Kurz und knapp
Liefert ein Arbeitnehmer über längere Zeit schlechte Arbeitsergebnisse, greift der Arbeitgeber oft zur Kündigung wegen low performance. Vor Gericht hat eine solche Kündigung jedoch meist keinen Bestand. Das bedeutet, Sie haben gute Chancen, den Prozess zu gewinnen und an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Alternativ können Sie sich mit dem Arbeitgeber auf eine Abfindung einigen, die Sie für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes entschädigt.
1. Ist die Kündigung wegen low perfomer überhaupt wirksam?
Von einer low performance spricht man, wenn der Arbeitnehmer in qualitativer oder quantitativer Hinsicht zu wenig Leistung erbringt. Dafür kommt es auf Ihre persönliche Leistungsfähigkeit an und nicht darauf, ob Ihre Kollegen besser oder schneller arbeiten können.
Hier liegt bereits die erste Schwierigkeit für den Arbeitgeber: Er muss das Gericht davon überzeugen, dass Sie hinter Ihren eigenen Möglichkeiten zurückbleibt. Ein Arbeitnehmer arbeitet typischerweise „schlecht“, wenn seine Leistung fehlerhaft oder unbrauchbar ist. Dazu kommt es zum Beispiel, wenn er Fehlbestände in der Kasse verursacht, Absprachen verletzt oder Fristen nicht einhält. Auch besonders langsames Arbeiten macht ihn aus der Sicht des Arbeitgebers zum low performer.
Dem Arbeitgeber wird es allerdings schwerfallen zu belegen, dass Sie unterdurchschnittlich arbeiten. Denn es fehlt an einem objektiven Maßstab, an dem die Qualität oder die Quantität Ihrer Arbeit gemessen werden kann. In Einzelfällen kann es dem Arbeitgeber gelingen, mithilfe vergleichbarer Arbeitnehmer seines Betriebs einen Durchschnitt zu bilden. Unterschreiten Sie diesen Durchschnitt, können Sie sich jedoch immer noch damit verteidigen, „Ihr Bestes“ gegeben zu haben.
2. Was ist, wenn bereits eine Abmahnung erfolgt ist?
Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass der Arbeitgeber nur dann kündigen darf, wenn er alle anderen Mittel ausgeschöpft hat, die zur Lösung des Problems in Betracht kommen. Das führt beispielsweise dazu, dass einer verhaltensbedingten Kündigung stets eine Abmahnung des Arbeitnehmers vorausgehen muss. Mit der Abmahnung soll der Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten hingewiesen werden, damit er in Zukunft die Möglichkeit hat, sein Handeln zu ändern und seine Leistung zu verbessern. Häufig unterlaufen dem Arbeitgeber jedoch schon bei der Abmahnung so viele Fehler, dass sie ihm im späteren Kündigungsschutzprozess zum Verhängnis werden.
3. Was ist, wenn Sie nicht besser arbeiten können?
Anders liegt der Fall, wenn Sie schlecht oder langsam arbeiten, weil Sie es nicht besser können. Dann hat eine Abmahnung keinen Sinn. Hier ist die Kündigung eines low performer auch ohne Abmahnung zulässig. Grund für die Schlechtleistung kann beispielsweise Ihr Alter oder eine Erkrankung sein, die sich auf Ihr Leistungsvermögen auswirkt.
In dieser Situation kommt eine so genannte personenbedingte Kündigung in Betracht. Sie ist ebenfalls an besonders hohe Voraussetzungen geknüpft. Der Arbeitgeber muss argumentieren, warum sich die Situation in absehbarer Zeit nicht verbessern wird. Man spricht insofern von einer „negativen Zukunftsprognose“. Darüber hinaus muss die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber „unzumutbar“ sein. Das ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn der Arbeitgeber Sie auf einem anderen Arbeitsplatz beschäftigen und Sie mit Aufgaben betrauen kann, denen Sie gewachsen ist.
4. Warum Sie schnell handeln sollten?
Angesichts dieser hohen Hürden für den Arbeitgeber ist es in fast allen Fällen sinnvoll, sich gegen die Kündigung zu wehren. Wichtig ist dabei in jedem Fall, sofort aktiv zu werden. Denn Sie haben nach dem Kündigungsschutzgesetz nur drei Wochen Zeit, um Klage zu erheben. Danach wird die Kündigung wirksam.
Zu guter Letzt: Eine Lohnkürzung wegen low performance ist fast immer ausgeschlossen. Ihr Gehalt darf nur geringer ausfallen, wenn es ausdrücklich an bestimmte Arbeitsergebnisse geknüpft ist (z.B. Zielvereinbarung mit Bonus).
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