreiben als Anhang, so empfiehlt es sich zumindest eine Kurzform mit in den Text der E-Mail zu kopieren.

Sollte ein Foto beigefügt werden?

Unsplash.com/ Andre Mouton

Beim Lebenslauf sollten Bewerber darauf achten, ob der Arbeitgeber im Lebenslauf überhaupt ein Foto fordert. Dies ist heute bei vielen Arbeitgebern gerade nicht mehr der Fall. Sind keine näheren Angaben zum Foto gemacht, so steht es dem Bewerber frei, ein Foto zu übersenden. Ebenso wie in der Papierbewerbung, gehört das Foto oben rechts in den Lebenslauf.

Online-Bewerbung unterschreiben?

Problematisch erscheint auch die Unterschrift bei der elektronischen Bewerbung. Mittlerweile lässt sich die Unterschrift jedoch ohne Probleme einscannen. Allerdings sollte diese nur verwendet werden, wenn sie einwandfrei zu lesen, also nicht pixelig ist. Wer seine Unterschrift nicht in digitaler Form zur Verfügung hat, kann mit einfachem Namen unterschreiben.

Korrektur lesen nicht vergessen!

Da Online-Bewerbungen meist schneller geschrieben sind, als Papier-Bewerbungen gilt besonders bei den Rechtschreibfehlern größte Vorsicht. Denn wer in der Bewerbung, egal ob Papier oder elektronisch, Rechtschreibfehler macht, erhält bereits vorab dicke Minuspunkte von Seiten des Arbeitgebers. Arbeitnehmer sollten deshalb die elektronische Bewerbung noch einmal ausdrucken und auf Papier Korrektur lesen. So lassen sich am Bildschirm übersehene Fehler leichter korrigieren.


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Krankheitsbedingte Kündigung

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Eine krankheitsbedingte Kündigung ist der häufigste Fall einer personenbedingten Kündigung. Grundsätzlich gilt, dass allein die Krankheit des Arbeitnehmers kein Kündigungsgrund ist. Eine mit der Krankheit verbundene Arbeitsunfähigkeit und die daraus resultierenden Fehlzeiten können eine Kündigung jedoch rechtfertigen. Eine krankheitsbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen kann.

Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig?

Zur Beurteilung, wann eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig ist, wurden von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte vier Fallgruppen entwickelt.

Anlass für eine Kündigung können danach eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit, eine langanhaltende Erkrankunghäufige Kurzerkrankungen sowie krankheitsbedingte Minderleistung geben.

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