Bundesländer schicken tausende Lehrer während der Sommerferien in die Arbeitslosigkeit
Ein Paradoxon, das seinesgleichen sucht: Vielerorts macht den Schulen zum Start des neuen Schuljahres Lehrermangel zu schaffen – zugleich werden aber viele Lehrer während der Sommerferien entlassen – und nach Ende der Ferien oftmals wieder auf den alten Stellen besetzt.
Jedes Jahr zum Ferienbeginn schnellen die Zahlen arbeitsloser Lehrer in die Höhe. Bis zu 7000 mehr Lehrer als sonst waren in den Sommerferien 2015 arbeitslos – vor allem wegen befristeter Arbeitsverträge und Sparvorhaben. Angesichts des verbreiteten Lehrermangels fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ein Ende dieser Praxis. Die Bundesagentur für Arbeit meldet hierzu, dass insbesondere in den westlichen Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, dem Saarland und Hamburg dieses Phänomen zu beobachten sei.
Kein Vertretungsbedarf während der Ferien
Viele Kultusbehörden schicken die Lehrer bewusst in die Arbeitslosigkeit, wenn die Ferien beginnen. Nur um Gehälter für einige Wochen zu sparen, wird tausenden Lehrern eine Festanstellung vorenthalten. Insbesondere Berufsanfänger und Lehrer mit Vertretungsverträgen sind hiervon betroffen. Bei vielen sei es nicht vorhersehbar, ob sie auch im neuen Schuljahr eingesetzt würden. Zudem gibt es in den Ferien nun einmal keinen Vertretungsbedarf. Daher laufen die Verträge aus.
Die Bildungsgewerkschaft ist zurecht empört über den Umgang mit den Aushilfslehrern. So ist schließlich zu beobachten, dass die meisten ab September wieder benötigt werden – natürlich gänzlich unvorhersehbar für die Kultusbehörden. Die Gewerkschaft geht so weit und bezeichnet die Vertretungskräfte als pädagogische Saisonarbeiter. Sie fordern daher einen Pool festangestellter Aushilfslehrer, die auch während der Sommerferien angestellt sind.
Die Vorsitzende der Gewerkschaft mahnt, dass insbesondere angesichts der vielen Flüchtlingskinder Lehrer in vielen Regionen händeringend gesucht werden. Gerade deshalb sollten die Länder ihren Lehrern gute Bedingungen bieten. Diese Hire-and-Fire-Praxis schreckt junge Leute zurecht ab.
Vielen Lehrern droht sogar Hartz IV
Das Problem ist aber noch weitaus größer: Wer nämlich Arbeitslosengeld erhalten will, muss in einem Zeitraum von zwei Jahren mindestens ein Jahr angestellt gewesen sein und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt – und so geht es vielen jungen Aushilfslehrern – bekommt dann Hartz IV oder muss vom Ersparten leben.
Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Arbeitnehmerhaftung – Arbeitsrecht für Bankangestellte – Arbeitslosengeld – Anwalt Kündigungsschutz Hamburg– Fristlose Kündigung Corona – Sozialplan Entlassung – Testpflicht Corona – KschG – Abfindungsrechner –Beschlussverfahren – Auflöseantrag– Bewerbungsgespräch – Eingruppierung
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Auch interessant: Bewerbung
Wer auf der Suche nach einem (neuen) Job ist, kommt meist nicht um sie herum: die Bewerbung. Die Bewerbung gilt nicht ohne Grund als das Aushängeschild eines Bewerbers. Erfahrenen Personalern reichen häufig nur wenige Blicke auf die Bewerbungsunterlagen, um einen tauglichen Bewerber zu identifizieren. Besonders wichtig ist es daher, durch seine Bewerbung direkt einen guten Eindruck zu hinterlassen. In Deutschland besteht eine klassische Bewerbung aus einem Anschreiben, einem Lebenslauf, Zeugnissen und sonstigen beruflichenReferenzen. Weiterlesen
Profis im Kündigungsschutz: Fachanwalt für Kündigung in Eimsbüttel – Fachanwalt für Kündigung in Hamburg – Fachanwalt für Kündigung in Finkenwerder – Fachanwalt für Kündigung in Husum– Anwalt für Arbeitsrecht in Winterhude
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?
Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.
Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.